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Betreuungsgeld

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    Betreuungsgeld

    Hallo, kann mir jemand sagen, ob und wo ich das Betreuungsgeld in Bayern angeben muss?

    Danke

    #2
    AW: Betreuungsgeld

    Hallo,

    Betreuungsgeld ist steuerfrei und unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt und das in ganz Deutschland.
    Wird also NICHT angegeben
    Die Antwort findet man aber ohne Probleme im Internet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Betreuungsgeld

      Vielen Dank, hab im Internet unterschiedliche Sachen gelesen und deswegen hab ich nochmal nachgefragt.

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        #4
        AW: Betreuungsgeld

        Hallo,
        kannst du mir mal die Seiten verlinken?
        Da bin ich aber neugierig

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Betreuungsgeld

          Schau mal z.B. hier:http://www.steuernsparen.de/tipps-zu...betreuungsgeld
          Da steht drin Betreuungsgeld = Einkommen. Und zwar das es steuerfrei ist, wie Elterngeld auch.Aber für mich als Laie wurde daraus nicht klar, ob ich es angeben muss. Weil Elterngeld ich ja schon angeben muss.

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            #6
            AW: Betreuungsgeld

            ... und deshalb bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet ...
            Im darauf folgenden Absatz wird dann die steuerliche Behandlung erläutert.

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