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Riester und Entgeldersatzleistungen

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    Riester und Entgeldersatzleistungen

    Guten Abend,

    ich habe folgende Probleme beim Ausfüllen der Anlage AV in Elster. Ich möchte einmal meine Riesterrente angeben bei der mir für das Jahr 2014 ein Bescheid vorliegt eine gewisse Summe an Beiträgen gezahlt hätte und diese nach §10a Abs. 1 EstG geltend machen könnte. Es steht dabei das ich die folgenden drei Informationen in der Steuererklärung angeben muss:


    Beiträge *******
    Anbieternummer ********
    Zertifizierungsnummer *********

    Nun bin ich nicht sicher was dort alles auszufüllen ist. In Zeile 5. trage ich meine Sozialversicherungsnummer ein. In Zeil 7 trage ich "1" ein. In Zeile 8 dann der angegebene Betrag usw.
    Da ich als unmittelbar begünstigt gelte muss ich auch noch die Felder 10-19 ausfüllen. 15-19 kann ich mit 0 auffüllen aber bei den Zeilen 11 -14 steige ich nicht durch. Habe auf dem Schreiben meiner Versicherung nur die drei oben genannten Informationen die ich eintragen soll.


    Zusätzlich habe ich 2014 von meiner Krankenkasse aufgrund von Krankheit Entgeldersatzleistungen erhalten. Die würde ich grundsätzlich in Zeile 13 eintragen aber alle Zeilen beziehen sich ja auf die Jahre 2012 oder 2013.
    Muss ich den Bezug von Entgeldersatzleistungen für 2014 erst bei der Steuererklärung 2015 angeben?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

    Zitat von Woozie Beitrag anzeigen
    15-19 kann ich mit 0 auffüllen
    Bist Du denn Landwirt? Hast Du dann auch die Anlage L gewissenhaft ausgefüllt?

    Gibt es denn wirklich einen Grund diese Zeilen alle auszufüllen?

    Lass die Nullen weg! Es sei denn natürlich, Du hast landwirtschaftliche Einkünfte, und die betrugen im Jahr 2013 zufällig 0 Euro.

    Lass bitte ALLE unsinnigen Nullen weg!

    Ach ja, und wie Dir Dein Versicherungsvertreter bei Abschluss des Vertrags erläutert hat, richtet sich die Förderung nach den Einkünften im Vorjahr.

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      #3
      AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

      Also kann ich die Entgeldersatzleistungen von der Krankenkasse und die Riesterrente für 2014 erst in der Steuererklärung für 2015 angeben ? Das wusste ich nicht mehr.
      Der Riesterbeitrag wäre dann Zeile 14 einzutragen oder ? Wo müsste ich dann noch die Anbieternummer und die Zertifizierungsnummer eintragen ?

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        #4
        AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

        Es wird doch im Formular ausdrücklich gefragt, welche Zahlen aus welchem Jahr notwendig sind.

        WENN bei der ESt-Erklärung 2015 Du die Anlage AV abgeben solltest, DANN werden dort die Einnahmezahlen 2014 verlangt werden, richtig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

          Ok, bei den Jahreszahlen besteht kein Zweifel mehr. Aber laut Versicherungsträger müssen in der Erklärung die Beiträge (Meiner Meinung nach Zeile 8), die Anbieternummer und die Zertifizierungsnummer angeben werden. Bei den letzten beiden finde ich keine passende Zeile.
          Ausserdem werden bei mir die Zeilen 10-19 als fehlerhaft angezeigt wenn ich nichts eintrage. Ich wurde aber darauf hingewiesen das ich Zeilen nicht ausfüllen soll wenn sie nicht zutreffen. Irgendwas muss ich aber reinschreiben da es sonst fehlerhaft ist. Was mache ich da falsch?

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            #6
            AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

            Die Bescheinigung ist GRUNDLAGE Deiner Ausfüllung Deiner Anlage AV. Dass Alles, was da steht, tatsächlich irgendwo abgefragt wird, steht da nicht ! Insbesondere Anbieternummer und die Zertifizierungsnummer werden NIRGENDS abgefragt und sind daher auch nirgends reinzuknäulen, da das Finanzamt die Daten vom Anbieter elektronisch übermittelt bekommt, wenn Du den Anbieter Deine Zustimmung dazu gegeben hast.

            Sag uns bitte mal haarklein, wo an welcher Stelle genau WAS eingetragen hast. Für die Zeilen 4-5 bitte natürlich NICHT die genauen Werte posten !

