Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärungen der letzten Jahre und bin dabei auf einige Unklarheiten gestoßen.
Meine Situation ist wie folgt: Ich wohne in einem Haus, das mir selbst gehört. Dieses Haus habe ich in den letzten Jahren aufwändig saniert. Dabei habe ich auch einen KfW-Kredit für energetisches Sanieren in Anspruch genommen. Zudem habe ich einen Heimarbeitsplatz, da meine Firma für mich keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das Büro setze ich prozentual von der Gesamtwohnfläche über die Steuer ab.
Situation 1.)
Ich habe nun eine Rechnung A von einer Schreinerei über Einbau neuer Innentüren und eine Rechnung B von einem Holzhändler zum Kauf dieser Türen. Wie kann ich diese absetzen?
Bei Rechnung A würde ich die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Und Rechnung B als Renovierungskosten prozentual zur Gesamtwohnfläche über das Büro. Kann ich Rechnung A zusätzlich noch über das Büro anrechnen oder muss ich mich da entscheiden?
Situation 2.)
Ich habe Rechnungen, die über den Kredit bei der KfW bezahlt wurden. Soweit ich weiß, darf ich diese Rechnungen nicht über die haushaltsnahen Dienstleistungen einreichen. Dürfte ich diese Rechnungen trotzdem prozentual auf mein Büro als Renovierungskosten einreichen?
Situation 3.)
Teilweise habe ich Rechnungen, die nur über die Anlieferung von Bau-Material ausgestellt sind (Gipskartonplatten, Sanitärmöbel, Elektrokabel, Einbauleuchten, etc.). Diese Rechnungen wurden alle per Überweisung bezahlt und sind auf meinen Namen und meine Anschrift ausgestellt. Kann ich diese Art der Rechnung auch prozentual als Renovierungskosten über das Büro ansetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Daniel
ich mache gerade meine Steuererklärungen der letzten Jahre und bin dabei auf einige Unklarheiten gestoßen.
Meine Situation ist wie folgt: Ich wohne in einem Haus, das mir selbst gehört. Dieses Haus habe ich in den letzten Jahren aufwändig saniert. Dabei habe ich auch einen KfW-Kredit für energetisches Sanieren in Anspruch genommen. Zudem habe ich einen Heimarbeitsplatz, da meine Firma für mich keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das Büro setze ich prozentual von der Gesamtwohnfläche über die Steuer ab.
Situation 1.)
Ich habe nun eine Rechnung A von einer Schreinerei über Einbau neuer Innentüren und eine Rechnung B von einem Holzhändler zum Kauf dieser Türen. Wie kann ich diese absetzen?
Bei Rechnung A würde ich die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Und Rechnung B als Renovierungskosten prozentual zur Gesamtwohnfläche über das Büro. Kann ich Rechnung A zusätzlich noch über das Büro anrechnen oder muss ich mich da entscheiden?
Situation 2.)
Ich habe Rechnungen, die über den Kredit bei der KfW bezahlt wurden. Soweit ich weiß, darf ich diese Rechnungen nicht über die haushaltsnahen Dienstleistungen einreichen. Dürfte ich diese Rechnungen trotzdem prozentual auf mein Büro als Renovierungskosten einreichen?
Situation 3.)
Teilweise habe ich Rechnungen, die nur über die Anlieferung von Bau-Material ausgestellt sind (Gipskartonplatten, Sanitärmöbel, Elektrokabel, Einbauleuchten, etc.). Diese Rechnungen wurden alle per Überweisung bezahlt und sind auf meinen Namen und meine Anschrift ausgestellt. Kann ich diese Art der Rechnung auch prozentual als Renovierungskosten über das Büro ansetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Daniel
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