Wir haben unserem Sohn im August 2014 unsere Eigentumswohnung übeNrschrieben. Seit Okt. 2014 vermietet er sie. Nun bekam er vom Finanzamt den Bescheid, dass er dafür eine Steuererklärung erstellen soll, was natürlich wieder auf mich zurückfällt.
Unser Sohn macht seit Aug. 2014 eine Fachschulausbildung und bezieht seitdem Bafög, vorher hatte er in dem Jahr keine Einnahmen. Von den Mieteinahmen (die Ausbildung findet auswärtig statt und er ist umgezogen) finanziert er seine eigene Miete.
Nun zur Anlage V - Pkt. 9 - welche Mieteinnahmen sind gemeint - Kalt- oder Warmmiete, monatlich oder gesamt im Jahr 2014 erhaltene?
Umlagen - was ist damit gemeint? Auch die Nebenkosten, die der Mieter trägt, oder nur die, die mein Sohn selbst tragen muss? Was ist die Summe der Einnahmen, die ganze Miete? Werbungskosten sicher nur solche, die mit der Wohnung zusammenhängen, er hat ja so weiter nichts reingesteckt, oder zählen auch die Überschreibungskosten dazu.
Ich stehe total auf dem Schlauch, könnt ihr mir bitte weiterhelfen ???
Vielen Dank!
Tirza
Unser Sohn macht seit Aug. 2014 eine Fachschulausbildung und bezieht seitdem Bafög, vorher hatte er in dem Jahr keine Einnahmen. Von den Mieteinahmen (die Ausbildung findet auswärtig statt und er ist umgezogen) finanziert er seine eigene Miete.
Nun zur Anlage V - Pkt. 9 - welche Mieteinnahmen sind gemeint - Kalt- oder Warmmiete, monatlich oder gesamt im Jahr 2014 erhaltene?
Umlagen - was ist damit gemeint? Auch die Nebenkosten, die der Mieter trägt, oder nur die, die mein Sohn selbst tragen muss? Was ist die Summe der Einnahmen, die ganze Miete? Werbungskosten sicher nur solche, die mit der Wohnung zusammenhängen, er hat ja so weiter nichts reingesteckt, oder zählen auch die Überschreibungskosten dazu.
Ich stehe total auf dem Schlauch, könnt ihr mir bitte weiterhelfen ???
Vielen Dank!
Tirza
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