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EÜR 2014 - wozu gehört Servicevertragsverlängerung

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    EÜR 2014 - wozu gehört Servicevertragsverlängerung

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich verwende ElsterFormular nun schon seit 4 Jahren zur Erstellung meiner EÜR, aber folgende Problematik hat sich erstmals ergeben:

    Ich habe in 2014 eine Servicevertragsverlängerung für mein Notebook gekauft im Wert von 135 Euro netto. Unter welchem Punkt trage ich diese Betriebsausgabe ein? Das Notebook war nie Teil der "Betriebsbilanz" da ich es bereits vor dem Beginn meiner selbständigen Tätigkeit besaß, war also auch nie Abschreibungsgegenstand o.ä..
    Was mache ich nun mit diesen Kosten?

    Nebenbei: Anschaffungskosten für Anwendungssoftware unter 150 € Wert habe ich unter GWG eingetragen, korrekt?

    Danke vielmals im Voraus für die Hilfe,
    Andrea

    #2
    AW: EÜR 2014 - wozu gehört Servicevertragsverlängerung

    Trage die Kosten doch einfach in Zeile 51 der Anlage EÜR ein. Ich denke im Anlageverzeichnis müssen die Kosten für eine Servicevertragsverlängerung nicht auftauchen.
    UserElster

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      #3
      AW: EÜR 2014 - wozu gehört Servicevertragsverlängerung

      Danke das werde ich machen, ist ja die einfachste Lösung! Ich wußte ja nicht, ob das korrekt ist oder mir irgendwann bei einer evtl. Prüfung angekreidet wird.

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