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Anlage Vorsorgeaufwand steuerfreie arbeitgeberzuschüsse zeile 38

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    Anlage Vorsorgeaufwand steuerfreie arbeitgeberzuschüsse zeile 38

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit der Plausibilitätsprüfung von Elster für die Einkommenssteuererklärung 2014 in der Anlage Vorsorgeaufwand, bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen.
    Ich habe viele Foren zu dem Thema gelesen, aber keine Lösung meines Problems gefunden.

    Die Plausibilitätsprüfung zeigt mir für die Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeilen 37 - 39 (steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) die Fehlermeldung "Bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse der Krankenversicherung (Nr. 24 a/b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nr. 24c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden ... " an. In Zeile 38 ist eine Eintragung (keine 0,00!), die aus Zeile 24 b) der Lohnsteuerbescheinigung kommt (das Feld ist grau hinterlegt). Die Zeilen 37 und 39 haben keine Eintragung, weil in der Lohnsteuerbescheinigung in 24 a und 24 c keine Eintragungen sind. Wenn ich dort zum Test eine 0 oder 1 eintrage, bringt das auch keine Besserung.
    In den Zeilen 31 - 36 der Anlage Vorsorgeaufwand sind Eintragungen, genau genommen in Zeile 31 und 32. Ein Test mit fiktiven Zahlen in den Feldern 33 - 36 hat auch keine Besserung gebracht.

    Langsam bin ich am Verzweifeln ... kann mir bitte jemand helfen?

    Gruß
    sebiml

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Zeile 38

    Hallo sebiml,

    Sie erhalten Zuschüsse zu Ihrer privaten Krankenversicherung (Zeile 24b), aber keine zu Ihrer missverständlich gesetzlich, besser sozialen, in Ihrem Fall beim privaten Krankenversicherer angesiedelten Pflegeversicherung (Zeile 24c)?
    Das glaube ich nicht!
    Ich habe drei Lösungen für Ihr Dilemma:
    1. Entnehmen Sie den notwendigen Wert aus der Bescheinigung Ihres privaten Kranken- und Pflegeversicherers, welche Ihnen mittlerweile vorliegen sollte, und fügen Sie sie in Zeile 24c der Lohnsteuerbescheinigung ein.
    2. Sollten Sie mit Ihrer persönlichen Steuer-ID im ElsterOnline-Portal registriert sein, könnten Sie versuchen den richtigen Wert elektronisch abzurufen. Bzgl. der dabei auftretenden Probleme s. a.a.O.
    3. Sie könnten die Lohnabrechnungsstelle Ihrer Arbeitgebers darauf ansprechen, dass sie die Lohnsteuerbescheinigung zumindest in diesem Punkt nachlässig ausfüllt
    Bei all‘ diesen Vorschlägen sollten Sie sich bewusst sein, dass die korrekte Eintragung aller Voraussicht nach KEINE Auswirkung auf Ihre individuelle Steuerhöhe hat, da Sie den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits erreicht haben werden. Von daher wäre eine EINS in Zeile 24c bei gleichzeitiger Reduzierung der Zeile 24b um EINS ebenso zielführend. Der Steuerbescheid hätte aber etwas von einer Wundertüte.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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