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steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

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    steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem,

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Pkt. 20. 38,40 EUR bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit zu stehen. In der Anlage N kann ich den Betrag in den Zeile 51 - 57 eintragen.

    Ich war 3 Tage auf einer Schulung. Kosten für Übernachtung, Fahrkosten und Verpflegung(Frühstück und Mittagsessen) wurden von AG übernommen.

    Tag 1 Anreise 9 Uhr , Morgens+Mittags Mahlzeit erhalten
    Tag 2 24 h, Morgens+Mittags erhalten
    Tag 3 Abreise 12 Uhr Morgens Mahlzeit erhalten

    Abends habe ich aus eigener Tasche gezahlt, wenn wir mal unterwegs Essen waren.

    Nun kommen wir zum Problem.... Ich weiss nicht, was ich in der Anlage eintragen soll. :-(


    Soll ich den Betrag von 38,40 nur in Zeile 51 Eintragen ?
    Oder

    Zeile 53 = 2
    Zeile 54 = 1
    Zeile 55 = 24 ???

    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könnt !! :-*:-*:-*

    #2
    AW: steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

    Hallo,
    die Reisekosten wurden 2014 verändert, die Verpflegungsmehraufwendungen betragen für den An- und Abreisetag jeweils 12€ und für den mittleren Tag € 24, diese sind jeweils für gestellte Mahlzeiten zu kürzen:
    Frühstück 20% von 24€, Mittag- und Abendessen (wenn vom AG übernommen) jeweils 40% von €24, im geschilderten Fall also nur für das Mittagessen, allerdings ist mir nicht ganz klar, woher €38,40 kommen
    http://www.reisekostenabrechnung.com...raufwand-2014/
    http://www.reisekostenabrechnung.com...fwand-kuerzen/
    Zuletzt geändert von Kontierung; 15.05.2015, 10:35. Grund: weitere Infos eingefügt
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

      Mir ist auch nicht klar woher die 38,40 Euro kommen. Die stehen jetzt nun mal in der Lohnabrechnung.

      Weiss immer noch nicht, wie ich jetzt vorgehen muss bei der Eintragung. Da Fehlermeldung erscheint. :-(

      Kommentar


        #4
        AW: steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

        Die Abrechnung war höchstwahrscheinlich:

        Am Anreisetag waren Frühstück und Mittagessen waren mit 14,40€ anzurechnen, davon wurden 12€ steuerfrei erstattet, 2,40€ vom AG mit 25% pauschal versteuert. (*)
        Am Zwischentag wurden 14,40€ steuerfrei erstattet.
        Am Abreisetag wurden wieder von den anzurechnenden 14,40€ steuerfrei 12€ erstattet und 2,40€ vom AG pauschal versteuert.

        Macht steuerfreie Erstattung 12+14,40+12, also 38,40€.

        Einzutragen sind:

        An-/Abreisetage bei mehrtätigen Auswärtstätigkeiten: 2
        Zwischentage: 1
        Steuerfreie Erstattung von Verpflegungsaufwand (ich glaube Zeile 57): 38,40 (falls dort Cent-Beträge möglich sind, sonst auf 38 abrunden).

        Fertig.

        (*) Der AG hat auch die Möglichkeit, die pauschale Lohnsteuer dem AN aufzuerlegen, was dann aber nicht in der LStB auftaucht.

        Kommentar


          #5
          AW: steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Die Abrechnung war höchstwahrscheinlich:

          Am Anreisetag waren Frühstück und Mittagessen waren mit 14,40€ anzurechnen, davon wurden 12€ steuerfrei erstattet, 2,40€ vom AG mit 25% pauschal versteuert. (*)
          Am Zwischentag wurden 14,40€ steuerfrei erstattet.
          Am Abreisetag wurden wieder von den anzurechnenden 14,40€ steuerfrei 12€ erstattet und 2,40€ vom AG pauschal versteuert.

          Macht steuerfreie Erstattung 12+14,40+12, also 38,40€.

          Einzutragen sind:

          An-/Abreisetage bei mehrtätigen Auswärtstätigkeiten: 2
          Zwischentage: 1
          Steuerfreie Erstattung von Verpflegungsaufwand (ich glaube Zeile 57): 38,40 (falls dort Cent-Beträge möglich sind, sonst auf 38 abrunden).

          Fertig.

          (*) Der AG hat auch die Möglichkeit, die pauschale Lohnsteuer dem AN aufzuerlegen, was dann aber nicht in der LStB auftaucht.

          Lt. deiner Berechnung macht es irgendwie einen Sinn. :-)

          Hab es jetzt so eingetragen, wie du es beschrieben hast. Bleibt die Zeile "55" leer oder muss hier eine Summe eingetragen werden?
          Danke im Voraus.

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