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Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

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    Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

    Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst und gleich mit ElsterFormular.

    In 2014 hatte ich kein Einkommen, kein Arbeitslosengeld, habe von meinen Ersparnissen gelebt.
    Als Einnahmen habe ich nur Kapitalerträge, worauf Kapitalertragssteuer und Solizuschlag abgeführt wurden. Natürlich hatte ich jede Menge Ausgaben, z. B. das monatliche Hausgeld meiner Eigentumswohnung, Strom, Tel./Internet, GEZ, Lebensmittelkosten, Bekleidung etc. - doch ich weiß nicht, wo ich sowas im ElsterFormular eintragen kann bzw. ob das überhaupt geht?

    Eingetragen habe ich die von mir selbst gezahlte gesetzl. Kranken- u. Pflegeversicherung (Werte sind bescheinigt durch die Krankenkasse). Außerdem angegeben habe ich, Betriebs- u. Lohnkosten gem. der Hausgeldabrechnung. Sowie einige Arzt- u. Krankenhauskosten (fast 800 €, alles mit Rechnungen belegt). Und dann noch Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- u. Kapitallebensversicherung.

    Als Erstattung hat dann ElsterFormular einen Wert errechnet, der fast (nicht auf den Cent genau) die Kapitalertragssteuer und den Solizuschlag der Kapitalerträge ergibt.
    Müsste das nicht viel mehr sein? Was ist mit den Hausgeldkosten, den ganzen Versicherungen (vor allem die Krankenkasse) und den Arzt- u. Krankenhauskosten? Das ist anscheinend nicht berücksichtigt worden? Kann aber im ElsterFormular bisher keine Fehler finden.
    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen?

    #2
    AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

    Wer 30.000 Euro Steuern bezahlt hat kann theoretisch 30.000 wieder zurück kriegen. Wer 2 Euro bezahlt hat bekommt maximal 2 Euro zurück.
    (Ok, meines Wissens kann man durch Rundung auch ein paar Cent mehr zurück kriegen. Das war's dann aber).

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      #3
      AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

      Verstehe ich nicht. Was ist mit den 2 € gemeint, Steuern oder Kosten (also Ausgaben)?

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        #4
        AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

        Zitat von CBS Beitrag anzeigen
        Als Erstattung hat dann ElsterFormular einen Wert errechnet, der fast (nicht auf den Cent genau) die Kapitalertragssteuer und den Solizuschlag der Kapitalerträge
        Hallo,

        wenn nicht mehr Steuern angefallen sind, kann man auch nur höchstens diese erstattet bekommen.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

          Zitat von CBS Beitrag anzeigen
          Steuern oder Kosten
          Steuern natürlich, denn nur was Du an Steuern bezahlt hast kannst Du auch wieder zurückkriegen.

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            #6
            AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

            Also meine mit Rechnungen belegbaren Ausgaben (Hausgeldkosten, Versicherungen, Arzt- u. Krankenhauskosten) spielen dabei gar keine Rolle? Obwohl z. B. in Versicherungsbeträgen auch Steuern enthalten sind, die ich mitbezahlt habe.
            Dann hätte ich auch nur Kapitalerträge, mit Kapitalertragssteuer und Solizuschlag angeben müssen? Hätte das nicht gereicht?

            Aber dann müsste der Erstattungsbetrag doch genau auf den Cent die Summe aus Kapitalertragssteuer und den Solizuschlag ergeben? Ist es aber nicht, die Differenz sind ein paar Cent.
            Wie gesagt, ich mache das zum ersten Mal und will es nur verstehen. Und vermutlich wird 2015 ähnlich sein wie 2014 und dann könnte ich mir einige Arbeit sparen.

            Noch eine andere Frage:
            In 2013 habe ich einen Rechtsanwalt bezahlt (ca. 350 €), weil es Unstimmigkeiten mit dem Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber gab.
            Letztes Jahr hatte ich für die Steuererklärung für 2013 noch eine Steuerberaterin, doch die hatte mich nach so einer Anwaltsrechnung gar nicht gefragt bzw. mich darauf hingewiesen. Erst jetzt als ich mich für die Erstellung der Steuererklärung für 2014 informierte, las ich, dass auch Anwaltskosten die mit einer Arbeitsstelle in Zusammenhang stehen, möglicherweise steuerlich abgesetzt werden können.
            In 2013 hatte ich noch 9 Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen. Ist es möglich, dass ich diese Anwaltsrechnung jetzt bei der Steuererklärung für 2014 noch irgendwie angerechnet kriege?

