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Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

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    Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

    Hallo,

    durch einen übersehenen Eintrag bei der Kinderzulage in der Anlage AV meiner Frau (Zeile 21 Anzahl der Kinder...), musste ich feststellen,
    das sich unsere Steuerlast beim eintragen des Kindes erhöht!

    Mit korrektem Eintrag AV beide + Kinderzulage liegt die Steuerlast 141€ höher als wenn ich die Anlage AV der Ehefrau weglasse!

    Darf man eine AV Anlage weglassen (die Daten werden ja automatisch dem Finanzamt mitgeteilt) oder nur komplett beide AV?

    Nochmal günstigsten wäre es (170€), wenn ich den fehlenden Eintrag beim Kind (Zeile 21) nicht bemerkt hätte (Elster meckert darüber nicht).

    Sollte die automatische günstiger Prüfung dies nicht verhindern?

    Oder ist das ein Fehler in Elsterformular?

    MFG
    Vobexo

    #2
    AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

    Entweder lässt du die komplette Anlage AV weg (also sowohl Eintragung für Ehemann UND Ehefrau) oder du musst die komplette Anlage AV auch richtig ausfüllen.

    Einen Weg dazwischen geht nicht.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

      Hallo,

      Was ändert es an deiner Steuerlast, wenn du die Anlage AV weg lässt? Nichts

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

        Jepp, durch die Günstigerprüfung kann es passieren, dass die Steuer weniger wird, und die Zulage zurückzuzahlen ist.

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          #5
          AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

          Natürliche ändert sich die Steuerlast auch wenn ich AV komplett weglassen!
          AV gehört ja zu den Vorsorge Ausgaben und die senken eigentlich die Steuerlast, aber in unserem
          Fall steigt durch die Kinderzulage leider die Steuerlast an!
          Warum so etwas möglich ist, ist mir unverständlich, man wird quasi bestraft wenn man privat vorsorgt ,
          aber dabei nicht den vollen Steuerlich möglichen Absetztungsbetrag einzahlt (weil man es sich nicht leisten kann).

          Kann ja eigentlich nur daran liegen das wir mit der Kinderzulage in die nächst höhere Steuerklasse rutschen?!

          MFG
          Vobexo

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

            Hallo,

            bei der Berechnung stimmt das natürlich.
            Aber ich will damit sagen, dass der Bescheid vom FA von der Berechnung abweicht.
            Das Kind wird berücksichtigt. Deine Erklärung wird dahingehend korrigiert.


            GRuß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

              Verstehe ich das richtig :

              Wenn du die Anlage AV komplett weg lässt, musst du mehr zahlen, als wenn die Anlage AV komplett richtig ausfüllst?
              Mfg

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                #8
                AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

                ja So ist es, ohne AV müssen wir 141 € mehr steuern zahlen!

                Das Ergibt sich durch den zusätzlichen Abzug der eingezahlten Av Beträge unter Sonderausgaben.
                Diese werden zusätzlich zu den anderen Sonderausgaben nochmal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen => weniger Einkommen => weniger Steuern.

                Trotzdem werde ich aus der ganzen Av Sache nicht wirklich schlau, ich glaube langsam in der 2015 Elster Version ist ein Fehler in Bezug auf AV!

                Werde nochmal die Steuererklärungen von 2012/2013 durchrechnen lassen mit und ohne AV

                MFG
                Vobexo
                Zuletzt geändert von Vobexo; 01.06.2015, 21:49.

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                  #9
                  AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

                  Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, wo das Problem sein soll, daher zusammengefasst ein paar Dinge:

                  Die Abgabe der Anlage AV ist freiwillig. Die Riesterzulage bekommst Du über den Anbieter, die Anlage AV ist dafür da, ZUSÄTZLICH bei der Einkommensteuer eine Günstigerprüfung anzustoßen, ob die Zulage höher ist als die steuerliche Auswirkung eines Sonderausgabenabzugs. Im zweiten Fall erfolgt der Sonderausgabenabzug mit der entsprechenden Steuerminderung, gleichzeitig wird der ZulagenANSPRUCH gegengerechnet, so dass per Saldo über die Einkommensteuer nur das "Mehr als die Zulage" rauskommt.

                  WENN die Anlage AV abgegeben wird, MUSS auch für den Partner eine abgegeben werden, wenn der auch eine Riester-Rente hat. Rosinenpickerei ist nicht.

                  Aus den Angaben in der Anlage AV errechnet das Finanzamt den ZulagenANSPRUCH und rechnet damit. Wenn die ZfA später zu anderen Ergebnissen kommt, teilt sie das dem Finanzamt mit und Du bekommst einen geänderten Bescheid.

                  Wenn Du in der Anlage AV ein Kind zu wenig angibst, berechnet das Steuerprogramm einen zu niedrigen Zulagenanspruch mit der Folge, dass die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Günstigerprüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs ausfällt, also auch die Einkommensteuer sinkt. Oder wenn die Günstigerprüfung sowieso schon zugunsten des Sonderausgabenabzugs ausgefallen ist, würde auch dann die Einkommensteuer niedriger ausfallen, da ja nur ein (zu) niedriger Zulagenanspruch gegengerechnet wird.

                  Ich habe nicht den Eindruck, dass hier ein Bug vorliegt. Ich vermute eher, dass Du an irgendeiner Stelle einen gehirnknotigen Denkfehler machst.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

                    Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
                    ja So ist es, ohne AV müssen wir 141 € mehr steuern zahlen!
                    Wenn du MIT der Anlage AV 141 Euro weniger Steuern zahlen musst, dann passt doch jetzt alles oder sind noch fragen offen?

                    Picard hat ja schon alles gut erklärt.

                    Trotzdem werde ich aus der ganzen Av Sache nicht wirklich schlau, ich glaube langsam in der 2015 Elster Version ist ein Fehler in Bezug auf AV!
                    Warum soll ein Fehler vorliegen?
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.06.2015, 08:26.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

                      Hallo,

                      ich habe nochmal die EKS von 2012/2013 mit und ohne Av berechnet.

                      2012 habe ich keine AV mit angegeben weil bis dato das Ergebnis immer gleich war!
                      Jetzt habe ich festgestellt das war ein Fehler!
                      2012 hätte ich mit AV knapp 120€ Steuern gespart, leider ist das ja schon verjährt oder gelten für AV andere Fristen als der eine Monat Einspruchsfrist?

                      2013 mit AV ebenfalls besser als ohne AV = passt also.
                      2014 mit AV (korrekt ausgefüllt mit 1 Kind) ebenfalls besser als ohne.

                      JA mit der Kinderzulagenberechnung steigt die Steuerlast an, weil dann alle Zulagen gegengerechnet zu einem geringerem Sonderausgabenabzug führen.

                      Danke für die Erklärungen!

                      MFG Vobexo

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                        #12
                        AW: Steuerlast mit Ehefrau AV höher!

                        Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
                        2012 hätte ich mit AV knapp 120€ Steuern gespart, leider ist das ja schon verjährt oder gelten für AV andere Fristen als der eine Monat Einspruchsfrist?
                        Einspruchsfrist gilt, also Essig.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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