Hallo,
ich möchte in meiner Steuererklärung in der Anlage N Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsaufwendungen erklären/geltend machen, da mir der Arbeitgeber für die Auswärtstätigkeiten die Pauschalen bereits steuerfrei bezuschusst hat (ausgewiesen auf Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung) und das damit für mich finanziell erledigt ist. Muss ich dann trotzdem den Betrag aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinung in die Zeile 57 (steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt) eintragen oder kann ich das in dem Fall weglassen? Hat es irgendwelche negativen Auswirkungen/Unterschiede auf die Berechnung des zu versteuernden Einkommens ob in der Zeile 57 die steuerfreie Bezuschussung steht oder nicht, wenn sonst von mir nichts zu Auswärtstätigkeiten/Verpflegungsmehraufwendungen angegeben/erklärt wurde? Danke!
ich möchte in meiner Steuererklärung in der Anlage N Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsaufwendungen erklären/geltend machen, da mir der Arbeitgeber für die Auswärtstätigkeiten die Pauschalen bereits steuerfrei bezuschusst hat (ausgewiesen auf Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung) und das damit für mich finanziell erledigt ist. Muss ich dann trotzdem den Betrag aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinung in die Zeile 57 (steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt) eintragen oder kann ich das in dem Fall weglassen? Hat es irgendwelche negativen Auswirkungen/Unterschiede auf die Berechnung des zu versteuernden Einkommens ob in der Zeile 57 die steuerfreie Bezuschussung steht oder nicht, wenn sonst von mir nichts zu Auswärtstätigkeiten/Verpflegungsmehraufwendungen angegeben/erklärt wurde? Danke!
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