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Anlage V - ich werde verrückt!

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    Anlage V - ich werde verrückt!

    Ich habe meine Einkommenssteuer fast fertig -es hängt nur noch an Anlage V
    Kann mir bitte jemand behilflich sein? Ich weiß wirklich nicht weiter und hätte es gerne fertig...

    1) Zeile 13: Umlagen, verrechnet mit Erstattungen
    Gebe ich hier sämtliche (umlagefähige und nicht umlagefähige) Posten aus der Jahresabrechnung meiner Hausverwaltung ein oder nur einen von beiden (welchen?) oder die Nebenkosten, die mir mein Mieter überwiesen hat?
    2) Zeile 16: Einnahmen von Vermietung von Garagen:
    Die volle Einnahme (Miete inkl. Nebenkosten) oder nur die "Kaltmiete" ohne Nebenkosten?
    3) Zeile 33: vollen Kaufpreis letztes Jahr angegeben, lieare Abschreibung 2 % bleibt gleich oder?
    4) Zeile 37: Notar etc. geht nur in dem Jahr, in dem ich die Bude gekauft habe, oder?
    5) Zeile 41: Im Vorjahr wurde in die Wohnung investiert und 20 % "abgeschrieben". Gebe ich nun dieses Jahr wieder den vollen Kaufpreis aus 2013 ein, oder die Differenz zum Vorjahr, oder gar nichts? Für den Fall, daß gar nichts angegeben werden kann, wie mache ich dann ie Werbungskosten, sprich weitere 20 % aus dem Vorjahr geltend?
    6) Zeile 46: Da kommt Grundsteuer, etc. rein, was oben drüber steht, das ist klar, aber wie verhält es sich, wenn die Kosten vom Mieter bezahlt wurden? Und was ist mit Posten, die nicht vom Mieter getragen werden müssen?

    Und kann mir einer sagen, weshalb das so kompliziert ist? Wieso steht da nicht einfach Einnahme Miete kalt, Einnahme Nebenkosten, umlagefähige und vom Mieter bezahlte Kosten, nicht umlagefähige Kosten und gut ists?

    #2
    AW: Anlage V - ich werde verrückt!

    Und kann mir einer sagen, weshalb das so kompliziert ist?
    Für Steuerberater ist das nicht wirklich kompliziert und dafür gibt es diese Berufsgruppe auch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - ich werde verrückt!

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für Steuerberater ist das nicht wirklich kompliziert und dafür gibt es diese Berufsgruppe auch.
      Ich werde nicht wegen einer Anlage einen Steuerberater beauftragen. Deswegen hier meine Nachfrage in der Hoffnung, daß mir hier einer eine Antwort geben kann, der dieses Elsterdeutsch versteht.

      Sorry Charlie, aber diese Art von Antwort kann man sich auch sparen. Hauptsache die Luft scheppert. Selber keine Ahnung?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V - ich werde verrückt!

        Hallo,

        >>>Ich werde nicht wegen einer Anlage einen Steuerberater beauftragen.

        Und warum nicht? Eine einmal falsch ermittelte AfA (natürlich zu deinen Ungunsten, zu deinen Gunsten wird bestimmt nicht anerkannt, das Finanzamt kann das nämlich berechnen) schadet dir doch viele Jahre.


        Zu deinen Fragen: Das ist wirklich zu kompliziert für ein Forum, außerdem sind deine Angaben ziemlich unvollständig (mir fallen zu den meisten Punkten gleich mehrere Nachfragen ein).
        Ich gebe hier gerne Tipps zu einzelnen Problemen, aber eine komplette Erklärung der Anlage V geht dann doch zu weit, da gibt es ganze Bücher drüber (oder im ersten Schritt die Anleitung zur Steuererklärung, bei ElsterFormular in der Hilfe zu finden).
        Auch erwarte ich etwas Eigeninitiative, du hast aber scheinbar gar nicht recherchiert, sondern dich einfach mal Dumm gestellt (Google ist dein Freund, das meiste ist schon zigmal erklärt).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage V - ich werde verrückt!

          Sorry Charlie, aber diese Art von Antwort kann man sich auch sparen. Hauptsache die Luft scheppert. Selber keine Ahnung?
          Hauptzweck dieses Forums ist es, Anwendern im Umgang mit den verschiedenen Elster-Anwendungen, wie z. B. ElsterFormular oder dem ElsterOnline-Portal zu helfen.

          Geschäftsmäßige Steuerberatung darf und kann in Deutschland nur von den dafür zugelassenen Institutionen geleistet werden. Manche Fragen zu Elster und Co. lassen sich ohne Hinweise zum materiellen Steuerrecht nicht beantworten, insoweit bewegt man sich immer auf einem schmalen Pfad zwischen zulässiger Hilfe und unzulässiger Steuerberatung.

          Die meisten deiner Fragen haben aber mit Elster und Co. nicht wirklich etwas zu tun. Selbst wenn ich sie alle beantworten könnte, weil ich die Mietwohnungen meiner Schwiegereltern verwalte und für sie auch die Steuererklärungen erstelle, was aufgrund von Ausnahmebestimmungen für Angehörige ausnahmsweise zulässig ist, dürfte ich deine Fragen ohne Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz nur in einen kleinen Umfang beantworten. Mit "selber keine Ahnung" hat meine Antwort also nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V - ich werde verrückt!

            Zitat von SchneiderMeck Beitrag anzeigen
            Ich werde nicht wegen einer Anlage einen Steuerberater beauftragen. Deswegen hier meine Nachfrage in der Hoffnung, daß mir hier einer eine Antwort geben kann, der dieses Elsterdeutsch versteht.
            Das ist kein Elsterdeutsch, sondern das ist der Text aus den normalen Papiervordrucken, der natürlich dann in Elsterformular genauso aussieht. Im Ergebnis also gerade KEIN Elsterformularproblem.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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