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Anlage V - Mieteinnahmen

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    Anlage V - Mieteinnahmen

    Wir haben unserem Sohn im August 2014 unsere Eigentumswohnung übeNrschrieben. Seit Okt. 2014 vermietet er sie. Nun bekam er vom Finanzamt den Bescheid, dass er dafür eine Steuererklärung erstellen soll, was natürlich wieder auf mich zurückfällt.
    Unser Sohn macht seit Aug. 2014 eine Fachschulausbildung und bezieht seitdem Bafög, vorher hatte er in dem Jahr keine Einnahmen. Von den Mieteinahmen (die Ausbildung findet auswärtig statt und er ist umgezogen) finanziert er seine eigene Miete.
    Nun zur Anlage V - Pkt. 9 - welche Mieteinnahmen sind gemeint - Kalt- oder Warmmiete, monatlich oder gesamt im Jahr 2014 erhaltene?
    Umlagen - was ist damit gemeint? Auch die Nebenkosten, die der Mieter trägt, oder nur die, die mein Sohn selbst tragen muss? Was ist die Summe der Einnahmen, die ganze Miete? Werbungskosten sicher nur solche, die mit der Wohnung zusammenhängen, er hat ja so weiter nichts reingesteckt, oder zählen auch die Überschreibungskosten dazu.
    Ich stehe total auf dem Schlauch, könnt ihr mir bitte weiterhelfen ???

    Vielen Dank!

    Tirza

    #2
    AW: Anlage V - Mieteinnahmen

    Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
    Kalt- oder Warmmiete
    Steht doch da: ohne Umlagen

    Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
    monatlich oder gesamt im Jahr 2014 erhaltene
    Du sagst doch er wurde aufgefordert, eine Steuererklärung zu machen. Für welchen Zeitraum? Damit ist die Frage sicher beantwortet.

    Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
    Auch die Nebenkosten, die der Mieter trägt, oder nur die, die mein Sohn selbst tragen muss?
    Bis Zeile 21 der Anlage V geht es um Einnahmen, nicht um Ausgaben.

    Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
    Was ist die Summe der Einnahmen, die ganze Miete?
    Die Summe der Einnahmen ist in ElsterFormular ausgegraut. Dein Sohn muss sie nicht eintragen.

    Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
    Werbungskosten sicher nur solche, die mit der Wohnung zusammenhängen
    Wenn die Eingabehilfe nicht hilft dann wäre wohl ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

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