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Kleinunternehmer und Anlage UR

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    Kleinunternehmer und Anlage UR

    Hallo,

    da es sicher viele andere kleine Webseitenbetreiber wie mich gibt, die auf ihrer Webseite Google AdSense (zahlt aus Irland) und/oder Amazon Partnernet (Luxemburg) haben, hoffe ich hier auf eine Antwort.

    Ich habe gerade mal 2000 Euro Umsatz und nutze deshalb die Kleinunternehmerregelung. Trotzdem muss ich ja 1x im Jahr die Umsatzsteuererklärung machen und dort eintragen, wie viel Umsatz ich gemacht habe. Soweit so gut. Aber eigentlich muss ich ja auch eine Anlage UR abgeben, oder? Schließlich mache ich ja Geschäfte mit dem EU-Ausland.

    Nur werde ich aus der Anlage UR (und deren Hilfe) nicht recht schlau, hab im Internet aber was gefunden, dass die in Feld 57 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen) gehören. Da steht aber bei der Hilfe was davon, dass ich dann auch noch eine Zusammenfassende Mitteilung abgeben muss? Auch als Kleinunternehmer?

    Zusätzlich dazu habe ich eine Gutschrift von einem Kunden im EU-Ausland bekommen (ohne Mwst). Gehört die dann ins selbe Feld (ging um Textlieferungen von mir an ihn) oder woanders hin?

    Besten Dank für jeden Tipp im Voraus

    Kaeptn

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

    Nicht steuerbare sonstige Leistungen befindet sich nicht im Feld 57, sondern im Feld 721. Dieses Feld ist in der Zeile 57. In der Eingabehilfe dazu heißt es ja:

    Hier sind die ... sonstigen Leistungen einzutragen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat ... geschuldet wird
    Meiner Meinung nach wird aber bei Leistungserbringung durch einen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer geschuldet.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

      Ja, Zeile 57 meinte ich, sorry.

      Wo würdest du die Eintragung denn vornehmen? Oder muss ich doch keine UR einreichen, weil ich keine Angaben zu machen habe?

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        #4
        AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

        Gibt es hier echt keinen Kleinunternehmer wie mich, der Google/Amazon Einnahmen hat und somit weiß, wohin die in die Anlage UR gehören oder ob ich die überhaupt ausfüllen muss?

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          #5
          AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

          Hallo Kaeptn,

          ich würde mich eigentlich der Meinung von L.E.Fant anschließen -> es wird keine Umsatzsteuer geschuldet.
          Ich würde die Anlage UR weglassen.

          Eine Empfehlung würde ich dir geben entweder du sprichst mal mit deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt bzw. in der Umsatzsteuervoranmeldestelle -> die sollte zu solchen Sachverhalten aussagefähig sein oder fragst einen Steuerberater.
          Umsatzsteuer ist ein weites und kompliziertes Feld -> da kann man schnell etwas falsch machen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

            Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers dürfte auch den Kleinunternehmer treffen. Wenn Google und Co. Dienstleistungen für jemanden erbringen, dann ist der Vorgang im jeweiligen EU-Land (meist Irland oder Luxemburg) nicht steuerbar, weil der deutsche Unternehmer die Steuer in good old Germany schuldet (unabhängig davon, ob er Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer ist). § 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG zielen auf "Unternehmer" ab. Kleinunternehmer sind als LeistungsEMPFÄNGER nicht davon ausgenommen. Anders sieht es bei LeistungERBRINGERN aus. Da verschiebt Vater Staat keine Steuern, die er erst garnicht erhoben hat.

            Die Frage ist nunmehr: Um welchen Betrag geht es ? Google und Co. werden ja sicherlich in irgendeiner Form Gebühren erheben oder zumindest ihren Anteil abzwacken. Und genau dieser Teil ist dann die Dienstleistung aus dem EU-Ausland. Gehört meiner Meinung nach in die Anlage UR und zwar in Zeile 22 (Kennzahlen 846 / 847). Die Steuer ist abzuführen ohne dass dafür ein Vorsteuerabzug besteht.

