Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

    Hallo zusammen,

    wir haben nach vielen Jahren "Einzelkampfes" letztes Jahr für unseren autistischen Sohn einen SBA beantragt und auch bekommen.
    Zur Zeit ist dieser für unseren minderjährigen Sohn mit einem GdB von 50 und dem Merkmal H ausgestellt.

    Für die letzten Jahre habe ich ein Schreiben aufgesetzt und die Prüfung und Neuberechnung für die letzten 10 Jahre dem Finanzamt überlassen.
    In der Begründung bzw Festsetzung für die letzten Jahre stand dann auf Seite 2 das folgende:
    Behinderten-Pauschbetrag/-Beträge für Kinder..... -3.700

    Heißt es wurde der Pauschbetrag berücksichtigt und damit neu berechnet .
    Nun hinke ich mit der Steuererklärung für 2014 etwas hinterher und suche verzweifelt die Stelle / Anlage / Seite / Zeile wo ich diesen Freibetrag eintragen kann bzw sollte?

    Das ich das ebenfalls seit letztem Jahr gewährte Pflegegeld nicht berücksichtigen brauche weiß ich mittlerweile schon.
    Gelesen habe ich nach mehrstündiger Suchenutzung etwas von Zeile 68 - die ich aber im Hauptvordruck nicht finde .

    LG und Danke schon mal vorab für eure Hilfe,
    Michael
    Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

    #2
    AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

    Hallo,

    hier gibt es Infos:
    http://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kind.html
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

      Zitat von Micha0670 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      wir haben nach vielen Jahren "Einzelkampfes" letztes Jahr für unseren autistischen Sohn einen SBA beantragt und auch bekommen.
      Zur Zeit ist dieser für unseren minderjährigen Sohn mit einem GdB von 50 und dem Merkmal H ausgestellt.

      Für die letzten Jahre habe ich ein Schreiben aufgesetzt und die Prüfung und Neuberechnung für die letzten 10 Jahre dem Finanzamt überlassen.
      In der Begründung bzw Festsetzung für die letzten Jahre stand dann auf Seite 2 das folgende:
      Behinderten-Pauschbetrag/-Beträge für Kinder..... -3.700

      Heißt es wurde der Pauschbetrag berücksichtigt und damit neu berechnet .
      Nun hinke ich mit der Steuererklärung für 2014 etwas hinterher und suche verzweifelt die Stelle / Anlage / Seite / Zeile wo ich diesen Freibetrag eintragen kann bzw sollte?

      Das ich das ebenfalls seit letztem Jahr gewährte Pflegegeld nicht berücksichtigen brauche weiß ich mittlerweile schon.
      Gelesen habe ich nach mehrstündiger Suchenutzung etwas von Zeile 68 - die ich aber im Hauptvordruck nicht finde .

      LG und Danke schon mal vorab für eure Hilfe,
      Michael
      Hallo Michael,
      die - 3700 sind vor der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen, also berücksichtigt.
      Das andere schaue mal im Hauptvordruck Seite 3 ab Zeile 65.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

        @ Basteltyp,

        erst einmal Danke für den Link. Aber so ganz klar ist mir das ganze damit auch nicht.
        Das einzige was mir dort halbwegs klar erklärt wird, ist das ich auf der Seite 3 der Anlage Kind in den Zeilen 64 und 65 den Behinderten-Pauschbetrag übertragen kann.
        Wird dieser dann automatisch auf uns übertragen?
        Und wenn ja, reicht es das ich "behindert" und "blind / ständig hilflos" ankreuze (sollte passen nach Merkmal H,oder?) damit der volle Pauschbetrag von 3.700 Euro berücksichtigt wird?

        @ Stiller,

        heißt das, das ich nach der Anlage Kind in unserem Hauptvordruck in Zeile 65 auch die Pflegestufe angeben muss/sollte?
        Wir bekommen von der Krankenkasse das Geld monatlich, damit ist das für mich nicht mehr unentgeltlich, oder verstehe ich da was falsch?

        LG,
        Michael
        Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

        Kommentar


          #5
          AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

          >>>heißt das, das ich nach der Anlage Kind in unserem Hauptvordruck in Zeile 65 auch die Pflegestufe angeben muss/sollte?

          der GdB wird in der Anlage Kind angegeben.
          Im Hauptvordruck ab Zeile 67 können die Kosten sowie auch erhaltene Unterstützung eingetragen werden.

          Edit:
          zu Angaben in Zeile 67 wird sowieso verlangt, Belege dem FA vorzulegen.
          Zuletzt geändert von Basteltyp; 06.06.2015, 19:38.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

          Kommentar


            #6
            AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            ...zu Angaben in Zeile 67 wird sowieso verlangt, Belege dem FA vorzulegen.
            Stimmt hab ich auch entdeckt. So steht das bei Elster dann darunter im Kleingedruckten ... ist nur blöde das wir z.B. keine Tankquittungen haben mit denen wir die 2 Tage jede Woche wo wir unseren Sohn zum Praktikumsplatz und zurück bringen (morgens hin und nachmittags zurück) nicht richtig dokumentieren können.
            Ebenso fehlen natürlich Quittungen vom Parkhaus, z.B. wenn wir in der Uniklinik sind etc...
            Ich schrieb ja, bis letztes Jahr quasi Einzelkänpfer. Schon blöd was wir alles "umsonst" gemacht haben.

            LG,
            Michael
            Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

            Kommentar


              #7
              AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

              Hallo,

              >>>ist nur blöde das wir z.B. keine Tankquittungen haben mit denen wir die 2 Tage jede Woche wo wir unseren Sohn zum Praktikumsplatz und zurück bringen (morgens hin und nachmittags zurück) nicht richtig dokumentieren können.
              Ebenso fehlen natürlich Quittungen vom Parkhaus, z.B. wenn wir in der Uniklinik sind etc...

              Dann nimm die Pauschale (30 Cent pro km, hin und zurück). Nachweisen müsst ihr dann nur noch, dass es die Fahrten wirklich gab (etwa Vertrag über das Praktikum etc.), und das auch nur wenn das Finanzamt den Nachweis verlangt (solange sich die Kosten im üblichen Rahmen bewegen kommt da selten was).
              Anmerkung: In dieser Pauschale sind dann auch die Parkgebühren enthalten, können also nicht nochmals abgesetzt werden.


              >>>Das einzige was mir dort halbwegs klar erklärt wird, ist das ich auf der Seite 3 der Anlage Kind in den Zeilen 64 und 65 den Behinderten-Pauschbetrag übertragen kann.
              Wird dieser dann automatisch auf uns übertragen?

              Nein, nicht übertragen, vielmehr ist die Anlage Kind schon immer eure Anlage (sie gehört zu eurer Steuererklärung und mindert ggf. euer Einkommen/eure Steuer). Das nur mal weil es oft falsch verstanden wird.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Behinderten-Pauschbetrag für Kinder - wo eintragen

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                ...Dann nimm die Pauschale (30 Cent pro km, hin und zurück)...
                Das kriege sogar ich (mit google.maps) hin

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                ...Nein, nicht übertragen, vielmehr ist die Anlage Kind schon immer eure Anlage (sie gehört zu eurer Steuererklärung und mindert ggf. euer Einkommen/eure Steuer). Das nur mal weil es oft falsch verstanden wird.
                Stimmt, das habe ich auch falsch verstanden, vielen Dank für die Aufklärung Stefan.

                LG Michael (der dann jetzt mal weiter an der Erklärung arbeitet)
                Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

                Kommentar

                Lädt...
                X