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Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

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    Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

    Hallo,
    bei der Steuererklärung 2014 bin ich auf einige Fragen gestoßen:

    Im Jahr 2014 war ich 1 1/2 Monate berufstätig, dann 5 1/2 Monate arbeitslos und habe dann von August bis Dezember ein Ausbildungsgehalt bekommen.

    Zum einen habe ich von meinem Arbeitgeber 4 elektronische Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung erhalten, und habe mich dafür entschieden die aktuellste in das ElsterFormular einzutragen. Für die Zeit in der mir Arbeitslosengeld gezahlt wurde, habe ich eine Übersicht vom Arbeitsamt bekommen, die ich bei der Steuer auch in Anlage N eingetragen habe.

    Nun habe ich für die Zeit in der ich Azubi war auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten, in der das Feld „Lohnsteuerabzug“ frei ist. Dadurch errechnet mir das ElsterProgramm allerding einen Minusbetrag. Gibt es ein andere Zeile/Anlage in der ich mein Azubigehalt eintragen kann, oder ist es evtl. sogar besser, für das Jahr 2014 keine Lohnsteuererklärung abzugeben?

    Kann mir da Jemand helfen?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

    Da du ALG I bezogen hast, bist Du verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Du musst die Lohnsteuerbescheinigungen (bei mehreren für den gleichen Zeitraum die aktuellste) einfach abtippen. Ob das eine Ausbildung war oder nicht ist unerheblich.

    Das Gesamtergebnis siehst du in der Probeberechnung. Ein Minusbetrag dort ist eine Erstattung zu deinen Gunsten.

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      #3
      AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

      Gibt es ein andere Zeile/Anlage in der ich mein Azubigehalt eintragen kann
      Du fügst am Ende der 1. Lohnsteuerbescheinigung eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

        Okey, dann sieht es so aus, als hätte ich erst mal alles richtig gemacht, vielen Dank für die schnellen Antworten.

        Allerdings steht bei mir in der Berechnung fast überall ein Minus davor, also auch bei Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag. Das macht mich etwas stutzig. Ist das normal?

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          #5
          AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

          Wenn in der Steuerberechnung bei verbleibende Beträge in der Tabelle auf Seite 2 oben ein Minuszeichen steht, ist das eine Steuererstattung, was dich nicht stutzig machen sollte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

            Zitat von Julia1812 Beitrag anzeigen
            Okey, dann sieht es so aus, als hätte ich erst mal alles richtig gemacht, vielen Dank für die schnellen Antworten.

            Allerdings steht bei mir in der Berechnung fast überall ein Minus davor, also auch bei Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag. Das macht mich etwas stutzig. Ist das normal?
            Hallo Julia1812,

            ob es normal ist, kann man so nicht sagen -> die meisten hoffen ja immer beim Abgeben der Steuererklärung etwas zurückzubekommen, das hängt immer von den persönlichen Umständen und Verhältnissen ab.
            Fazit -> nicht stutzig machen lassen, sondern freuen......

            Tschüß

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              #7
              AW: Ausbildungsgehalt bei der Lohnsteuererklärung

              Vielen Dank,
              dann bin ich jetzt nicht mehr stutzig, sondern freue mich einfach.

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