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Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

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    Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

    Hallo alle mit einander,

    ich habe Probleme meine Angaben richtig in der Anlage N einzutragen. Ich bin Student und habe in einem 450€ Job für einen Monat gearbeitet. Leider habe ich keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung dafür bekommen sondern nur einen Ausdruck. Es fällt mir schwer die richtigen Werte einzutragen, da ich ich freiwillige Abgaben zur Rentenversicherung geleistet habe. Ich würde nun gerne die Werte eintragen mir fehlen nur die richtigen Zeilen. Ich Liste einfach mal die Kürzel und würde mich über einen Tipp zu den richtigen Zeilen freuen. Hab leider keine Ahnung was das alles bedeutet bzw. worin ich den Arbeitnehmer vom Arbeitgeberanteil unterscheiden soll.
    1. Pausch. LST. Brt. --> eingetragen in Zeile 1
    2. Pausch. KV --> eintragen in ?
    3. Pausch. RV --> eintragen in ?
    4. Pausch. RV frw. --> eintragen in ?
    5. Pausch. LSt. --> eintragen in ?

    Bin über jede Hilfe dankbar. Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen. :-)

    Viele Grüße euer Wursti

    #2
    AW: Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

    Pauschalierte Minijobs gehören nicht in die Steuererklärung.

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      #3
      AW: Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

      Also kann/muss ich diese Weglassen?!? Nur weil ich dafür keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe? Und meine freiwilligen Abgaben? Ich habe ein weiteres Praktikum geleistet auch auf 450€ Basis mit freiwilligen Abgaben, hierfür aber solch eine elektronische L.-Bescheinigung erhalten so dass ich alles angeben kann.

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        #4
        AW: Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

        Zitat von wursti Beitrag anzeigen
        Nur weil ich dafür keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe?
        Nein, nicht deswegen. Sondern weil der Lohnsteuerabzug pauschaliert wurde.

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          #5
          AW: Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

          Okay, super. Dann kann ich es jetzt beruhigt abschicken. Vielen Dank. :-)

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            #6
            AW: Angaben zum 450€ Job in Anlage N eintragen

            Hallo,

            >>>Ich habe ein weiteres Praktikum geleistet auch auf 450€ Basis mit freiwilligen Abgaben, hierfür aber solch eine elektronische L.-Bescheinigung erhalten so dass ich alles angeben kann.

            Dieses weitere Praktikum wurde nicht als pauschal versteuerter Minijob angemeldet, vielmehr lief es über die Lohnsteuerkarte*.
            Man (besser: der Arbeitgeber) muss sich schon entscheiden wie man Arbeitnehmer anmeldet. Für den Arbeitgeber ist der Minijob sogar ungünstiger (in der Regel, und bei identischem Lohn).

            *mittlerweile gibt es diese Karte zwar nicht mehr, es läuft aber praktisch noch genauso wie früher

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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