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Leben im Ausland mit deutschen Mieteinkünften

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    Leben im Ausland mit deutschen Mieteinkünften

    Liebes Forum,

    ich bin etwas überfordert mit meiner ersten deutschen Steuererklärung und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Ich wohne schon seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland und habe in Deutschland nie eine Steuererklärung abgegeben. Im Jahr 2014 habe ich im Vereinigten Königreich und in Italien gearbeitet. Nun habe ich im Jahr 2014 auch eine Eigentumswohnung in Deutschland gekauft und dafür Mieteinkünfte bezogen (insgesamt etwa 700 Euro für 3 Monate), daher muss ich eine Steuererklärung abgeben. Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland.

    Mir ist klar, dass ich den Mantel "Einkommenssteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen" und die Anlage V ausfüllen muss. Ich bin aber unsicher, was die Anlagen N-AUS und AUS angeht. Die Anlage N-AUS scheint davon auszugehen, dass ein Wohnsitz im Inland vorhanden ist. Davon abgesehen scheint die Beschreibung aber auf mich zuzutreffen (Angestelltenverhältnis im Ausland). Die Anlage AUS scheint hingegen von einer Deklaration der Einkünfte in einer anderen Anlage auszugehen und scheint nicht passend zu sein. Soweit ich verstanden habe, sind meine Einkommen im Ausland wichtig, um die Steuer auf die Mieteinnahmen zu bestimmen (Progressionsvorbehalt).

    Deweiteren habe ich zwar eine Steueridentifikationsnummer von alten Lohnsteuerkarten, aber keine Steuernummer, da ich in Deutschland noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe.

    Für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

    Arno

    #2
    AW: Leben im Ausland mit deutschen Mieteinkünften

    Elsterformular liefert die Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige doch gar nicht, d.h. damit kannst Du sie gar nicht machen. Da musst Du schon das Elsteronlineportal nehmen. Die Anlagen N und N-AUS sind für Dich nicht relevant, es sei denn Deine Arbeiten aus nichtselbständiger Tätigkeit haben irgendeinen Bezug zu Deutschland (Arbeitgeber, Aufenthalt etc.) UND das passende Doppelbesteuerungskommen regelt das so.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Leben im Ausland mit deutschen Mieteinkünften

      Vielen Dank für die Antwort! Mir fehlte der richtige Einstieg. Das hilft mir schon sehr weiter!

      Kommentar

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