Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

    Hallo liebes Forum,

    folgenden Situation:
    - unser Sohn (seit Ende 2013 26 Jahre alt und nicht mehr kindergeldberechtigt) war 2014 als Student in einer Uni. eingeschrieben (Studienbescheinigungen für 2014 liegt uns vor)
    - leider hat er aus Gründen, die wir bis heute noch nicht erfahren haben, das Studium Anfang 2014 quasi aufgegeben und ist wieder bei uns zu Hause eingezogen (Studienort war zuvor in einer anderen Stadt)
    - er hatte 2014 keine Einkünfte und hat ebenfalls kein 'größeres Vermögen'
    - ebenfalls ist er wieder vor Ort angemeldet und nicht mehr am Studienort

    Eine liebe Bekannte hat mir gesagt, dass wir in unserer Einkommenssteuererklärung für 2014 in der Anlage Unterhalt unseren Sohn als 'bedürftige Person' ohne Einkommen geltend machen können, da er bei uns im Haushalt gelebt hat und so zu sagen von uns versorgt wurde.

    Die Frage, die ich nun habe, ist, welchen Betrag ich nun in der Zeile 7 der Anlage Unterhalt veranschlage? Der Höchstbetrag ist laut meiner Information 8.354,-€ für 2014.
    Setzte ich nun einen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle (http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html) je Monat fest, nehme den oben genannten Höchstbetrag (siehe http://goo.gl/glOiQ1 sowie http://goo.gl/aGiYEo) oder noch eine ganz andere Berechnungsmethode.

    Ich hoffen jemand von Euch weiß Rat.

    Grüße,
    Maria
    Zuletzt geändert von maria55; 21.05.2015, 23:57.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

    Wenn Du in die Zeile 4 der Anlage Unterhalt klickst, dann wird das in der Eingabehilfe sehr gut erklärt.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

      Lieber L. E. Fant,

      vielen dank für Deine schnelle Antwort.

      Den von Dir beschriebenen Text der Eingabehilfe haben mein Mann und ich bereits gelesen, nur waren wir uns nicht sicher, ob wir das tatsächlich so richtig verstanden haben bzw. was dieses Behördendeutsch bedeutet. Wenn ich folgendes lese:

      "Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich."

      Dann Frage ich mich, wie ich die Unterhaltsaufwendungen feststelle? Ich stelle dem Sohn doch nicht das Wohnen, Essen, etc. in Rechnung?
      Oder meint dies, dass ich in dem Fall 8.354,-€ als Unterhaltsaufwendung festsetze, da der Sohn bei mir wohnt und von mir unterhalten wird?

      Gruß,
      Maria

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

        Hallo maria55,

        Zitat:Oder meint dies, dass ich in dem Fall 8.354,-€ als Unterhaltsaufwendung festsetze, da der Sohn bei mir wohnt und von mir unterhalten wird?

        Genau so ist es.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt - Unterstützte Person im selben Haushalt

          Lieber holzgoe,

          vielen Dank für diese klaren Worte!

          Gruß,
          Maria

          Kommentar

          Lädt...
          X