Hallo!
Disclaimer: Ich habe im Internet und auch hier im Forum gesucht, und keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgender Sachverhalt: Ich arbeite an der Uni, und auf unseren Reisekostenabrechnungen wird der Anteil, der als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann, von der Finanzbuchhaltung bereits errechnet und gesondert angegeben. So weit, so zeitsparend.
Nur finde ich in Anlage N keine Eintragungsmöglichkeit für diese Werbungskosten. Zeile 48 zwingt mich zum Formular Auswärtstätigkeit, wo ich nur die Einzelposten für jede Reise gesondert eintragen kann. Oder sehe ich das falsch?
Das wäre nämlich Humbug in meinem Fall, da diese Arbeit bei uns von der Finanzbuchhaltung ja erledigt wird, und ich deswegen die fertigen Werte schon habe. Ich möchte natürlich nicht Arbeit nochmal selbst machen, die mir schon von jemand anders abgenommen wurde (so groß die Freude jedes Jahr auf's neue meine Steuererklärung zu machen auch sein mag).
Viele Grüße
Disclaimer: Ich habe im Internet und auch hier im Forum gesucht, und keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgender Sachverhalt: Ich arbeite an der Uni, und auf unseren Reisekostenabrechnungen wird der Anteil, der als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann, von der Finanzbuchhaltung bereits errechnet und gesondert angegeben. So weit, so zeitsparend.
Nur finde ich in Anlage N keine Eintragungsmöglichkeit für diese Werbungskosten. Zeile 48 zwingt mich zum Formular Auswärtstätigkeit, wo ich nur die Einzelposten für jede Reise gesondert eintragen kann. Oder sehe ich das falsch?
Das wäre nämlich Humbug in meinem Fall, da diese Arbeit bei uns von der Finanzbuchhaltung ja erledigt wird, und ich deswegen die fertigen Werte schon habe. Ich möchte natürlich nicht Arbeit nochmal selbst machen, die mir schon von jemand anders abgenommen wurde (so groß die Freude jedes Jahr auf's neue meine Steuererklärung zu machen auch sein mag).
Viele Grüße
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