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Reisekosten/Verpflegungsmehraufwand beim NICHT-DUALEN Masterstudium

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    Reisekosten/Verpflegungsmehraufwand beim NICHT-DUALEN Masterstudium

    Hallo ihr alle,

    ich hab mir zwei dicke Steuerwälzer gekauft, das Forum hier und das Netz durchsucht aber ich kanns mir einfach nicht selbst erklären.

    Ich bin berufstätig mit Wohnsitz in Hamburg und studiere ein Masterstudium in Stuttgart ( ein Präsenzblockseminar pro Monat, der Rest passiert als Fernstudium). Das Ganze läuft losgelöst voneinander: Der Master ist KEIN duales Studium und es gibt keine Kooperation/ keinen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Hochschule.

    Liste ich nun sämtliche Kosten für das Masterstudium (Studiengebühren, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitszimmer, Fachbücher, Drucker + Zubehör) unter den Werbungskosten-Fortbildungskosten (Anlage N, Z 44) auf? Oder wird das NICHT-DUALE Studium als Auswärtstätigkeit behandelt? Falls es doch als Auswärtstätigkeit verstanden wird: Werden dann nur Reisekosten und Verpflegung im Auswärtstätigkeitsabsatz aufgeführt und der Rest (Studiengebühren, Fachbücher, Drucker) weiter oben unter Fortbildungskosten?

    Ich steig nimmer durch...

    Bin unendlich dankbar über einen Hinweis!!!

    Mila
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