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Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

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    Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

    eigentlich ganz einfach: 1 Kind im Kindergarten - ich bin erwerbstätig, meine Frau nicht (einfach nur Mutter und Hausfrau) - ich verstehe die Zeilen 62-75 nicht - wo muß ich was eintragen - Leute helft mir!

    #2
    AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    in Zeile 62 würde ich schonmal (-) Vater ankreuzen.
    Deine anderen Gründe kenne ich leider nicht.

    Gruß
    Stiller
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

      wie alt ist denn das kind?

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        #4
        AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

        der Zwerg wird im April 4 - war also in 2009 von August bis Dezember im Kindergarten - wenn ich in 62 Vater ankreuze müsste ich dann ja Erwerbstätig ankreuzen und die Kosten für den Kindergarten eintragen - beim Ehepartner würde ich dann Zeile 74 ankreuzen, die Daten Aug.-Dez. einfügen und 0 € eingeben??!! Was meint Ihr?

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          #5
          AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

          sie koennen in dieser konstellation auch bei beiden elternteilen angeben, das das kind eben das dritte lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht das sechste. dann sollte der 2/3 betrag der betreuungskosten als sonderausgaben anstatt als werbungskosten abgezogen werden. weiterfuehrende angaben zur erwerbstaetigkeit insb. auch die zeilen 77-85 kann man sich dann sparen.

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            #6
            AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
            sie koennen in dieser konstellation auch bei beiden elternteilen angeben, das das kind eben das dritte lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht das sechste. dann sollte der 2/3 betrag der betreuungskosten als sonderausgaben anstatt als werbungskosten abgezogen werden. weiterfuehrende angaben zur erwerbstaetigkeit insb. auch die zeilen 77-85 kann man sich dann sparen.
            so habe ich das auch gemacht, in der Berechnung zeigt Elster die Ausgaben aber weiterhin als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben an. War im letzten Jahr auch so und wurde dann durch die Finanzbeamtin vor Ort geändert.

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              #7
              AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten

              letzten endes ist die bezeichnung fuer den abzug ja auch relativ schnuppe, hauptsache es steht drin ;-)

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