Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

    Hallo miteinander,

    Heute habe ich meinen Bescheid für das Jahr 2014 bekommen. Dieser weist für mich überraschenderweise eine Nachzahlung auf.

    Zu den Fakten:
    Bruttoeinkommen war rund 13000€ im Jahr. Einbehalten wurden dann 322€. Der Bescheid weist dann ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 10400€ aus. Daraufhin werden dann 325€ festgesetzt, weil es nach Grundtarif versteuert wird. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 3€. Klar sind es nur 3€, aber ich würde gerne das Prinzip dahinter verstehen.

    Ich dachte eben, ich gebe in einen Steuerrechner den Betrag von 10400 ein und bekomme dann die Differenz der errechneten Steuer.

    Anlage Vorsorgeaufwand habe ich mit eingereicht. Gibt es ein Kreuz das man auf der Erklärung setzen muss, dass ich irgendwo vergessen habe?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

    Hallo Daniel_Schmidt,

    nach welchem Tarif wolltest du denn gern versteuert werden ?
    Bist du ledig und Steuerklasse I ? Dann greift der Grundtarif, wer verheiratet ist wird nach dem Splittingtarif versteuert.
    Dein Bescheid sagt doch aus, dein Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber entspricht fast genau deiner zu entrichtenden Einkommensteuer im Jahr 2014.
    Eigentlich ist das ein normaler Fall bei Steuerklasse I ohne besondere Werbungskosten oder eventuell Lohnersatzleistungen usw.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

      Danke für die schnelle Antwort,

      Mit Tarifen und dergleichen kenne ich mich leider nicht aus. Ich hatte mir lediglich eine Rückzahlung erhofft. Als Werbungskosten konnte ich nur die 1000€ Pauschbetrag geltend machen, da ich noch in der Ausbildung bin und relativ wenig kosten habe.

      Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

        Zitat von Daniel_Schmidt Beitrag anzeigen
        Mit Tarifen und dergleichen kenne ich mich leider nicht aus. Ich hatte mir lediglich eine Rückzahlung erhofft. Als Werbungskosten konnte ich nur die 1000€ Pauschbetrag geltend machen, da ich noch in der Ausbildung bin und relativ wenig kosten habe.
        Warum meinst du denn eine Rückzahlung kriegen? Im Lohnsteuerabzug sind die Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Wenn du keine höheren Kosten in der Erklärung geltend machen kannst, wo soll die Erstattung dann herkommen.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

          Hallo,

          >>>Ich dachte eben, ich gebe in einen Steuerrechner den Betrag von 10400 ein und bekomme dann die Differenz der errechneten Steuer.

          Wenn du einen Einkommensteuerrechner (also keinen Lohnsteuerrechner) nimmst ist das auch korrekt. Vermutlich werden dort aber auch nicht weniger als die 325 Euro herauskommen.


          >>>Als Werbungskosten konnte ich nur die 1000€ Pauschbetrag geltend machen...

          Und die hast du indirekt bereits bekommen, die monatliche Lohnsteuer war entsprechend reduziert.
          Da die Steuersumme nun nahezu genau mit der Vorauszahlung übereinstimmt vermute ich, dass der Arbeitgeber sogar einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat (schau mal die Dezember-Abrechnung an).

          Wenn du nichts weiter hast (etwa Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünfte oder Werbungskosten über 1000 Euro) dann brauchst du in solchen Fällen gar keine Steuererklärung abzugeben.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 18.05.2015, 12:34.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

            Zitat von Daniel_Schmidt Beitrag anzeigen
            Ich hatte mir lediglich eine Rückzahlung erhofft.
            Mit welcher Begründung?

            Kommentar


              #7
              AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

              Nachdem Du die Steuererklärung ja mit ElsterFormular gemacht hast, hast Du doch sicher vor Abgabe auch schon eine Berechnung durchgeführt (?).

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung wegen Versteuerung nach Grundtarif

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Nachdem Du die Steuererklärung ja mit ElsterFormular gemacht hast, hast Du doch sicher vor Abgabe auch schon eine Berechnung durchgeführt (?).
                Mittlerweile erwarte ich weder, dass die Wahl des Unterforums etwas darüber aussagt, ob Elfo, EOP oder Driotsoftware verwendet wurde, noch dass überhaupt elektronisch übermittelt wurde.

                Kommentar

                Lädt...
                X