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              #7
              AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

              Hallo,

              >>>In 2014 hatte ich kein Einkommen, kein Arbeitslosengeld, habe von meinen Ersparnissen gelebt.

              Wenn das zu 100% der Fall war wurden doch gar keine Steuern abgeführt (mit Ausnahme der Abgeltungsteuern natürlich). Dann reicht in der Regel* eine Erklärung einzig mit Hauptvordruck und Anlage KAP (aber Günstigerprüfung beantragen, in den meisten dieser Fällen lohnt sich das).

              *bei sehr hohen Kapitalerträgen sieht es vielleicht anders aus, darüber muss man aber erst nachdenken, wenn nicht mehr alles erstattet wird, und dafür gibt es dann die Berechnungsfunktion in Elster, man sieht also sofort ob sich etwa die Angabe von Versicherungen lohnen könnte bzw. man kann es einfach ausprobieren


              >>>Natürlich hatte ich jede Menge Ausgaben, z. B. das monatliche Hausgeld meiner Eigentumswohnung, Strom, Tel./Internet, GEZ, Lebensmittelkosten, Bekleidung etc. - doch ich weiß nicht, wo ich sowas im ElsterFormular eintragen kann bzw. ob das überhaupt geht?

              Klar, ich hab' auch eine Menge Ausgaben, etwa Lebensmittel oder Kleidung. Was ich damit (zugegeben schon etwas sarkastisch) sagen will: Solche Kosten kann man natürlich nicht von der Steuer absetzen.

              Ich gehe davon aus, dass du in der Eigentumswohnung selber lebst (also nicht vermietet), und dann sind nur die haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerdienstleistungen absetzbar, von diesen Kosten bekommt man pauschal 20% ersatttet (aber auch nur wenn man überhaupt Steuern gezahlt hat).


              >>>Sowie einige Arzt- u. Krankenhauskosten (fast 800 €, alles mit Rechnungen belegt).

              Das sind außergewöhnliche Belastungen. Und da gibt es eine zumutbare Eigenbelastung, abhängig von der Familiensituation und dem Einkommen (der Staat hilft halt nur den ärmeren Bürgern oder in schlimmeren Fällen).


              >>>nicht auf den Cent genau

              Über Cents brauchen wir ja eigentlich nicht reden. Da du aber fast alles zu deinen Gunsten runden darfst (etwa die Kapitalerträge in KAP Zeile 7), sollten solche Rundungsdifferenzen doch eher zu deinem Vorteil sein. Wenn allerdings alles erstattet wird kann ich den Unterschied auch nicht so ganz nachvollziehen.


              Nochmal abschließend und grundsätzlich: Mehr als die gezahlte Steuer kann man grundsätzlich nicht zurück bekommen. Das Finanzamt ist weder die Wohlfahrt noch bekommt man dort Subventionen.


              >>>In 2013 habe ich einen Rechtsanwalt bezahlt (ca. 350 €), weil es Unstimmigkeiten mit dem Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber gab.

              Hattest du daneben noch mehr als 650 Euro Werbungskosten? Denn nur dann hätte es sich ausgewirkt, 1000 Euro bekommt man immer, nennt sich Werbungskostenpauschbetrag.


              >>>doch die hatte mich nach so einer Anwaltsrechnung gar nicht gefragt bzw. mich darauf hingewiesen.

              Da muss man die Steuerbearterin wohl in Schutz nehmen, woher soll sie das denn wissen? Oder soll einfach mal alles abgefragt werden? Es gibt tausende Dinge die u.U absetzbar wären.
              Sie wird bestimmt nach Werbungskosten gefragt haben, und dann hättest du es erwähnen müssen.


              >>>In 2013 hatte ich noch 9 Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen. Ist es möglich, dass ich diese Anwaltsrechnung jetzt bei der Steuererklärung für 2014 noch irgendwie angerechnet kriege?

              Nein, natürlich nicht, es gehört in die Erklärung 2013.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 26.05.2015, 12:24.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                Hallo reckoner,

                vielen Dank für die ausführliche Antwort.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Wenn das zu 100% der Fall war wurden doch gar keine Steuern abgeführt (mit Ausnahme der Abgeltungsteuern natürlich). Dann reicht in der Regel* eine Erklärung einzig mit Hauptvordruck und Anlage KAP (aber Günstigerprüfung beantragen, in den meisten dieser Fällen lohnt sich das).

