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Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

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    Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

    Hallo zusammen,

    seit 2 Tagen sind wir schon intensiv auf der Suche nach ein wenig Hilfestellung und wurden leider immer mehr verunsichert Für ein wenig Hilfestellung wären wir euch wirklich sehr dankbar.

    Mein Vater ist seit 01.12.2014 Rentner. Nur sind wir leider total unsicher, wo/wie wir die Daten in die Steuererklärung 2014 eingeben müssen.
    In der Anlage R Zeile 5 haben wir den Rentenjahresbruttobetrag aus dem Bescheid der Rentenversicherung eingegeben (in dem Fall nur für Dezember 2014). Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge haben wir in die Anlage AV eingetragen, Zeile 18-21. Soweit konnte uns das Netz weiterhelfen.

    Warum wir nicht weiterkommen, dass mein Vater im Dezember eine steuerfreie Kapitalabfindung in Höhe von 9.181 Euro erhalten hat. Bei der Aufstellung der Kapitalabfindung werden folgende Daten mitaufgelistet: Überschussguthaben: 216; Erlebensfall-Bonus: 11, Schlusszahlung: 207
    Gleichzeitig erfolgte im Dezember auch eine Auszahlung aus einem Rente-Plus-Vertrag in Höhe von 6.713 Euro.
    Jährlich wurde zu beiden Verträgen, die Beiträge samt Bescheinigungen dem FA mitgeteilt.

    Jetzt wissen wir nicht, wo bzw. ob wir die o.a Daten eingeben müssen und auf was wir hier achten müssen. Im Internet steht zum einen etwas von Steuerfrei aber die Erträge zu versteuern seien, dann steht wiederum etwas, dass Abfindungen in der Anlage N in voller Höhe eingetragen werden müssen. Wo tragen wir dann aber den Betrag vom Renten-Plus-Vertrag ein?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    Grüße
    Zuletzt geändert von Julayda; 25.05.2015, 21:18.

    #2
    AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

    Jährlich wurde zu beiden Verträgen, die Beiträge samt Bescheinigungen dem FA mitgeteilt.
    Dann wisst ihr doch auch, wann die Verträge abgeschlossen wurden, wobei ich allerdings meine: Wenn die Versicherungsgesellschaft eine Zahlung als steuerfreie Kapitalabfindung deklariert, dann wird das wohl auch richtig sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

      Der Riestervertrag ist nicht steuerfrei. Wir erhielten jedes Jahr eine Bescheinigung nach § 92 EStG für das FA.
      Trifft hier möglicherweise nicht die Regelung mit "Private Rentenversicherungen nur mit Ertragsanteil" ein?

      Bei der Kapitalabfindung dachten wir sie ist steuerfrei, weil sie in der Lohnsteuerbescheinigung nirgends auftaucht. Oh Mist, ganz hinten in den Unterlagen steht, dass die Leistung aus dieser Versicherung gem. § 22a EStG steuerpflichtig ist.

      Nur, wo tragen wir die Werte in der Steuererklärung ein? In der Anlage N oder auch in der Anlage R?
      Zuletzt geändert von Julayda; 25.05.2015, 21:24.

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        #4
        AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

        Hallo,

        Normalerweise steht auf der Bescheinigung die Zeile, wo der Eintrag getätigt wird. (Anlage R)
        KV +PV in Anlage AV ist falsch . Gehört in Anlage Vorsorgeaufwand und nicht in Anlage Altersvorsorge AV

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

          Der Riestervertrag ist nicht steuerfrei. Wir erhielten jedes Jahr eine Bescheinigung nach § 92 EStG für das FA.
          Trifft hier möglicherweise nicht die Regelung mit "Private Rentenversicherungen nur mit Ertragsanteil" ein?
          Der Ertragsanteil bei Riesterrenten beträgt 100%. Diese Rentenzahlungen sind in Zeile 31 der Anlage R einzutragen. Das müsste auch aus der Leistungsmitteilung ersichtlich sein (Leistungen lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Normalerweise steht auf der Bescheinigung die Zeile, wo der Eintrag getätigt wird. (Anlage R)
            KV +PV in Anlage AV ist falsch . Gehört in Anlage Vorsorgeaufwand und nicht in Anlage Altersvorsorge AV

            Gruß FIGUL
            In der Bescheinigung steht nur, dass es in die Anlage R einzutragen ist, leider nicht in welche Zeile. Oh, dann tragen wir das mit der KV+PV direkt mal um. Danke!!

            @Charlie
            Lieben Dank, das wird auch nachgetragen.

            Kommt die Kapitalabfindung dann in die Anlage N, Zeile 15 ?

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              #7
              AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

              Hallo Julayda,

              in die Anlage N gehört erst einmal nur das, was auf der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber eingetragen wurde. Die Kapitalabfindung gehört auf keinen Fall dahin.
              Anlage R Seite 2 Zeile 31 würde passen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

                Von wem kommt denn die Kapitalabfindung? Arbeitgeber oder Versicherung?

                Bei Leistungen aus einem Riestervertrag wird nicht die konkrete Zeile der Anlage R angegeben, vielmehr steht in der Leistungsmitteilung, dass es sich um Leistungen nach Nr. 1 der Leistungsmitteilung handelt. Aus der Nummer ergibt sich die Zeile.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage R - Wo steuerfreie Kapitalabfindung eintragen?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Von wem kommt denn die Kapitalabfindung? Arbeitgeber oder Versicherung?

                  Bei Leistungen aus einem Riestervertrag wird nicht die konkrete Zeile der Anlage R angegeben, vielmehr steht in der Leistungsmitteilung, dass es sich um Leistungen nach Nr. 1 der Leistungsmitteilung handelt. Aus der Nummer ergibt sich die Zeile.
                  Die Kapitalabfindung kommt von einer Versicherung (Karlsruher) die aber über den Arbeitgeber lief.

                  "Aus der Nummer ergibt sich die Zeile", dann müssen wir hier nochmal nachgucken.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Julayda,

                  in die Anlage N gehört erst einmal nur das, was auf der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber eingetragen wurde. Die Kapitalabfindung gehört auf keinen Fall dahin.
                  Anlage R Seite 2 Zeile 31 würde passen.

                  Tschüß
                  Hallo Holzgoe,

                  Oh je, hier hätten wir dann auf jeden Fall einen Fehler gemacht. In der Lohnsteuerbescheinigung wurde vom AG nichts eingetragen.
                  Anlage R, Seite 2, wird gemacht, vielen Dank!!

                  Grüße

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