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Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo,
    hab schon alles durchprobiert aber komme nicht weiter:
    Nach der Eingabe der Standardangaben "Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand" geht alles glatt und ElFo rechnet richtig.
    Sobald ich eine Anlage "Kind" mit den entsprechenden Angaben dazufüge, fehlt plötzlich die Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen.
    Außerdem wird der Kinderfreibetrag nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (gilt für mich) wird nicht berücksichtigt.
    Wo und was einzutragen ist, ist mir eigentlich klar, hatte das gleiche Szenario auch im letzten Jahr, da hatte noch alles einwandfrei geklappt.
    Für eine Lösung wäre ich sehr dankbar,
    viele Grüße,
    Werner

    #2
    AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    ob der Kinderfreibetrag abgezogen wird oder nicht, haengt ja von der steuerlichen gesamtsituation ab.
    Ggf. ist das erhaltene Kindergeld ja günstiger als ein Abzug über den Freibetrag...

    Bzgl. der fehlenden Vorsorgeaufwendungen in der Berechnungen duerfte eine Aussage ohne Kenntnis des exakten Falles hier unmöglich sein. da hilft vermutlich nur, den ganzen Steuerfall mal mit einem anderen Programm gegenrechnen...

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      #3
      AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

      Danke für die schnelle Antwort; dennoch - der Kinderfreibetrag müsste erscheinen, das Einkommen ist entsprechend hoch;
      und das pötzlich keine Vorsorgeaufwendungen (zumindest die Pauschale) nicht mehr erscheint sobald ich eine Anlage Kind anfüge, egal was ich dort eintrage, kann eigentlich nur ein Bug im Programm sein. Wie gesagt, es liegen im Prinzip die gleichen Vorraussetzungen wie im letzten Jahr vor.
      Gruß Werner

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        #4
        AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Gleiches Problem: zweite Anlage N hinzugefügt, schon ist die Vorsorgepauschale 'raus. Kann man ganz einfach reproduzieren.

        Tatasächlich ein Bug?

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          #5
          AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

          ist eine anlage vorsorgeaufwand hinzugefuegt worden?

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            #6
            AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

            Ja, automatisch.

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              #7
              AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

              da muss ich nochmal nachhaken, werden generell keine vorsorgeaufwendungen abgezogen, oder taucht nur die vorsorgepauschale als solches nicht mehr auf... das ist ja ggf. ein unterschied.
              ich halte das bisher nicht fuer einen bug, da dieses problem hier so bisher nicht vermehrt aufgetreten ist und es ja sicher nicht wenige erklärungen mit zwei anlagen N geben duerfte.

              wie immer die Frage: wird die aktuellste Version von elsterformular 11.2.0 verwendet?

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                #8
                AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                Hallo,
                ich hab's gerade nochmal gemacht:

                - ganz neu begonnen
                - erste Anlage N hinzugefügt und ausgefüllt
                - Vorsorgeaufwendungen kommt automatisch hinzu, in der Berechnung ist die Pauschale auch noch drin
                - zweite Anlage N hinzugefügt und ausgefüllt (Zusammenveranlagung)
                - V.-Pauschale ist nicht mehr in der Berechnung (als Text) enthalten

                Da die berechneten Steuern ziemlich hoch sind, vermute ich, dass sie nicht nur textuell sondern auch in der Berechnung nicht enthalten sind.

                Ansonsten müsste ich unbedingt meinen Wohnsitz nach Monaco verlegen ... :-)

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                  #9
                  AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                  Ach ja, sorry, 11.2.0 wird verwendet.

                  Gruß,
                  Peter

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                    #10
                    AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                    imho ist hier doch noch zu unterscheiden. es gibt einmal die sog. vorsorgePAUSCHALE wird angesetzt, wenn keine höheren kosten geltend gemacht werden. das heisst bspw. wenn sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind in der krankenversicherung und sie tragen ihre aufwendungen nicht selbst in die anlage vorsorgeaufwand ein, wird diese pauschale angesetzt. nur wenn ihre aufwendungen höher sind kommt diese pauschale nicht zum tragen, in der berechnung ist dann von beschraenkt und unbeschraenkt abzugsfaehigen vorsorgeaufwendungen die rede.

                    ist ggf. der zweite ehegatte gesetzlich pflichtversichert werden seine beitraege automatisch in die anlage vorsorgeaufwand uebertragen...

                    um dem ganzen auf den grund zu gehen, wäre meine naechste frage also, in welche zeile der anlage vorsorgeaufwand haben sie etwas eingetragen (und bei welchem ehegatten)?
                    und wie sind sie und ihre gattin jeweils krankenversichert?

                    die angaben zu den ganzen versicherungen standen im letzten jahr übrigens noch auf dem hauptvordruck...

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                      #11
                      AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                      Ich habe in die Anlage Vorsorgeaufwand bis auf den Haken in Zeile 10 ("ja") bei Ehemann/-frau erstmal nichts selber eingetragen.

                      Krankenversichert: Mann gesetzlich - Frau privat

                      Peter

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                        #12
                        AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                        wenn ihre frau privat versichert ist, bekommt sie tatsaechlich zuschuesse des arbeitgebers zur KV? sonst wäre bei ihr eher nein anzukreuzen.

                        daher zwischenfrage zu beiden ehegatten: stehen in zeile 24 der lohnsteuerbescheinigungen betraege bei ihnen oder ihrer frau?

                        wenn sie gesetzlich PFLICHTversichert sind, sollte in zeile 24 lohnsteuerbescheinigung nichts stehen und ihre aufwendungen zur sozialversicherung werden automatisch in zeile 12 anlage vorsorgeaufwand stehen, sind sie freiwillig gesetzlich versichert enthaelt zeile 24 der lohnsteuerbescheinigung eben den arbeitgeberzuschuss, hier muessen sie unbedingt noch ihre eigenen aufwendungen zu KV/PV in den zeile 14 und 15 der anlage vorsorgeaufwand eintragen.

                        fuer ihre frau muessen sie ebenfalls die aufwendungen fuer die private KV/PV in Zeilen 14/15 der anlage vorsorgeaufwand eintragen, damit diese in der berechnung beruecksichtigt werden...

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                          #13
                          AW: Berechnungsergebnis Vorsorgepauschale, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                          Ha!

                          Das war's wohl. Mit einem Eintrag in Zeile 14/15 wird die Pauschale wieder ausgewiesen und berücksichtigt.

                          Vielen Dank!

                          Peter

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