                *bei sehr hohen Kapitalerträgen sieht es vielleicht anders aus, darüber muss man aber erst nachdenken, wenn nicht mehr alles erstattet wird, und dafür gibt es dann die Berechnungsfunktion in Elster, man sieht also sofort ob sich etwa die Angabe von Versicherungen lohnen könnte bzw. man kann es einfach ausprobieren
                OK, wenn das in 2015 wieder so ist, dann gebe ich nur Kapitalerträge, mit Kapitalertragssteuer und Solizuschlag an und gut ist und spare mir den Rest.
                Ja, die Günstigerprüfung habe ich angekreuzt. Damit ich es richtig verstehe, mit dem Ausprobieren im ElsterFormular: Wenn der Erstattungsbetrag fast die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag ist, dann lohnen sich weitere Angaben, wie Versicherungen nicht? Könnte diese Günstigerprüfung irgendwelche Nachteile für mich haben?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Ich gehe davon aus, dass du in der Eigentumswohnung selber lebst (also nicht vermietet), und dann sind nur die haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerdienstleistungen absetzbar, von diesen Kosten bekommt man pauschal 20% ersatttet (aber auch nur wenn man überhaupt Steuern gezahlt hat).
                Ja, ich wohne selbst in der Eigentumswohnung. Im ElsterFormular angegeben habe ich die Betriebs- u. Lohnkosten gem. Hausgeld-Abrechnung. Aber eigentlich bräuchte ich das nicht, da das bei mir ja keine Auswirkung hat. Vielleicht sollte ich die wieder rausnehmen? Ich weiß halt nicht, ob ich sowas der vollständigkeitshalber angeben muss?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>Sowie einige Arzt- u. Krankenhauskosten (fast 800 €, alles mit Rechnungen belegt).

                Das sind außergewöhnliche Belastungen. Und da gibt es eine zumutbare Eigenbelastung, abhängig von der Familiensituation und dem Einkommen (der Staat hilft halt nur den ärmeren Bürgern oder in schlimmeren Fällen).
                Da ich bis auf die Kapitalerträge kein Einkommen habe, dachte ich, das meine zumutbare Eigenbelastung nicht besonders hoch sein kann. Daher sammelte ich diese Kosten und gebe sie im ElsterFormular an. Aber wie ich jetzt verstanden habe, bringt mir auch das nichts, da ich bis auf die Kapitalertragssteuer keine Steuern gezahlt habe, muss ich auch solche außergewöhnliche Belastungen selbst tragen.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>nicht auf den Cent genau

                Über Cents brauchen wir ja eigentlich nicht reden. Da du aber fast alles zu deinen Gunsten runden darfst (etwa die Kapitalerträge in KAP Zeile 7), sollten solche Rundungsdifferenzen doch eher zu deinem Vorteil sein. Wenn allerdings alles erstattet wird kann ich den Unterschied auch nicht so ganz nachvollziehen.
                Der Erstattungsbetrag ist genau 67 Cent höher als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Ohne die Berücksichtigung einer kleinen ausländischen Quellensteuer von 5,56 € die für ein Wertpapier abgeführt wurde. Sonst wäre die Differenz etwas höher und zu meinen Ungunsten. Aber so eine ausländische Steuer bekomme ich wohl nicht wieder, weil das nichts mit dem dt. Staat zu tun hat?
                Solche Differenzen sind jetzt auch vom Wert her nicht schlimm, ich wollte es einfach nur verstehen, wie das gerechnet wird.
                Beim Eintragen der Beträge im ElsterFormular habe ich zu meine Gunsten gerundet: Ausgaben aufgerundet, Einnahmen abgerundet. Vermutlich kommt daher die Differenz von 67 Cent?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Nochmal abschließend und grundsätzlich: Mehr als die gezahlte Steuer kann man grundsätzlich nicht zurück bekommen. Das Finanzamt ist weder die Wohlfahrt noch bekommt man dort Subventionen.
                OK, dann hatte ich das z. B. mit dieser Feststellung des Verlustes falsch verstanden. Ich dachte, wenn jemand kein richtiges Einkommen hat, dann werden bestimmte Ausgaben angerechnet bzw. berücksichtigt und es gibt etwas mehr zurück. In meinem Fall ist es so, dass ich mehr als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag nicht zurück bekommen kann.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>In 2013 habe ich einen Rechtsanwalt bezahlt (ca. 350 €), weil es Unstimmigkeiten mit dem Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber gab.

