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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

    Hallo,...

    wo trage ich den Betrag unter der Nummer 20 in der Lohnsteuer ein (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten)? Das sind 2424,00 €, der jenige fährt LKW und ist fast immer die ganze Woche weg. Das sind also seine Spesen (Verpflegungsaufwand quasi).

    Nur wird im Formular N unter 20 gesagt man muss das unter 51 oder 56 berücksichtigen. Jetzt habe ich unter 49 "nein" angekreuzt und unter "Fahrt und Übernachungskosten, Reisekosten": "Verpflegung (Fernfahrer)" geschrieben, mit dem Betrag von 2424,00 €, um unter 50 "Gesamtsumme aller Aufwendungen für Reisekosten bei Auswärtstütigkeitenein einen Wert zu haben. Nun konnte ich unter 51 "Vom Arbeitgeber Steuerfrei ersetzt" den Betrag 2424,00 nochmal einfügen.

    Ist das richtig oder wo muss ich das Eintragen?

    MfG

    #2
    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

    Wenn ich mir das Formular anschau, dann kommen Verpflegungskosten eher in die Zeilen 52ff.

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      #3
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

      Genau genommen müssen bei Verpflegungsmehraufwendungen nicht die Kosten, sondern die Tage eingetragen werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

        Jetzt bin ich aber verwirrt. Bei 52 stehen nur Tage zum eintragen, wo trage ich dann den Betrag ein? Und was schwierig wird, ich habe überhaupt keine Ahnung um wieviele Tage es sich handelt. Muss das der Arbeitgeber wissen, und kann mir solche Daten nachreichen? Wo wir dann aber bei dem Thema sind, wo ich den Betrag hinsetze, unter 57?

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          #5
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten, wo eintragen und wie?

          Der Steuerpflichtige muss seine Auswärtstätigkeiten (Abwesenheitsstage) entweder selbst wissen oder aus seinen Lohnabrechnungen nachvollziehen.
          Der pauschale Verpflegungsmehraufwand wird aus der Anzahl der Tage automatisch errechnet.

          Nur der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ist als Betrag in Zeile 57 der Anlage N einzutragen. Bei mehrtägiger Abwesenheit sind die Zeilen 53 und 54 maßgeblich, die Zeile 52 betrifft nur eintägige Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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