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Wohnort in Deutschland, Arbeitgeber im Ausland, welche Anlage?

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    Wohnort in Deutschland, Arbeitgeber im Ausland, welche Anlage?

    Hallo allerseits,

    Ich habe seit Dezember 2014 einen Arbeitgeber im Ausland (China), wohne aber momentan in Deutschland (bin hier gemeldet, mehr als 183 Tage hier). Mir wurde gesagt, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, und in diesem Fall der chinesische Staat keine Steuern haben will, sondern dass ich Lohnsteuer in Deutschland zahlen muss.

    Nun würde ich ja denken, ich müsste Anlage N-AUS für nichtselbstständige Arbeit im Ausland ausfüllen, allerdings scheint die nur für den umgekehrten Fall zu sein, dass man Steuern im Ausland entrichtet hat und das Einkommen nach dem DBA in Deutschland steuerfrei ist. Bei mir ist es jedoch genau andersherum. Hat jemand eine Idee, wie ich das eintrage?

    In der normalen Anlage N braucht man ja ne eTIN des Arbeitgebers (die es nicht gibt), kann keine Addresse angeben, und es geht davon aus, dass der Arbeitgeber die Steuern einbehalten hat, was hier nicht der Fall ist... Schreib ich den erhaltenen Bruttolohn dann einfach unter "20 - Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Abzug" rein, oder gibt es da ein gesondertes Formular?

    Danke & viele Grüße!
    Zuletzt geändert von jdm; 28.05.2015, 19:14.

    #2
    AW: Wohnort in Deutschland, Arbeitgeber im Ausland, welche Anlage?

    Die eTin muss man nicht angeben.
    Der Prüfhinweis zur eTin kann ignoriert werden.

    Zeile 20 Anlage N würde passen.
    Mfg

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