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Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

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    Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

    Hallo zusammen,

    es ist das zweite Mal, dass ich die Steuererklärung mache. Zuerst möchte ich mich entschuldigen, da ich nicht so gut Deutsch schreiben kann.

    Ich habe im August geheiratet und im November oder so hat mein Arbeitgeber mir mehr Geld bezahlt (ich glaube er hat seit August berechnet). Soweit ich weiß, sollte ich auch die Steuer, die ich von Januar bis Juli mit der Steuerklasse I bezahlt habe, zurück bekommen. Ist das falsch?

    Ich habe ein Bruttoeinkommen 44.000 und meine Frau hat 11.000 (+1000 Arbeitslosengeld).

    Ich hatte die Steuerklasse I und mittlerweile habe ich die Steuerklasse III.

    Meine Frau hat 3 Arbeitgeber gehabt. Im Januar hatte sie 2 gleichzeitig, deswegen hat sie die Steuerklasse VI bekommen. Von Februar bis Mai hatte sie 1 Arbeitgeber (StKlasse I? StKlasse VI?). Im Juni und Juli hat sie Arbeitslosengeld bekommen (1100 insgesamt) und im August hat sie wieder angefangen zu arbeiten (StKlasse V).

    Ich gehe davon aus, dass ich eine Zusammenveranlagung machen muss.

    Laut t@x würden wir 350€ bekommen, was nicht zu meiner Meinung passt. Ich habe erwartet, dass ich ungefähr 200€ pro Monat (von Januar bis Juli) bekommen würde (eigentlich würde ich 250 pro Monat bekommen aber meine Frau sollte 50 pro Monat nachzahlen).

    Ich muss die Steuererklärung diese Woche abgeben und ich weiß nicht, ob ich zu einem Steuerberater gehen muss.

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße und schön Tag noch!

    #2
    AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

    Hallo esesies,
    wenn du alle eure Daten in dein Steuerprogramm richtig eingetragen hast und die Steuerberechnung ermittelt 350 Euro Rückzahlung sollte es stimmen.
    Persönliche Erwartungen und die Realität klaffen ja manchmal auseinander.
    Da du im Forum Elsterformular postest -> gib doch eure Daten mal in das kostenlose Elsterformular ein und mach wieder eine Steuerberechnung.

    Die gezahlte Lohnsteuer ist quasi immer eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer des laufenden Jahres -> aber endgültig abgerechnet wird mit der Einkommensteuererklärung und je nach Umständen kommt es mal zu einer Nachzahlung oder Erstattung.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 27.05.2015, 11:32. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

      Danke schön für deine schnelle Antwort.

      Im Elster habe ich auch die Daten eingetragen, aber ich weiß nicht, wo ich die Nach/-Rückzahlung sehen kann.

      Übrigens, in der zweite Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau gibt es ab 01.01 Steuerklasse VI und ab 01.02 Steuerklasse I. Welche soll ich in Elster eintragen?

      Danke noch mal.

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        #4
        AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

        Hallo esesies,
        eintragen musst du alle Arbeitsverhältnisse mit den jeweiligen Zeiträumen. Bei Anlage N einfach den Button drücken weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen.
        Lies mal in der Steuerberechnung festgesetzt werden xxxxx Euro -> Abzug vom Lohn XXXX Euro und-> verbleibende Beträge xxxx Euro (du musst diesen Betrag zahlen)
        verbleibende Beträge -xxxx Euro (du bekommst diesen Betrag zurück).

        Tschüß

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          #5
          AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

          Hallo,

          das heißt, wenn es in der Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse VI (ab 01.01) und die Steuerklasse I (ab 01.02) sind, muss ich die Lohnsteuerbescheinigung zwei mal eintragen? Wenn nicht, kann man nur eine Steuerklasse eintragen, oder?

          Also, ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung (mit zwei verschiedene Steuerklasse) und meine Frau hat 3 Lohnsteuerbescheinigungen (eine mit Steuerklasse VI, andere mit Steuerklasse VI und Steuerklasse I und noch andere mit Steuerklasse V). Ein Arbeitsverhältnis bedeutet ein Lohnsteuerbescheinigung?

          Danke!

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            #6
            AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

            Hallo esesies,

            du musst eigentlich die Eintragungen nur 1 zu 1 übernehmen -> LStB vom 01.01 bis 31.01 mit Stkl. VI und dann LStB ab 01.02. bis ...mit Stkl. I usw.
            Tschüß

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              #7
              AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

              Alles klar, dann habe ich es falsch gemacht.

              Ich versuche es nachmittags noch mal.

              Danke für Ihre Hilfe.

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                #8
                AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

                Hallo esesies,

                du musst jede Lohnsteuerbescheinigung eintragen (aber nur einmal). Kleine Ausnahme: Bei einer berichtigten Lohnsteuerbescheinigung (gleicher Arbeitgeber und Zeitraum) nur die letzte.

                Die Steuerklassen sind egal, trag' die letztgültige eintragen.


                >>>ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung (mit zwei verschiedene Steuerklasse)

                Wie geht das denn? Stehen da zwei Steuerklassen drauf?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

                  Hallo,

                  zum Beispiel, in meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich die Steuerklasse I ab 01.01 und die Steuerklasse III ab 14.08.

                  Soll ich nur einen Eintrag von 01.01 bis 31.12 mit der Steuerklasse III machen?

                  Danke.

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                    #10
                    AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

                    Hallo,

                    ja, wenn es nur eine Bescheinigung ist dann trägst du sie auch nur einmal ein, Steuerklasse dann die letzte. Für die Steuererklärung und die Berechnung sind nur die Beträge wichtig, die Steuerklassen ändern gar nichts.

                    Mir war nicht bewusst, dass das mir einer Bescheinigung geht, wir haben in solchen Fällen immer mehrere ausgestellt (wenn ich mich recht erinnere).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

                      Hallo esesies,

                      wenn das nur ein Arbeitgeber war -> trägst du natürlich das ganze Jahr ein und die zuletzt gültige also in deinem Fall die III.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Zu wenig zurück? Falsch gemacht?

                        Alles klar, ich habe es so gemacht.

                        Ich überprüfe nachmittags die Nach/Rückzahlung im Elster.

                        Danke!

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