Hallo,
bei der Steuererklärung 2014 bin ich auf einige Fragen gestoßen:
Im Jahr 2014 war ich 1 1/2 Monate berufstätig, dann 5 1/2 Monate arbeitslos und habe dann von August bis Dezember ein Ausbildungsgehalt bekommen.
Zum einen habe ich von meinem Arbeitgeber 4 elektronische Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung erhalten, und habe mich dafür entschieden die aktuellste in das ElsterFormular einzutragen. Für die Zeit in der mir Arbeitslosengeld gezahlt wurde, habe ich eine Übersicht vom Arbeitsamt bekommen, die ich bei der Steuer auch in Anlage N eingetragen habe.
Nun habe ich für die Zeit in der ich Azubi war auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten, in der das Feld „Lohnsteuerabzug“ frei ist. Dadurch errechnet mir das ElsterProgramm allerding einen Minusbetrag. Gibt es ein andere Zeile/Anlage in der ich mein Azubigehalt eintragen kann, oder ist es evtl. sogar besser, für das Jahr 2014 keine Lohnsteuererklärung abzugeben?
Kann mir da Jemand helfen?
Vielen Dank.
bei der Steuererklärung 2014 bin ich auf einige Fragen gestoßen:
Im Jahr 2014 war ich 1 1/2 Monate berufstätig, dann 5 1/2 Monate arbeitslos und habe dann von August bis Dezember ein Ausbildungsgehalt bekommen.
Zum einen habe ich von meinem Arbeitgeber 4 elektronische Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung erhalten, und habe mich dafür entschieden die aktuellste in das ElsterFormular einzutragen. Für die Zeit in der mir Arbeitslosengeld gezahlt wurde, habe ich eine Übersicht vom Arbeitsamt bekommen, die ich bei der Steuer auch in Anlage N eingetragen habe.
Nun habe ich für die Zeit in der ich Azubi war auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten, in der das Feld „Lohnsteuerabzug“ frei ist. Dadurch errechnet mir das ElsterProgramm allerding einen Minusbetrag. Gibt es ein andere Zeile/Anlage in der ich mein Azubigehalt eintragen kann, oder ist es evtl. sogar besser, für das Jahr 2014 keine Lohnsteuererklärung abzugeben?
Kann mir da Jemand helfen?
Vielen Dank.
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