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Betreuungsgeld ist steuerfrei und unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt und das in ganz Deutschland.
Wird also NICHT angegeben
Die Antwort findet man aber ohne Probleme im Internet
Schau mal z.B. hier:http://www.steuernsparen.de/tipps-zu...betreuungsgeld
Da steht drin Betreuungsgeld = Einkommen. Und zwar das es steuerfrei ist, wie Elterngeld auch.Aber für mich als Laie wurde daraus nicht klar, ob ich es angeben muss. Weil Elterngeld ich ja schon angeben muss.
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