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Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

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    Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

    Hallo zusammen,
    ich bin Kleinunternehmerin und weise auf meine Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Da ich mal einen spanischen Kunden hatte, musste ich mir allerdings eine Ust-Id besorgen, da es hieß, meine Rechnung könne anders nicht verbucht werden. Das heißt nun allerdings auch, dass ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, obwohl ich keine Umsatzsteuer berechne.
    Nun stehe ich vor der großen Frage: Muss ich eigentlich auch die Anlage UR ausfüllen? Habe von Kunden im EU-Ausland ca. 600€ eingenommen, auf die ich keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen habe (habe in meiner Rechnung auch explizit auf die dt. Kleinunternehmerregelung hingewiesen). Wenn ja, wo muss ich den Betrag reinschreiben?

    Danke & einen schönen Abend noch!
    Sardine

    #2
    AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

    Auch Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Es findet sich in der Anlage UR aber meiner Meinung nach keine Eingabemöglichkeit für Umsätze, für die die Kleinnunternehmerregelung angewendet wird. Du füllst also dann nur die erste Seite der Erklärung selbst aus.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

      Wenn es sich um eine sonstige Leistung, also keine Lieferung handelt, hast Du diesen Umsatz an dich m.E. trotz Kleinunternehmerregelung zu versteuern. Wenn der Spanier das schon versteuert hätte, wäre das Ergebnis das Gleiche, nur hättest Du die Umsatzsteuer dann an den Spanier gezahlt, jetzt zahlst Du sie an den Fiskus.

      M.E. Anlage UR Zeile 22 und Hauptbogen Zeile 95, i.ü. hättest Du dafür auch eine Monats-Umsatzsteuervoranmeldung einreichen müssen (§ 18 Abs. 4a UStG), dort Zeile 48 und 40. Ein Vorsteuerabzug steht Dir als Kleinunternehmer natürlich nicht zu.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        diesen Umsatz an dich
        Es handelt sich hier allerdings um den Umsatz eines inländischen Kleinunternehmers an einen Spanier.

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

          Danke für Eure Antworten.
          Trotzdem sehe ich immer noch nicht ganz klar. Wo ist denn der Unterschied zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung? Um mich mal zu outen: Ich bin Übersetzerin und habe einen übersetzten Text geliefert. In der Rechnung habe ich auf die dt. Kleinunternehmerregelung hingewiesen und explizit geschrieben, dass sich der Rechnungsbetrag exkl. Mwst. versteht. Die Spanier haben dazu nix gesagt und mir den Betrag genau so überwiesen. Wie sie meine Rechnung tatsächlich verbucht haben, weiß ich natürlich nicht, aber mir wurde es so erklärt, dass sie die deutsche Kleinunternehmerregelung kennen und es für sie kein Problem ist, wenn ich eine Rechnung ohne Mwst. ausstelle, sie bräuchten meine Ust.-Id. hauptsächlich, weil es in Spanien gesetzlich vorgeschrieben sei und ihr Buchhaltungssystem es anders nicht akzeptiert. Im gleichen Jahr habe ich nach demselben Prinzip noch eine Rechnung an einen österreichischen Kunden gestellt, der sie ohne weiteren Kommentar beglichen hat.
          Und Picard777: Geht das denn überhaupt, dass ich für ausländische Kunden Mwst. aufschlage, für deutsche dann aber nicht, also die Kleinunternehmerregelung mal so mal so handhabe?

          Danke & herzliche Grüße!

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            #6
            AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

            Also zuerst mal: Vergiss Alles, was ich gesagt habe. Das Rüsseltier hat völlig Recht, ich habe den Sachverhalt falsch herum gesehen, daher ist das für Dich Alles Quatsch.

            Eine Übersetzungsleistung ist eine sonstige Leistung.

            - - - Aktualisiert - - -

            M.E. gilt Deine Leistung als in Spanien ausgeführt, d.h. es stellt sich da m.E. eher das Problem des spanischen Umsatzsteuerrechts. Ob Spanien Kleinunternehmer kennt, weiß ich nicht. Genauso weiß ich nicht, ob -wie im umgekehrten Fall im deutschen Recht- der Leistungsempfänger dann versteuern muss oder ob Du da in Spanien Pflichten hast. Das hat dann aber mit Elster nichts mehr zu tun und wäre was für einen Steuerberater.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

              Hallo Sardine17,

              Zitatanke für Eure Antworten.
              Trotzdem sehe ich immer noch nicht ganz klar. Wo ist denn der Unterschied zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung?

              ...da würde ich dringend zu einem Steuerberater raten. Und gerade in der Umsatzsteuer gibt es da so viele exotische Konstellationen.

              Tschüß

              P.S. so geht es, wenn man einen Beitrag nicht hintereinander fertigschreiben kann. Picard777 hat alles gesagt.
              Zuletzt geändert von holzgoe; 01.06.2015, 09:58. Grund: Ergänzung

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                #8
                AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

                Hallo Sandrine,

                ich kann das Picard777 nur zustimmen. Du hast eine "sonstige Leistung" erbracht. Beim Gegenstück (der Lieferung) geht es immer um eine Ware.

                Du schreibst selbst, dass du Kleinunternehmerin bist. Die Erteilung der UStID war meiner Meinung nach überflüssig, aber wenn es der Kunde in Spanien so will... sei's drum...

                Der Vorgang müsste im Normalfall in Spanien durch deinen Kunden versteuert werden (es sei denn, es gibt in Spanien Sondervorschriften, die wir alle nicht kennen). Normalfall heiß, dass das europaweit halbwegs gleiche Umsatzsteuerrecht zieht. Ich kann es nicht 100%ig ausschließen, aber grundsätzlich glaube ich nicht, dass du dich in Spanien registrieren lassen musst.

                Und um auf Elster und deine USt-Erklärung zurückzukommen: Auch diese Umsätze gehören ganz normal zu den "Kleinunternehmer-Umsätzen" auf der ersten Seite (unten).
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

                  Okay, danke euch allen. Einen Steuerberater werde ich mir ganz sicher bald möglichst suchen... Ihr glaubt ja gar nicht, wie sehr ich wegen des ganzen Theaters schon bereut habe, diesen Auftrag aus Spanien angenommen zu haben! Dank deren Vorschriften habe ich jetzt jedes Jahr das Vergnügen :-(

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Anlage UR

                    Na ja, wenn der Steuerberater herausfindet -blöderweise muss ich sagen "viel Spaß beim Steuerberatersuchen, der sich mit Spanien auskennt"-, dass das Alles o.k. WÄRE, dann ist doch auch für die Zukunft der Drops gelutscht ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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