Hallo liebes Forum,
folgenden Situation:
- unser Sohn (seit Ende 2013 26 Jahre alt und nicht mehr kindergeldberechtigt) war 2014 als Student in einer Uni. eingeschrieben (Studienbescheinigungen für 2014 liegt uns vor)
- leider hat er aus Gründen, die wir bis heute noch nicht erfahren haben, das Studium Anfang 2014 quasi aufgegeben und ist wieder bei uns zu Hause eingezogen (Studienort war zuvor in einer anderen Stadt)
- er hatte 2014 keine Einkünfte und hat ebenfalls kein 'größeres Vermögen'
- ebenfalls ist er wieder vor Ort angemeldet und nicht mehr am Studienort
Eine liebe Bekannte hat mir gesagt, dass wir in unserer Einkommenssteuererklärung für 2014 in der Anlage Unterhalt unseren Sohn als 'bedürftige Person' ohne Einkommen geltend machen können, da er bei uns im Haushalt gelebt hat und so zu sagen von uns versorgt wurde.
Die Frage, die ich nun habe, ist, welchen Betrag ich nun in der Zeile 7 der Anlage Unterhalt veranschlage? Der Höchstbetrag ist laut meiner Information 8.354,-€ für 2014.
Setzte ich nun einen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle (http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html) je Monat fest, nehme den oben genannten Höchstbetrag (siehe http://goo.gl/glOiQ1 sowie http://goo.gl/aGiYEo) oder noch eine ganz andere Berechnungsmethode.
Ich hoffen jemand von Euch weiß Rat.
Grüße,
Maria
folgenden Situation:
- unser Sohn (seit Ende 2013 26 Jahre alt und nicht mehr kindergeldberechtigt) war 2014 als Student in einer Uni. eingeschrieben (Studienbescheinigungen für 2014 liegt uns vor)
- leider hat er aus Gründen, die wir bis heute noch nicht erfahren haben, das Studium Anfang 2014 quasi aufgegeben und ist wieder bei uns zu Hause eingezogen (Studienort war zuvor in einer anderen Stadt)
- er hatte 2014 keine Einkünfte und hat ebenfalls kein 'größeres Vermögen'
- ebenfalls ist er wieder vor Ort angemeldet und nicht mehr am Studienort
Eine liebe Bekannte hat mir gesagt, dass wir in unserer Einkommenssteuererklärung für 2014 in der Anlage Unterhalt unseren Sohn als 'bedürftige Person' ohne Einkommen geltend machen können, da er bei uns im Haushalt gelebt hat und so zu sagen von uns versorgt wurde.
Die Frage, die ich nun habe, ist, welchen Betrag ich nun in der Zeile 7 der Anlage Unterhalt veranschlage? Der Höchstbetrag ist laut meiner Information 8.354,-€ für 2014.
Setzte ich nun einen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle (http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html) je Monat fest, nehme den oben genannten Höchstbetrag (siehe http://goo.gl/glOiQ1 sowie http://goo.gl/aGiYEo) oder noch eine ganz andere Berechnungsmethode.
Ich hoffen jemand von Euch weiß Rat.
Grüße,
Maria
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