            Aber vielleicht könnte man den Sachverhalt mal etwas näher erklären. Ich weiß jedoch mit Sicherheit, dass grad auch Kleinunternehmer von § 13b betroffen sind, ohne es zu wissen und dass dann Steuer anfällt. Klingt seltsam, ist aber in der Tat so (beispielsweise bei Ebay-Gebühren). Problem ist dann meist, dass ausländische Steuern in den Gebühren drin sind. Warum ? Weil die Firmen im Ausland OHNE eine USt-Identifikationsnummer immer die Steuer des jeweiligen Landes erheben. Das dann trotzdem nochmal in Deutschland Steuer anfällt kann ja eigentlich nicht sein. Lässt sich aber nur dadurch verhindern, dass sich der Kleinunternehmer eine solche ID holt. (Damit fällt dann NUR in Deutschland die Steuer an). Und: Ja, auch ein Kleinunternehmer bekommt eine USt-ID. Dafür muss er nur "mit Umsatzsteuer-Signal" bei seinem Finanzamt geführt werden. Allerdings auf besondere Art und Weise (Stichwort: US-Signal, bzw. Umsatzsteuersignal für Sondertatbestände).
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #7
              AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

              Hier ging es allerdings um den umgekehrten Fall, nämlich ist Google hier der Leistungsempfänger.

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                #8
                AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                Sofern ausschließlich eine Leistung VON Deutschland INS EU-Ausland erbracht wird, ist das soweit korrekt. Dann gehört der ganze Vorgang NICHT in die Anlage UR. Ich bin mir nur nicht sicher, wie die vertragsliche Situation bei "Werbung mit / über Google" ist. Soweit mir bekannt nimmt Google auch Gebühren oder eine Art Provision. Und da würde dann mMn wieder § 13b UStG greifen.
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                  Hallo JamesBondoo7,

                  und da es gerade auf solche klitzekleinen Kleinigkeiten manchmal ankommt, war ja mein Hinweis an Kaeptn so gedacht -> mal die Umsatzsteuervoranmeldestelle in seinem Finanzamt zu kontaktieren, die sollte solche Anwendungsfälle öfter haben als es hier im Forum auftaucht und müssten kompetenter Antwort geben können.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                    Die Frage ist: Bin ich Leistungsempfänger oder Leistungserbringer ? Vielleicht bin ich sogar beides.

                    Ob das Amt da kurzfristig etwas zu sagen kann... man möge es versuchen.
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                      #11
                      AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                      In dem Fall ist Kaeptn jedenfalls eindeutig der Leistungserbringer. Kann natürlich sein dass derjenige, der die Werbung bei Google unterbringt, auch ein inländischer Leistungsempfänger Google gegenüber ist. Aber das interessiert Kaeptn eigentlich nicht.

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                        #12
                        AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                        So eindeutig ist das für mich nicht. Sonst würde ich nicht so nachbohren. ^^
                        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                          #13
                          AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                          Für mich schon

                          Zitat von Kaeptn Beitrag anzeigen
                          da es sicher viele andere kleine Webseitenbetreiber wie mich gibt, die auf ihrer Webseite Google AdSense (zahlt aus Irland) und/oder Amazon Partnernet (Luxemburg) haben

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                            #14
                            AW: Kleinunternehmer und Anlage UR

                            Ich zitiere mal Wikipedia zum Thema Google AdSense:


                            Bezahlung

                            Die Werbetreibenden gewinnt Google über AdWords. Von den Einnahmen, die ein Werbetreibender dort für eine Anzeige entrichtet, wird nur ein Teil an den Betreiber der Website ausgezahlt, auf der AdSense eingebunden wurde. Die Differenz wird durch Google als Provision für die Vermittlung der Anzeige und den Betrieb des Netzwerks einbehalten. Die Einnahmen einer Einblendung beziehungsweise eines Klicks über AdSense können aufgrund der Auktion von Anzeigen in AdWords nur schwer abgeschätzt werden, weshalb das gesamte Modell immer wieder als intransparent bewertet wurde. Erst im Mai 2010 veröffentlichte Google offizielle Angaben, wonach für Werbung in Suchergebnissen 51 Prozent des Umsatzes und für andere Anzeigen, die über die Werbeplattform ausgeliefert werden, 68 Prozent des Umsatzes an die AdSense-Partner ausgeschüttet werden.


                            Zusammengefasst: Mindestens zwei umsatzsteuerliche Vorgänge. Oder irre ich mich ?
                            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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