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Verwendung von 'Softwarezertifikat' für Drittpartei

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    Verwendung von 'Softwarezertifikat' für Drittpartei

    Hallo zusammen,

    folgende Frage:

    Ich besitze ein Softwarezertifikat für die Elster-Software, welches ich für meine Zwecke mit der Elster-Software benutze.

    Meine Einkommenssteuererklärung habe ich bereits im April gemacht und abgeschickt, nun haben mich aber gestern meine Eltern kurzfristig gebeten, ob ich nicht ihre Einkommenssteuererklärung in elektronischer Form machen könnte. Meine Eltern besitzen natürlich kein Software-Zertifikat.

    Kann ich mein Zertifikat auch für meine Eltern benutzen? Bzw. kann man elektronisch erstellte Einkommenssteuererklärungen auch noch ohne ein 'Zertifikat' abschicken, bzw. wie läuft dies dann?

    Freue mich, wenn mich da jemand aufklärt...

    Gruß,
    Stefan

    #2
    AW: Verwendung von 'Softwarezertifikat' für Drittpartei

    Hallo stefanGS,

    du kannst, dies entscheiden wie du möchtest ->entweder du wählst bei der Datenübermittlung ohne Authentifizierung aus und druckst die dann entstehende komprimierte Steuererklärung aus, lässt deine Eltern unterschreiben und ab zum Finanzamt.
    Du kannst natürlich auch dein Zertifikat benutzen und übermittelst damit authentifiziert und papierlos.
    Das Zertifikat sagt aus -> Person A hat für Person A die Erklärung übermittelt oder eben für Firma x und Personen B und C.
    Und bei nahen Angehörigen kriegst du auch keine Probleme.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verwendung von 'Softwarezertifikat' für Drittpartei

      Das Zertifikat ist allein dafür da den DATENÜBERMITTLER zu identifizieren. Meist ist der -zufälligerweise- auch der Steuererklärer wie in Deinem Fall, als Du es für eigene Zwecke verwendet hast. Aber Niemand hindert Dich daran das auch für die Steuererklärung des Kurschattens, der Ehefrau, des Sohnes, des Nachbarn, der Eltern etc. zu verwenden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Verwendung von 'Softwarezertifikat' für Drittpartei

        Sehr schön.

        Ich danke euch beiden für die schnelle Antwort!

        Gruß,
        Stefan

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