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    Steuererklärung

    Hallo,

    in welche Zeile gebe ich Beiträge zur Gewerkschaft ein.

    Und wo gebe ich Beiträge zur Krankenhaustagegelversicherung ein?

    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uschi

    #2
    AW: Steuererklärung

    Guten Morgen,
    1.) Anlage N
    2.) **gel**?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung

      Gewerkschaftsbeiträge gehören in die Anlage N Zeile 40 (Beiträge zu Berufsverbänden)

      Krankenhaustagegeld gehört (vermutlich) entweder in Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand oder nirgendwo hin. Das müsste ich jetzt recherchieren und da habe ich momentan keine Zeit dafür.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung

        Zitat von uschi5000 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        in welche Zeile gebe ich Beiträge zur Gewerkschaft ein.

        Und wo gebe ich Beiträge zur Krankenhaustagegelversicherung ein?

        Danke.

        Mit freundlichen Grüßen

        Uschi
        Hallouschi5000,

        -> Anlage N Seite 2 Zeile 39/40 Beiträge zu Berufsverbänden
        -> abhängig davon ob du gesetzlich oder privat versichert bist -> Krankentagegeldversicherung Seite 1 Zeile 30 sollte passen oder Seite 2 Zeile 35

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung

          Hi,

          Danke euch.

          Liebe Grüße
          Uschi

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung

            Hallo,

            @holzgoe

            Krankenhaustagegeldversicherung und Krankengeldversicherung sind verschiedene Versicherungen
            zu Krankengeldversicherung:

            Nein, Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie nicht steuerlich absetzen. Das Krankentagegeld hat die Funktion, im Fall einer längeren Krankheit den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren und wirkt daher auf der Vermögensebene. Auch gesetzlich Krankenversicherte können den für das Krankengeld geleisteten Beitragsanteil steuerlich nicht absetzen.
            Hier zu finden
            http://www.central.de/online/portal/.../139788/278934

            gilt nur für AN

            und eine Krankenhaustagegeld ist auch nicht absetzbar, da die erhaltenen Leistungen daraus nicht steuerpflichtig sind und auch nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 13.05.2015, 12:30. Grund: Ergänzung
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuererklärung

              Hallo FIGUL,

              danke, wieder etwas dazugelernt, hatte ich so noch nicht verinnerlicht.

              Tschüß

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