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Da es 2 verschiedene Arbeitgeber sind, VHS und Gymnasium würde ich das so vermuten.
Da wir aber nur User sind, kann das endgültig hier nicht geklärt werden. An Deiner Stelle würde ich es in Anlage S eintragen. Letztendlich entscheidet es das Finanzamt, und Du kannst den Rechtsweg einschlagen.
Ok also dieser Satz ist dann so gemeint, dass diese Taetigkeit als Nebenberuf ausgeuebt werden muss. Und es hat nichts damit zu tun ob ich jetzt im Hauptberuf die selbe Berufsbezeichnung habe?
ich habe eine Frage zur Uebungsleiterpauschale:
Was ich nicht verstehe ist die Formulierunng
"Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt."
Bedeutet dies, wenn ich Lehrer an einem Gymnasium bin, mein Hauptberuf also Lehrer ist, und ich Nebenberuflich Lehrer an einer VHS bin, dass ich dieses Honorar der VHS nicht mit der Uebungsleiterpauschale verrechnen darf,
da ich ja auch im Hauptberuf Lehrer bin?
Wenn doch, muss ich es ein Bogen N oder S eingtragen?
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