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Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

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    Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem, was ich weder via Google noch Forumsuche lösen konnte: Ich habe mir via elektronischem Belegabruf u.a. die Daten meiner (einzigen) Lohnsteuerkarte in die Anlage N geladen bzw. laden lassen. Allerdings wurde dadurch eine 2. Lohnsteuerbescheinigung angelegt, die 1. blieb leer (ich hatte da aber auch noch nichts eingetragen). Jetzt schimpft er bei der Plausiprüfung, dass die Einträge nicht fortlaufend seien.

    Ist das Problem bekannt, und wenn ja, was ist die Abhilfe (oder muss ich dann doch alles händisch in die 1. Bescheinigung eintragen, und dann die 2. löschen..?)?

    Danke für eure Hilfe
    NIko

    #2
    AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

    Mir ist das Problem nicht bekannt. Aber was passiert, wenn Du einfach die erste Lohnsteuerbescheinigung löschst? Hast Du das denn schon gemacht?

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      #3
      AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Mir ist das Problem nicht bekannt. Aber was passiert, wenn Du einfach die erste Lohnsteuerbescheinigung löschst? Hast Du das denn schon gemacht?
      Ich hab nicht rausgefunden, wie man die 1. Bescheinigung löscht. 2. u alle weiteren geht, aber für die erste scheint das nicht vorgesehen zu sein..

      Kommentar


        #4
        AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

        Hallo nikoedii,

        Lohnsteuerbescheinigungen lassen sich nur von der letzten unten im Rückwärtsgang löschen.
        Daher auch nicht wahlfrei Mittendrin.

        Ein Fehler wie bei Ihnen kann evtl. an der Reihenfolge von Datenübernahme und Belegabruf liegen.
        Hier wird ein Durchlauf als Film gezeigt:
        https://www.youtube.com/watch?v=TMYTBRbog70
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

          Am Ende einer jeden Lohnsteuerbescheinigung befindet sich der Button 'Entfernen'. Der aber natürlich nicht aktiv ist, wenn nur noch eine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden ist.

          EDIT: dann gehts wohl doch nicht, Basteltyps Posting nach zu urteilen.

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            #6
            AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

            Brauchbare Ergebnisse bei der Datenübernahme sind nach meinen Tests nur dann erzielbar, wenn die Datenübernahme aus dem Belegabruf vor der Datenübernahme aus dem Vorjahr erfolgt.

            Man beginnt also mit einer neuen Steuererklärung und trägt dort nur die persönliche(n) ID(s) ein. Dann folgen der Belegabruf und die Datenübernahme daraus. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr kann anschließend aus dem Menü Datei gestartet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

              Hallo zusammen,

              vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Heißt aber für mich, dass das Kind im Brunnen ist, oder? Die Übernahme aus dem Vorjahr hatte ich tatsächlich vorher gemacht.
              Ok, nächstes Mal - und dieses Mal abtippen...

              /Niko

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                #8
                AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

                Man kann tatsächlich die erste LSB nicht löschen.
                Aber man kann die Reihenfolge ändern!

                Bei der zweiten LSB ist am Ende, neben den Knöpfen für Hinzufügen und Entfernen, noch ein dritter Knopf, mit einem nach oben und einem nach unten zeigenden Dreieck.
                Einmal draufgeklickt, und schon hat man oben rechts an der zweiten LSB Knöpfe zum Verschieben (eine Position nach oben / unten) und zum Löschen. Damit kann man die zweite zur ersten LSB machen, und dann die zuvor erste, jetzt zweite, LBS löschen.

                Hat mich ein paar Minuten gekostet, bis ich das rausgefunden habe, aber dann doch wieder einmal Elster überlebt.

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                  #9
                  AW: Nach Belegabruf 1. Lohnsteuerbescheinigung Löschen

                  Danke für diesen sehr hilfreichen Beitrag!

                  Ich habe den Tipp gleich mal nachvollzogen und es funktioniert ganz problemlos. Der Verschiebe-Button taucht auch am Anfang der 1. LStB auf, es ist also gleich, ob man die erste LStB nach unten oder die zweite nach oben verschiebt.

                  Das hilft nicht nur, wenn der Belegabruf unnützerweise eine zusätzliche LStB erzeugt, sondern auch, wenn tatsächlich mehrere LStBs vorhanden sind und über den Belegabruf nicht chronologisch richtig eingefügt werden, was auch vorkommt.
                  Letzteres führt zwar nicht zu Fehlern, mich irritiert es aber ziemlich und ich habe es 2014 nur mit Tricks bei der Belegübernahme geschafft, die von mir gewünschte Reihenfolge zu erreichen. Dabei wäre es so einfach gewesen.

                  Also nochmals Herzlichen Dank!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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