            Darüber hinaus: Hattest Du in 2013 irgendetwas, was in den Zeilen 10-19 abgefragt wird ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

              Zitat von Woozie Beitrag anzeigen
              Ausserdem werden bei mir die Zeilen 10-19 als fehlerhaft angezeigt wenn ich nichts eintrage. Ich wurde aber darauf hingewiesen das ich Zeilen nicht ausfüllen soll wenn sie nicht zutreffen. Irgendwas muss ich aber reinschreiben da es sonst fehlerhaft ist. Was mache ich da falsch?
              Wenn du der Meinung bist, dass du unmittelbar begünstigt bist, muss mindestens ein Eintrag rein. Der Standardfall, für den Riester erfunden wurde, wäre das rentenversicherungspflichtige Einkommen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

              Es ist natürlich denkbar, dass tatsächlich keine Zeile zutrifft. Im einfachsten Fall jemand, der erst seit 2014 sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, 2013 aber noch nicht. Da wäre es tatsächlich notwendig, z.B. in Zeile 11 oder 14 eine Null einzutragen. Aber wenn Null eingetragen werden, dann mit Sinn und Verstand, nicht wahllos. Z.B. nicht bei landwirtschaftlichen Einkünften, oder man darf sich nicht wundern, dass die Plausibilitätsprüfung ohne die Mitgliedsnummer in der Alterskasse der Landwirte nicht weiter macht.

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                #8
                AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                also:
                Zeile 7 habe ich "1" eingetragen.
                Zeile 8 die "206" euro , also die Beiträge die ich nach §10a EstG geltend machen kann.
                Zeile 9 habe ich ja angekreuzt.
                Zeile 10 habe ich angekreuzt das ich unmittelbar für das Jahr 2014 begünstigt bin. ( Alternativ müsste ich Zeile 20 ankreuzen aber das trifft meiner Meinung nach nicht zu).

                Das war es schon in der Anlage AV.

                Ich mache paralle dazu auch noch die Steuererklärung für 2013. Da verhält sich das ja analog.

                Ich habe aber die richtige Anlage ausgewählt oder ? Nicht dass das doch in die Anlage Vorsorgeaufwand muss.

                Viele Grüße

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                  #9
                  AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                  Welche Zeile ausgefüllt wird ergibt sich i A aus der Antwort auf: Warum bin ich unmittelbar begünstigt? Lautet die Antwort z B: Weil ich sozialversicherungspflichtiger AN bin, dann wird man wie vom Formular gewünscht den Lohn i S d Rentenversicherung eeintragen.
                  Zuletzt geändert von neysee; 23.05.2015, 16:57.

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                    #10
                    AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                    Die Beiträge der Riester-Rente die ich steuerlich geltend machen kann habe ich ja schon in Zeile 8 angegeben. Von den Zeilen 11-19 trifft sonst keine auf mich zu. In der Beschreibung wird von gesetzlichen Rentenleistungen gesprochen. Ich weis da nicht mehr weiter.

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                      #11
                      AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                      Warum gibst Du überhaupt eine Steuererklärung ab, und warum hast Du eine Riester-Rente, wenn Du kein Arbeitnehmer bist?

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                        #12
                        AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                        Die Steuererklärungen sind für das Jahr 2013 und 2014. Bis September 2014 war ich noch Arbeitnehmer. Dann habe ich ein angefangen zu studieren.

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                          #13
                          AW: Riester und Entgeldersatzleistungen

                          Also entweder sind die Antworten aller Helfenden hier völlig unverständlich, oder es wurde sich nicht mit den Grundlagen der Riesterförderung beschäftigt oder die Anleitung zum Formular nicht gelesen, oder alles zusammen.

                          Warum soll ein AN z.B. kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen gehabt haben, will aber trotzdem unmittelbar begünstigt sein?

                          Dabei ist gerade dieser Fall simpel und logisch, wie folgender Gedankengang eines fiktiven Max Mustermann zeigen kann:

                          Ich bin für 2014 unmittelbar begünstigt, weil ich mindestens einen Tag als AN in der Rentenversicherung pflichtversichert war. Also steht mir die volle Zulage von 154€ zu, wenn 4% meines rentenversicherungspflichtigen Entgelts 2013 in den Vertrag geflossen sind. Weiterhin kann ich in der Steuererklärung die Günstigerprüfung zum Sonderausgabenabzug beantragen. Also finde ich es nur logisch, dass das FA nach meinem rentenversicherungspflichtigen Entgelt fragt, denn das FA muss bei der Günstigerprüfung ja wissen, ob mindestens die 4% in den Vertrag geflossen sind oder nicht, damit es weiß, ob ich Anspruch auf die volle oder nur eine gekürzte Zulage habe. Ah, da ist es ja, Zeile 11, mal schauen, was in der Eingabehilfe steht, ich soll in die Durchschrift meiner Sozialversicherungsmeldung schauen, da steht der Betrag, ist ja einfach. Ein Wert eingetragen, fertig.

                          Der selber Max Mustermann wird sich dann ein Jahr später fragen, ob er für 2015 überhaupt begünstigt ist, da er ein Studium angefangen hat und 2015 gar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Also wird er sich wieder die Anleitung zur Anlage AV durchlesen, die ganzen Gründe, warum man unmittelbar begünstigt sein kann, durchgehen und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass er gar keinen Anspruch auf Förderung hat und die Anlage AV gar nicht ausfüllen darf.

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