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Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

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    Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage, die mir die Suchfunktion leider nicht beantworten konnte. Ich bin angestellter Rettungsassistent und arbeite nebenbei, das heißt freiberuflich, im Ambulanzflugdienst. Folgende Zahlen habe ich zu bieten und bereits in der Software eingegeben:
    Bruttolohn (Angestellt): 29 000 €
    Werbungskosten u.a. Fortbildungen: 900 €
    Verdi Mitgliedsbeitrag: 98 €
    Fachliteratur 150 €
    Berufskleidung: 39 €
    Sonstiges: 114 €
    Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit: 970 € (Vorjahr drei Mal so viel, leider wenige Aufträge)
    Ausgaben dazu: 311 €
    Gewinn: 658 €
    Nun habe ich von einem Arzt kürzlich gehört, dass dessen Steuerberater ihm geraten hat alle Werbungskosten auf die selbstständige Tätigkeit zu schieben, auch wenn er da u.U. ins Minus käme. Die Fahrtkosten zum Hauptjob (= Angestelltenverhältnis von uns beiden) und dergleichen gehen verständlicherweise nicht. Ich habe aber nun oben mal genannt, welche Werbungskosten sich meiner Meinung nicht klar zuteilen lassen. Nun stellt sich die Frage, ob das Finanzamt nicht stutzig wird, nach dem Motto: Der KH macht 658 € Gewinn, hat aber noch über 1300 € Ausgaben für diese freiberufliche Tätigkeit, sprich er bringt Geld mit. Warum macht er das?
    Nachdem das ziemlich mühsam war alles einzupflegen, frage ich deshalb in die Runde der Fachkompetenz, anstatt probehalber mal das Elster zu befragen. Würde mich freuen, wenn mir wer sagen kann, was steuerlich besser wäre und ob das so in Ordnung ist, wenn es tatsächlich so sein sollte, wie ich von anderer Seite gehört habe.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

    Zitat von KH1 Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    ich habe eine Frage, die mir die Suchfunktion leider nicht beantworten konnte. Ich bin angestellter Rettungsassistent und arbeite nebenbei, das heißt freiberuflich, im Ambulanzflugdienst. Folgende Zahlen habe ich zu bieten und bereits in der Software eingegeben:
    Bruttolohn (Angestellt): 29 000 €
    Werbungskosten u.a. Fortbildungen: 900 €
    Verdi Mitgliedsbeitrag: 98 €
    Fachliteratur 150 €
    Berufskleidung: 39 €
    Sonstiges: 114 €
    Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit: 970 € (Vorjahr drei Mal so viel, leider wenige Aufträge)
    Ausgaben dazu: 311 €
    Gewinn: 658 €
    Nun habe ich von einem Arzt kürzlich gehört, dass dessen Steuerberater ihm geraten hat alle Werbungskosten auf die selbstständige Tätigkeit zu schieben, auch wenn er da u.U. ins Minus käme. Die Fahrtkosten zum Hauptjob (= Angestelltenverhältnis von uns beiden) und dergleichen gehen verständlicherweise nicht. Ich habe aber nun oben mal genannt, welche Werbungskosten sich meiner Meinung nicht klar zuteilen lassen. Nun stellt sich die Frage, ob das Finanzamt nicht stutzig wird, nach dem Motto: Der KH macht 658 € Gewinn, hat aber noch über 1300 € Ausgaben für diese freiberufliche Tätigkeit, sprich er bringt Geld mit. Warum macht er das?
    Nachdem das ziemlich mühsam war alles einzupflegen, frage ich deshalb in die Runde der Fachkompetenz, anstatt probehalber mal das Elster zu befragen. Würde mich freuen, wenn mir wer sagen kann, was steuerlich besser wäre und ob das so in Ordnung ist, wenn es tatsächlich so sein sollte, wie ich von anderer Seite gehört habe.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Da wende Dich mal an den Steuerberater, der dies empfiehlt, oder an einen seriösen Berater!
    Spricht für mich nach Hinterziehung.

    Bei einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind das übrigens Betriebsausgaben! Werbungskosten gehören in die nichtselbständige Tätigkeit.
    Zuletzt geändert von stiller; 16.05.2015, 23:34. Grund: Betriebsausgaben
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

      Einen Berater werde ich nicht mehr engagieren. War jahrelang bei der Lohnsteuerhilfe, aber seitdem ich jetzt freiberuflich Geld verdiene, kann der das nicht mehr machen und rechnet über die Kanzlei ab. Das hat mich letztes Jahr ca. 400 € gekostet und 400 € habe ich vom Finanzamt zurückbekommen. Und jedes Mal waren jede Menge Fehler drin, so dass man irgendwann sagt, dass man es gleich besser selbst macht.
      Wieso Steuerhinterziehung? Die Ausgaben sind ja angefallen, alles ist belegbar. Die Frage ist nur, wo schreibe ich es rein. Noch weitere Vorschläge?