                Hattest du daneben noch mehr als 650 Euro Werbungskosten? Denn nur dann hätte es sich ausgewirkt, 1000 Euro bekommt man immer, nennt sich Werbungskostenpauschbetrag.
                Ich glaube nicht, dass ich noch mehr als 650 € Werbungskosten hatte. Aber ist jetzt dann auch egal, wie ich verstanden habe, hätte diese Anwaltsrechnung in der Steuererklärung für 2013 angegeben werden müssen, dann ist nun vorbei. Ich hatte gehofft, dass das vielleicht noch nachträglich geht.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>doch die hatte mich nach so einer Anwaltsrechnung gar nicht gefragt bzw. mich darauf hingewiesen.

                Da muss man die Steuerbearterin wohl in Schutz nehmen, woher soll sie das denn wissen? Oder soll einfach mal alles abgefragt werden? Es gibt tausende Dinge die u.U absetzbar wären.
                Sie wird bestimmt nach Werbungskosten gefragt haben, und dann hättest du es erwähnen müssen.
                Ich hatte mit ihr über meine berufliche Situation gesprochen, auch das mit dem Zeugnis und das ich dafür einen Anwalt einschalten musste, da ich sonst ohne vernünftigem Zeugnis keine Chancen bei Bewerbungen hätte.
                Sie hat mich nicht nach Werbungskosten gefragt, von ihr kam eigentlich von alleine nie was. Entweder habe ich gefragt bzw. sie hat meine mitgebrachten Belege dann irgendwie verarbeitet. Von einer guten Steuerberaterin erwarte ich schon, dass die so eine Art Checkliste hat, was alles möglicherweise abgesetzt werden könnte bzw. was angegeben werden muss und zwar mehr als nur Name, Anschrift, Bankverbindung, Arbeitgeber.
                Da ich nicht weiß, an wen ich gerate, wenn ich mir jemand neues suche, versuche ich das mit der Steuererklärung nun selbst und spare damit auch noch Geld.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>In 2013 hatte ich noch 9 Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen. Ist es möglich, dass ich diese Anwaltsrechnung jetzt bei der Steuererklärung für 2014 noch irgendwie angerechnet kriege?

                Nein, natürlich nicht, es gehört in die Erklärung 2013.
                OK, habe ich halt Pech gehabt.
                In 2013 habe ich nämlich weniger (nicht nur ein paar Cent) erstattet bekommen als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Ich vermute aufgrund des Arbeitslosengeldes 1. Vielleicht wäre der Erstattungsbetrag etwas höher gewesen, wenn diese Anwaltsrechnung mitangegeben worden wäre?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                  Wo kann man denn in ElsterFormular Betriebskosten für die eigengenutzte Wohnung eintragen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                    Ich habe das hier eingetragen:
                    Hauptvordruck, S. 3
                    Zeile 73: Betriebskosten
                    Zeile 75: Lohnkosten

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                      Hallo,

                      zu Post #8

                      wurde schon beantwortet

                      >>>In 2013 habe ich einen Rechtsanwalt bezahlt (ca. 350 €), weil es Unstimmigkeiten mit dem Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber gab.

                      Hattest du daneben noch mehr als 650 Euro Werbungskosten? Denn nur dann hätte es sich ausgewirkt, 1000 Euro bekommt man immer, nennt sich Werbungskostenpauschbetrag.<<<

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hattest du daneben noch mehr als 650 Euro Werbungskosten? Denn nur dann hätte es sich ausgewirkt, 1000 Euro bekommt man immer, nennt sich Werbungskostenpauschbetrag.
                        Nicht ganz, spielt zwar normalerweise nie eine Rolle, hier aber schon:

                        Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €, höchstens bis zur Höhe des Arbeitslohns abzgl. Versorgungsfreibetrag. Wenn CBS also in dem Jahr gar keinen Arbeitslohn hatte, mindert sich der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 0 €, d.h. schon 1 € Werbungskosten wirken sich dann aus.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                          Hallo CBS,

                          >>>Könnte diese Günstigerprüfung irgendwelche Nachteile für mich haben?

                          Ich wüsste nicht welche.


                          >>>Im ElsterFormular angegeben habe ich die Betriebs- u. Lohnkosten gem. Hausgeld-Abrechnung. Aber eigentlich bräuchte ich das nicht, da das bei mir ja keine Auswirkung hat. Vielleicht sollte ich die wieder rausnehmen?

                          Ja, ich würde es rausnehmen (weil es einfach falsch ist, gemeint sind die Betriebskosten - aber vielleicht missverstehen wir uns auch nur und es sind gem. EStG §35a absetzbare Kosten, welche die Hausverwaltung genau zu diesem Zweck gesondert aufgeschlüsselt hat?). Wie auch immer, was nichts bringt muss man auch nicht eintragen.


