Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Uebungsleiterpauschale und mehr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • stiller
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

    Zitat von Goku Beitrag anzeigen
    Ok, danke. Was ist wenn das Finanzamt entscheidet, dass es nicht zutrifft, wird mir dann Betrug oder aehnliches Vorgeworfen?
    Nein!
    Wenn Du die Einkünfte verschweigst - JA!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Goku
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

    Ok, danke. Was ist wenn das Finanzamt entscheidet, dass es nicht zutrifft, wird mir dann Betrug oder aehnliches Vorgeworfen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

    Da es 2 verschiedene Arbeitgeber sind, VHS und Gymnasium würde ich das so vermuten.
    Da wir aber nur User sind, kann das endgültig hier nicht geklärt werden. An Deiner Stelle würde ich es in Anlage S eintragen. Letztendlich entscheidet es das Finanzamt, und Du kannst den Rechtsweg einschlagen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Goku
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

    Ok also dieser Satz ist dann so gemeint, dass diese Taetigkeit als Nebenberuf ausgeuebt werden muss. Und es hat nichts damit zu tun ob ich jetzt im Hauptberuf die selbe Berufsbezeichnung habe?

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ich verstehs eigentlich so, dass diese Beschreibung dann zutrifft
    Dann in Anlage S.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Uebungsleiterpauschale

    Ich verstehs eigentlich so, dass diese Beschreibung dann zutrifft

    wenn (diese Tätigkeit) zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt

    Einen Kommentar schreiben:


  • Goku
    hat ein Thema erstellt Uebungsleiterpauschale und mehr.

    Uebungsleiterpauschale und mehr

    Hallo alle,

    ich habe eine Frage zur Uebungsleiterpauschale:
    Was ich nicht verstehe ist die Formulierunng
    "Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt."
    Bedeutet dies, wenn ich Lehrer an einem Gymnasium bin, mein Hauptberuf also Lehrer ist, und ich Nebenberuflich Lehrer an einer VHS bin, dass ich dieses Honorar der VHS nicht mit der Uebungsleiterpauschale verrechnen darf,
    da ich ja auch im Hauptberuf Lehrer bin?
    Wenn doch, muss ich es ein Bogen N oder S eingtragen?

    Viele Gruesse
    Zuletzt geändert von Goku; 16.05.2015, 16:36.
Lädt...
X