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        #4
        AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

        Zitat von KH1 Beitrag anzeigen
        Einen Berater werde ich nicht mehr engagieren. Noch weitere Vorschläge?
        Werbungskosten und/oder Betriebsausgaben!
        Von mir nicht.
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

          Zitat von KH1 Beitrag anzeigen
          Wieso Steuerhinterziehung?
          Weil Du wissentlich falsche Angaben machen willst?

          Zitat von KH1 Beitrag anzeigen
          alle Werbungskosten auf die selbstständige Tätigkeit zu schieben ... ob das Finanzamt nicht stutzig wird

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            #6
            AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

            Hallo,

            ich sehe auch nicht was das bringen soll, Kosten sind Kosten, egal wo sie abgesetzt werden.
            Mir fällt da eigentlich nur der Werbungskostenpauschbetrag ein (den man ja nur bekommt, wenn man weniger als 1000 Euro Werbungskosten hat - hast du das überhaupt?).


            >>>Werbungskosten u.a. Fortbildungen: 900 €

            Was ist das konkret? Warum nennst du es Werbungskosten, obwohl die folgenden Zeilen (bis Sonstiges: 114 €) auch nur Werbungskosten enthalten?


            >>>Ich habe aber nun oben mal genannt, welche Werbungskosten sich meiner Meinung nicht klar zuteilen lassen.

            Was lässt sich denn da nicht genau zuordnen? Wenn der Nutzen von einzelnen Ausgaben sowohl freiberuflich als auch für deinen Hauptjob von Belang ist darfst du aber natürlich aufteilen (und diese Aufteilung dem Finanzamt glaubhaft machen).


            >>> Nun stellt sich die Frage, ob das Finanzamt nicht stutzig wird, nach dem Motto: Der KH macht 658 € Gewinn, hat aber noch über 1300 € Ausgaben für diese freiberufliche Tätigkeit, sprich er bringt Geld mit. Warum macht er das?

            Das fragt sich das Finanzamt sicher nicht, außer es ist auf Dauer ein Verlustgeschäft (dann käme Liebhaberei in Betracht).
            Was meinst du wie viele Unternehmen Verluste machen? Manche sogar jahrelang.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

              Nein, ich bin deutlich über 1000 €.
              Ich habe es vielleicht nicht eindeutig geschrieben. Ich wollte dann meine Werbungskosten nennen und vor allem jene, welche sich nicht klar zur Haupttätigkeit zuordnen lassen. Sprich welche sich eventuell bei der selbstständigen Tätigkeit zum absetzen eignen würden. Die Fortbildungen sind mit 900 € der größte Posten, die 114 € für Sonstiges stand schon im Programm.
              Dann werde ich mir mal Gedanken über eine Aufteilung machen. Nachdem angestellt und selbstständig in etwa der gleiche Job ausgeübt wird, dienen die Fortbildungen ja auf beiden Seiten.

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                #8
                AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

                Dann werde ich mir mal Gedanken über eine Aufteilung machen.
                Wenn die Werbungskosten bei der nichtselbständigen Arbeit auch bei sachgerechter Aufteilung über 1.000,00 € bleiben, ergeben sich nur dann steuerliche Auswirkungen, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit dadurch von den genannten 658,00 € auf unter 600,00 € bzw. auf optimiert 409,00 € sinkt und keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Werbungskosten überschreiten freiberufliche Tätigkeit

                  Hallo,

                  >>>Wenn die Werbungskosten bei der nichtselbständigen Arbeit auch bei sachgerechter Aufteilung über 1.000,00 € bleiben, ergeben sich nur dann steuerliche Auswirkungen, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit dadurch von den genannten 658,00 € auf unter 600,00 € bzw. auf optimiert 409,00 € sinkt und keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.

                  Genau darauf wollte ich hinaus, Kosten sind Kosten und egal wo man sie absetzt, sie mindern das selbe zu versteuernde Einkommen. Erst wenn man - womöglich zu unrecht - eine Pauschale in Anspruch nimmt sähe es anders aus.

                  Aber was meinst du mit 600 Euro? Diese Grenze kenne ich nicht.
                  Und wenn ich mich recht erinnere sind es bei Selbstständigen auch keine 410 Euro, sondern 256 Euro (oder?).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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