Hallo zusammen,
ich würde gerne den Trennungsunterhalt (7000€) an meine Exfrau bei den Steuern geltend machen. Nun habe ich 2 Probleme: Via Anlage U ist mir das zu unsicher, da sie in dem Jahre 2013 für ca. 6 Monate einer
geringfügigen Beschäftigung (ca.300€ pro Monat) nachgegangen ist und ich so eventuell den Steuerlichen Nachteil ausgleichen muss. Bei der außergewöhnlichen Belastung via Anlage Unterhalt ist das Problem,
dass ich den genauen Betrag ihrer Einkünfte nicht kenne (nur so ca.) und man diese ja angeben muss!
Da meine Exfrau nicht grade ordentlich mit ihren Unterlagen umgeht, bezweifel ich das ich da etwas Handfestes von ihr bekommen kann.
Ich habe jetzt einfach einen erhöhten Einkommenswert angegeben, den sie bei weiten nicht verdient hat.
Zur eigentlichen Frage:
Braucht das Finanzamt den genauen Betrag den sie verdient hat, oder könnten sie sich mit dem höher angesetzten Schätzwert zufrieden geben?
Kann eventuell ein Pauschalbetrag festgelegt werden, wenn meine Exfrau keine Auskunft erteilen möchte?
Mfg
ich würde gerne den Trennungsunterhalt (7000€) an meine Exfrau bei den Steuern geltend machen. Nun habe ich 2 Probleme: Via Anlage U ist mir das zu unsicher, da sie in dem Jahre 2013 für ca. 6 Monate einer
geringfügigen Beschäftigung (ca.300€ pro Monat) nachgegangen ist und ich so eventuell den Steuerlichen Nachteil ausgleichen muss. Bei der außergewöhnlichen Belastung via Anlage Unterhalt ist das Problem,
dass ich den genauen Betrag ihrer Einkünfte nicht kenne (nur so ca.) und man diese ja angeben muss!
Da meine Exfrau nicht grade ordentlich mit ihren Unterlagen umgeht, bezweifel ich das ich da etwas Handfestes von ihr bekommen kann.
Ich habe jetzt einfach einen erhöhten Einkommenswert angegeben, den sie bei weiten nicht verdient hat.
Zur eigentlichen Frage:
Braucht das Finanzamt den genauen Betrag den sie verdient hat, oder könnten sie sich mit dem höher angesetzten Schätzwert zufrieden geben?
Kann eventuell ein Pauschalbetrag festgelegt werden, wenn meine Exfrau keine Auskunft erteilen möchte?
Mfg
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