Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mutter meiner Frau hat von uns in 2014 eine einmalige Unterstützung in Summe von 3000 EUR erhalten.
Das Geld wurde am 07.07 übergeben.
Die Daten sind in Anlage Unterhalt in Zeile 7 eingetragen, Unterstützungszeitraum ist 01.01-31.12.
Die Mutter wohnt in Rußland und hat in 2014 nur die Rente in Summe von 2779 EUR erhalten (eingetragen in Zeile 48 der Anlage Unterhalt).
Jedoch bei der Steuer-Berechnung wurden Unterhaltsaufwendungen von nur 907 EUR berücksichtigt.
Fragen:
1) Wie werden die Unterhaltsaufwendungen in dem Fall berechnet
2) Soll ich die 3000 EUR auch in der Hauptvordruck, Zeile 40 oder 67 eintragen? (Aktuell sind beide Zeilen leer).
Ich habe Zusammenveranlagung mit meine Frau.
Ich bin Angestellter, sie ist Hausfrau.
die Mutter meiner Frau hat von uns in 2014 eine einmalige Unterstützung in Summe von 3000 EUR erhalten.
Das Geld wurde am 07.07 übergeben.
Die Daten sind in Anlage Unterhalt in Zeile 7 eingetragen, Unterstützungszeitraum ist 01.01-31.12.
Die Mutter wohnt in Rußland und hat in 2014 nur die Rente in Summe von 2779 EUR erhalten (eingetragen in Zeile 48 der Anlage Unterhalt).
Jedoch bei der Steuer-Berechnung wurden Unterhaltsaufwendungen von nur 907 EUR berücksichtigt.
Fragen:
1) Wie werden die Unterhaltsaufwendungen in dem Fall berechnet
2) Soll ich die 3000 EUR auch in der Hauptvordruck, Zeile 40 oder 67 eintragen? (Aktuell sind beide Zeilen leer).
Ich habe Zusammenveranlagung mit meine Frau.
Ich bin Angestellter, sie ist Hausfrau.
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