                          >>>Da ich bis auf die Kapitalerträge kein Einkommen habe, dachte ich, das meine zumutbare Eigenbelastung nicht besonders hoch sein kann.

                          Naja, das kommt natürlich auf die Höhe der Kapitalerträge an.


                          >>>Aber so eine ausländische Steuer bekomme ich wohl nicht wieder, weil das nichts mit dem dt. Staat zu tun hat?

                          Das kommt auf den Staat bzw. auf das Doppelbesteuerungsabkommen an. Grundsätzlich: Ausländische Quellensteuern werden niemals erstattet, sondern allenfalls angerechnet (und dann sind wir wieder bei dem Thema |Wer keine Steuern zahlt kann auch nichts absetzen (bzw. nichts anrechnen)|).


                          >>>Solche Differenzen sind jetzt auch vom Wert her nicht schlimm, ich wollte es einfach nur verstehen, wie das gerechnet wird.

                          Ist schon OK, geht mir manchmal auch so, dann will ich der Sache einfach auf den Grund gehen.


                          >>>Beim Eintragen der Beträge im ElsterFormular habe ich zu meine Gunsten gerundet: Ausgaben aufgerundet, Einnahmen abgerundet. Vermutlich kommt daher die Differenz von 67 Cent?

                          Jein. Natürlich kann das damit zusammenhängen, aber die gezahlten Steuern sind ja mit Cent angegeben, und daher sollte auch genau dieser Betrag erstattet werden. Ob dann bei den Erträgen gerundet wurde spielt eigentlich keine Rolle.
                          Du hast doch in der Berechnung gleich am Anfang eine Tabelle, dort steht doch sicher bei |Festgesetzt werden| nur Nullen. Und in der nächsten Zeile dann die abgeführten Abgeltungsteuern, stimmen die denn nicht mit der Eintragung überein?


                          >>>OK, dann hatte ich das z. B. mit dieser Feststellung des Verlustes falsch verstanden.

                          Ja, denn einen Verlust (=negatives Einkommen) hattest du ja nun doch nicht.


                          >>>Ich glaube nicht, dass ich noch mehr als 650 € Werbungskosten hatte.

                          Dann hätte es auch 2013 nichts gebracht.
                          Und übrigens 2014 auch nicht, weil diese Kosten dann vielleicht zu einem Verlust in Anlage N geführt hätten, dieser aber wieder mit den Kapitalerträgen verrechnet würde (imho, ganz sicher bin ich mir nicht, muss ich jetzt aber nicht ergründen, denn es gehört ja eindeutig nach 2013, Thema erledigt).

                          Zur Steuerberaterin: Da würde ich dir jetzt sogar zustimmen. Wenn sie wusste (hätte wissen können, hätte ahnen können, wie auch immer), dass du Kosten hattest, dann hätte sie nachfragen sollen/müssen. Aber wie gesagt es hätte wohl nichts gebracht, also wirst du auch keinen Schadenersatz von ihr fordern können (was sonst durchaus möglich wäre).


                          >>>In 2013 habe ich nämlich weniger (nicht nur ein paar Cent) erstattet bekommen als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag.

                          Ich vermute eher, dass es daran lag, dass du in 2013 Lohnsteuer gezahlt hast (wie schon mehrmals gesagt, man bekommt nur gezahlte Steuern erstattet).


                          >>>Vielleicht wäre der Erstattungsbetrag etwas höher gewesen, wenn diese Anwaltsrechnung mitangegeben worden wäre?

                          Nein, denn du hast doch gesagt, dass du keine 650 Euro Werbungskosten hattest. Das macht dann in Summe weniger als 1000 Euro, und diese 1000 Euro hast du schon bekommen (schau mal den Steuerbescheid an).

                          Stefan

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Hallo,

                          >>>Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €, höchstens bis zur Höhe des Arbeitslohns abzgl. Versorgungsfreibetrag. Wenn CBS also in dem Jahr gar keinen Arbeitslohn hatte, mindert sich der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 0 €, d.h. schon 1 € Werbungskosten wirken sich dann aus.

                          Aber 2013 hatte er offenbar Lohneinkommen (warum bekam er sonst ALG 1, und eine Erstattung größer als die Abgeltungssteuern?).
                          Aber gut, ich reime mir manchmal so einiges zusammen, und da es so viele unterschiedliche Situationen gibt kann ich auch mal daneben liegen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                            Hallo,

                            @Picard777,
                            aus den Beiträgen geht hervor, dass 2013 Lst bezahlt wurde

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                              Ja, aber es geht doch um 2014 und da waren keine Einnahmen, wenn ich da nichts überlesen habe.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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