Gute Nacht,
wie an der Uhrzeit zu erkennen, bin ich schon am verzweifeln, was meine diesjährige Steuererklärung angeht.
Leider habe ich erst Ende April meine letzte Steuererklärung bekommen und war sehr sehr lange krank und konnte aus diesen Gründen davor keine Steuererklärung machen.
Kurz zum Thema:
- Einkommensteuererklärung privat 2014
- Frau war 2014 in Elternzeit hat aber auf Grund dessen, dass es das 2 Kind während der Elternzeit ist, nur die 300,- Elterngeld bis 25.08.2014 erhalten: total 3000,-
- 25.11 bis 12/2014 gab es für die kleine noch Betreuungsgeld total 300,-
- ich habe 2014 2x die Arbeitsstelle gewechselt und bin bei der 3. geblieben und habe somit 3 Lohnsteuerbescheinigungen und war zwischendrin arbeitssuchend ohne Einkommen oder Arbeitslosengeld (2x selber gekündigt)
- ich: Steuerklasse 3, Ehefrau: Steuerklasse 5
Macht hier eine Zusammenveranlagung Sinn?
Im Netz steht, dass, sobald Eltergeld im Spiel ist, eine getrennte Veranlagung sinnvoller ist, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Jedoch habe ich die Zusammenveranlagung mit Elster ausgerechnet: -1722,- (Rückerstattung!)
Wenn ich eine getrennte Veranlagung mache, muss ich 13xx,- zurück zahlen. Meine Frau habe ich gar nicht ausgerechnet.
kann man sich auf den Elster-Rechner verlassen?
Wieso macht bei mir plötzlich dier Zusammenveranlagung sinn?
wie an der Uhrzeit zu erkennen, bin ich schon am verzweifeln, was meine diesjährige Steuererklärung angeht.
Leider habe ich erst Ende April meine letzte Steuererklärung bekommen und war sehr sehr lange krank und konnte aus diesen Gründen davor keine Steuererklärung machen.
Kurz zum Thema:
- Einkommensteuererklärung privat 2014
- Frau war 2014 in Elternzeit hat aber auf Grund dessen, dass es das 2 Kind während der Elternzeit ist, nur die 300,- Elterngeld bis 25.08.2014 erhalten: total 3000,-
- 25.11 bis 12/2014 gab es für die kleine noch Betreuungsgeld total 300,-
- ich habe 2014 2x die Arbeitsstelle gewechselt und bin bei der 3. geblieben und habe somit 3 Lohnsteuerbescheinigungen und war zwischendrin arbeitssuchend ohne Einkommen oder Arbeitslosengeld (2x selber gekündigt)
- ich: Steuerklasse 3, Ehefrau: Steuerklasse 5
Macht hier eine Zusammenveranlagung Sinn?
Im Netz steht, dass, sobald Eltergeld im Spiel ist, eine getrennte Veranlagung sinnvoller ist, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Jedoch habe ich die Zusammenveranlagung mit Elster ausgerechnet: -1722,- (Rückerstattung!)
Wenn ich eine getrennte Veranlagung mache, muss ich 13xx,- zurück zahlen. Meine Frau habe ich gar nicht ausgerechnet.
kann man sich auf den Elster-Rechner verlassen?
Wieso macht bei mir plötzlich dier Zusammenveranlagung sinn?
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