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Anlage KAP: Ausländischer Broker

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    Anlage KAP: Ausländischer Broker

    Hallo zusammen,

    ich habe im letzten Jahr bei einem ausländischen Broker mit Aktien gehandelt. Dabei ist ein Verlust entstanden.
    Muss ich diesen Verlust in der Steuererklärung angeben? Wenn ja: In welche Zeile in Anlage KAP muss ich den Verlust eintragen? Oder kann ich darauf verzichten, weil kein Gewinn entstanden ist?

    Außerdem werde ich für das aktuelle Jahr einen Gewinn erzielen, weil ich das Depot dieses Jahr geschlossen habe. Beim Verkauf aller Aktien habe ich einen Gewinn erzielt. In welcher Zeile muss ich diesen Gewinn nächstes Jahr angeben?


    Danke!

    #2
    AW: Anlage KAP: Ausländischer Broker

    Verluste muss man nicht angeben. Sinnvoll wäre es aber.

    Gewinne muss man natürlich angeben.

    Für das aktuelle Jahr 2015 gibt es noch keine Vordrucke. Daher kann man die genaue Zeile noch nicht wirklich wissen.

    Für die Verluste aus 2014 einfach mal die Suchfunktion verwenden.
    Mfg

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