Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Mein Partner hat erfahren, dass er eine fast 3 Jahre alte Tochter hat für die er nun Unterhalt zahlt und auch rückwirkend zahlen musste (ca. 1 Jahr, weil sich die Klärung der Vaterschaft verzögert hat).
Im Netz habe ich nun gelesen, dass man die Vaterschaft auch rückwirkend steuerlich geltend machen kann.
Nun ist meine Frage, bis wann wir diese rückwirkend gelten machen können (etwa bis einschließlich 2012 als die Kleine geboren wurde?) und wie es sich dann mit der Kindergeldanrechnung verhält, da für ihn das Kindergeld erst seit 2014 berücksichtigt wird und vorher vollständig an die Mutter des Kindes ging.
Für eure Hilfe danke ich euch schon jetzt.
wir haben folgendes Problem:
Mein Partner hat erfahren, dass er eine fast 3 Jahre alte Tochter hat für die er nun Unterhalt zahlt und auch rückwirkend zahlen musste (ca. 1 Jahr, weil sich die Klärung der Vaterschaft verzögert hat).
Im Netz habe ich nun gelesen, dass man die Vaterschaft auch rückwirkend steuerlich geltend machen kann.
Nun ist meine Frage, bis wann wir diese rückwirkend gelten machen können (etwa bis einschließlich 2012 als die Kleine geboren wurde?) und wie es sich dann mit der Kindergeldanrechnung verhält, da für ihn das Kindergeld erst seit 2014 berücksichtigt wird und vorher vollständig an die Mutter des Kindes ging.
Für eure Hilfe danke ich euch schon jetzt.
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