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    Fahrten zur Uni richtig eingeben

    Hallo!
    Erstmal vorweg ein Sachverhalt: Ein Student hat bereits eine 3-jährige Berufsausbildung absolviert und danach auch schon ein gutes Jahr in dem Beruf gearbeitet. Danach war er für ein Jahr vom Arbeitgeber freigestellt und hat während dieser Zeit (bis Sommer 2014) eine Fachoberschule besucht und die Fachhochschulreife gemacht. Danach, im Juli und August letzten Jahres hat er dann wieder gearbeitet und seit September 2014 ist er erneut vom Arbeitgeber freigestellt worden, um ein Bachelorstudium zu absolvieren.
    Wie können nun die Fahrtkosten zur Uni geltend gemacht werden? Die Fahrten wurden mit dem Bus zurückgelegt.
    In der Regel ist der Student an einem Campus, der ca. 28 km vom Wohnort entfernt liegt. Er hat aber auch Zusatzveranstaltungen an einem Ort besucht, der 3,5 km vom eigentlichen Campus entfernt liegt und ca. 30km vom Wohnort. Es gab dabei verschiedene Fälle:
    1.1 Der Student musste nur zur Zusatzveranstaltung also 2x die Strecke von 30km gefahren.
    1.2 Nach der Zusatzveranstaltung war er zum Teil bei einem Kommilitonen zum Lernen (1km vom Ort der Zusatzveranstaltung entfernt) und ist von dort aus dann direkt nach Hause (30 km).
    2. Er war erst bei der Zusatzveranstaltung (30km), ist dann die 3,5km zum Campus und von dort dann 28km nach Hause.
    3. Er war erst beim Campus (28km), ist dann zur Zusatzveranstaltung und zurück (2x 3,5km) und dann vom Campus wieder nach Hause (28km).

    Wie müsste soetwas korrekt angegeben werden? Ist das Stichwort Reisekostenabrechnung richtig? Ich würde mich über "Lösungen" oder auch konkretes Material zum Nachlesen freuen.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Fahrten zur Uni richtig eingeben

    Grundsätzlich gilt : Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Zur Frage :
    Kommt unter Umständen auf das Jahr an. Für das Jahr 2013 gibt's einen anderen Rechtsstand als 2014.

    Wenn es Reisekosten sind, dann gibt's keine 30 Cent, sondern abzugsfähig sind dann die Kosten für die Busfahrscheine.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrten zur Uni richtig eingeben

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich gilt : Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

      Zur Frage :
      Kommt unter Umständen auf das Jahr an. Für das Jahr 2013 gibt's einen anderen Rechtsstand als 2014.

      Wenn es Reisekosten sind, dann gibt's keine 30 Cent, sondern abzugsfähig sind dann die Kosten für die Busfahrscheine.
      Das war ja auch nicht konkret auf mich bezogen, sondern eine ganz allgemeine Fallaufgabe. Trotzdem erstmal danke für die Antwort.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrten zur Uni richtig eingeben

        Zitat von PSaR Beitrag anzeigen
        Das war ja auch nicht konkret auf mich bezogen, sondern eine ganz allgemeine Fallaufgabe. Trotzdem erstmal danke für die Antwort.
        Für eine Ausbildung gibt es die "blaue" oder "grüne" Reihe.
        Hausaufgaben sind Aufgaben, die man zu Hause löst - durch Lesen und Subsumbtion.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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