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Anlage AV - beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres

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    Anlage AV - beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres

    In der Anlage AV wird das beitragspflichtige Entgelt des Vorjahres verlangt. Leider habe ich meine DEÜV Bescheinigung verlegt und möchte sie auch ungern erneut bei meinem Arbeitgeber anfordern. Kann ich einen fiktiven Betrag eintragen und das Finanzamt darauf hinweisen, dass sie es übermittelt bekommen haben und sich den Betrag selbst ziehen sollen?

    Oder kann ich den Betrag von der Lohnsteuerbescheinigung nehmen - er müsste eigentlich passen, da ich in dem Veranlagungsjahr Azubi war und somit nicht allzu viel verdient habe?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    #2
    AW: Anlage AV - beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres

    Also wenn schon dann würd ich den von der Lohnsteuerbescheinigung nehmen.

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