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    Vorsteuer gültig machen

    Hallo,

    ich bin seit März diesen Jahres selbstständig. Jetzt habe ich endlich die Bestätigung vom Finanzamt erhalten und möchte meine Vorsteuer von März bis jetzt gültig machen.
    Mein Steuerberater hat gesagt ich kann monatlich meine bezahlten Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Da ich aber jetzt erst die Bestätigung bekommen habe (Gewerbeamt und Finanzamt haben etwas länger gebraucht) sind es ja schon fast 3 Monate. Kann ich die einfach alle zusammen machen oder muss ich für jeden Monat ein neues Formular auswählen?

    Und wie mache ich das mit Elster?
    Gibt es auch eine Möglichkeit das mit einem Mac Computer zu machen? Ich habe mal gehört, dass es da Komplikationen gibt weil Elster nur für Windows gedacht ist.

    Ich würde mich sehr über die Beantwortung meiner Fragen freuen

    Viele Grüße an alle und noch einen schönen Tag!

    #2
    AW: Vorsteuer gültig machen

    Hallo mrius15,

    mit einem Mac kannst du die Software Elsterformular nicht nutzen -> aber du könntest das Elster Onlineportal nutzen, das ist Betriebssystem unabhängig und du arbeitest online im Browser.
    Gib mal in die Forensuche ein: Mac -> da kriegst du allerhand Hinweise zu eventuellen Problemen.

    Als Neugründer bist du verpflichtet die ersten zwei Jahre die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben.
    Also gibst du eine für März, April und bald Mai ab.
    Oder du sprichst mal mit deinem Finanzamt nach Zuweisung der Steuernummer ab wann du einreichen musst -> grundsätzlich eigentlich ab Gewerbeanmeldung bzw. angegebenen Punkt der Selbstständigkeit.

    Tschüß

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      #3
      AW: Vorsteuer gültig machen

      Hallo,

      1.) ElsterFormular funktioniert grundsätzlich nicht auf einem Mac. Aber mittels ElsterOnline (direkt im Web-Browser statt als eigenständiges Programm) kannst du auch deine UStVAen übermitteln.

      2.) Dafür brauchst du ein Zertifikat, welches du auch über ElsterOnline bekommst

      3.) Du musst für jeden ! einzelnen Monat eine UStVA machen

      Du schreibst von einer "Bestätigung" des Finanzamts. Meinst du damit die Steuernummer ? Hast du angegeben mit Umsatzsteuer zu arbeiten; sprich: Bist du KEIN Kleinunternehmer ?

      Normalerweise solltest du neben dem Schreiben mit der Steuernummer noch ein weiteres Schreiben bekommen, in welchem du zur Abgabe von UStVAen aufgefordert wirst (incl. Fristen für bereits vergangene Zeiträume). Das Schreiben kann aber auch etwas später als das mit der Steuernummer kommen.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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