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Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

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    Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

    Hallo,

    ich bin vor kurzem umgezogen, demnach ist das Finanzamt hier vor Ort jetzt für mich zuständig.

    Wie ist das aber für eine alte Steuererklärung aus dem Jahr 2011, die ich jetzt nachträglich machen möchte? Damals hab ich noch zu Hause gewohnt. Geht die mit der alten Steuernummer an das alte Finanzamt?

    Und was gebe ich unter Adresse an - meine neue oder meinte alte, die zum Zeitpunkt der Steuererklärung galt?

    Freundliche Grüße

    #2
    AW: Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

    Das Finanzamt Deines JETZIGEN Wohnsitzes ist auch für das Jahr 1877 zuständig, selbst wenn Du zwischenzeitlich 317,5 mal umgezogen wärst.

    Du gibst natürlich die Adresse an, an der Du den Bescheid haben möchtest, also die aktuelle. Wenn Du eine alte angeben würdest, woher soll denn das Finanzamt riechen, dass es die Adresse wegen Überschwemmung und Umbenennung von Augustus-Straße über Konrad-Adenauer-Straße zu Papst-Benedikt-Straße schon längst nicht mehr gibt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

      Vielen Dank

      Ich frage nur, weil ich ja bei den Werbungskosten den Arbeitsort und die einfache Entfernung dorthin angebe. Nicht dass die dann stutzig werden, weil ich 30 km Entfernung angebe, obowohl ja meine aktuelle Adresse nur noch 5 km entfernt ist...die wissen ja dann nicht, wo ich vorher gewohnt habe...

      Kommentar


        #4
        AW: Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

        die wissen ja dann nicht, wo ich vorher gewohnt habe...
        Wenn die Orts- und Straßennamen der Arbeitsstätte nicht zu lang sind, passt der Startort manchmal noch in Zeile 31 der Anlage N.

        Ansonsten gilt: Man darf zu seiner Steuererklärung auch noch ein kleines Begleitschreiben beifügen. Wer Belege einreichen muss, hat damit keinen echten Mehraufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

          " ...die wissen ja dann nicht, wo ich vorher gewohnt habe... "

          Sofern du dich ordnungsgemäß umgemeldet hast, weiß das FA sehr wohl wo du gewohnt hast. Über deine ID-Nummer kann das FA dies nämlich abfragen - zumindest ab 2007.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Umzug - Steuererklärung für Zeitraum vor Umzug

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            " ...die wissen ja dann nicht, wo ich vorher gewohnt habe... "

            Sofern du dich ordnungsgemäß umgemeldet hast, weiß das FA sehr wohl wo du gewohnt hast. Über deine ID-Nummer kann das FA dies nämlich abfragen - zumindest ab 2007.
            Schon richtig, nur hat der Bearbeiter ja erst mal keine Veranlassung diese Abfrage durchzuführen, insbesondere wenn die Steuererklärung beim Alt-Finanzamt eingehen würde.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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