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Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

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    Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

    Hi,

    Ich sehe jetzt dass ich anscheinend einen blöden Fehler gemacht habe bei der Steurerklärung. Ich habe € 1000 Kapitalerträge (Zinsen) aus dem Ausland empfangen (im Ausland nicht besteuert) und habe die eingetragen in Zeile 15. Ich habe keine andere Kapitalerträge. In Zeile 13 habe ich € 801 Sparerpauschbetrag eingetragen. Jetzt glaube ich dass in meiner Situation € 0 richtig wäre. Habe ich recht? Muss ich jetzt das Finanzamt berichten oder ist der Beamte oder die Beamtin dort verpflichtet das selbst zu korrigieren? Ist ja völlig klar dass ich einen Fehler gemacht habe.

    #2
    AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

    Hallo,

    du kannst und musst es (im eigenen Interesse) korrigieren.


    >>>Ist ja völlig klar dass ich einen Fehler gemacht habe.

    Nee, ist es gerade nicht.
    Du hast erklärt, dass du einerseits 1000 Euro unversteuert erzielt hast (diese Angabe war Pflicht), und weiterhin inländische Kapitalerträge in unbekannter Höhe hattest, auf die bereits Abgeltungssteuer angefallen sind (nur das sie über 801 lagen hast du indirekt angegeben). Das ist eine bestimmt sehr häufig anzutreffende Situation.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

      Danke Stefan. Also wenn ich dich richtig verstehe: Wenn in den Zeilen 7 bis 24 nur in Zeile 13 (€801) und in Zeile 15 (€ 1000) eingetragen ist, sieht das nicht aus wie ein Fehler, den man korrigieren muß?

      Hannah.

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        #4
        AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

        Hallo,

        ja, für den Sachbearbeiter ist das ein ganz normaler Fall, Kapitalerträge im Ausland sollen nachversteuert werden, für alles andere wurde bereits Abgeltungsteuer abgeführt (und mit den 801 Euro in Zeile 13 hast du das indirekt auch erklärt und damit deinen Sparer-Pauschbetrag praktisch verbraucht).

        Also bitte korrigieren, bringt dir gut 200 Euro.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

          Hallo Stefan,

          Klar, mache ich. Vielen Dank!

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            #6
            AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

            Hallo zusammen, Hallo Stefan,

            Ich habe da mal eine allgemeine Fragen. Angenommen ich erziele Dividendeneinkünfte aus Aktien, die ich in einem ausländischen depot in einem europäischen land habe. Da Mein Wohnsitz in Deutschland ist, muss ich die entsprechende Abgeltungssteuer hier in Deutschland zahlen. Angekommen ich habe meinen Sparer Pauschbetrag noch nicht verbraucht, kann ich den dann in der Steuererklärung für die Dividendeneinkünfte steuermindernd einsetzen?
            Also zum Beispiel wie bei Hannah: 1000e aus dividendeneinkünfte; 801 SPB; ergibt 1000-801: zu versteuerndes Einkommen? Bei Hannah waren ja die einkünfte aus dem Ausland aber auf einem deutschen Depot, richtig ?

            Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüsse!

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              #7
              AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

              Hallo ElisaM,

              >>>Bei Hannah waren ja die einkünfte aus dem Ausland aber auf einem deutschen Depot, richtig ?

              Nein, das hast du schon mal falsch verstanden, ein inländisches Depot (oder Bankkonto) unterliegt für einen Inländer grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Kapitalerträge stammen.
              Ergo hat Hannah sicher ein Konto im Ausland.


              >>>Angekommen ich habe meinen Sparer Pauschbetrag noch nicht verbraucht, kann ich den dann in der Steuererklärung für die Dividendeneinkünfte steuermindernd einsetzen?

              Natürlich.


              >>>1000e aus dividendeneinkünfte; 801 SPB; ergibt 1000-801: zu versteuerndes Einkommen?

              Ja. In dem Beispiel müssten 199 Euro versteuert werden, macht 49 Euro Abgeltungsteuer und 2,69 Euro Soli; Kirche mal außen vor.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

                Wobei der Sparerpauschbetrag nicht irgendwo in der Anlage KAP von dir abgezogen werden darf.
                Der wird automatisch berücksichtigt, wenn du die Kapitalerträge und die Günstigerprüfung richtig ausgefüllt hast.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

                  Hallo,
                  Vielen Dank erstmal für die rasche Antwort.
                  Ich habe vielleicht die Frage ungeschickt formuliert.
                  Die Frage war einfach, kann ich den SPB verwenden für einkünfte, die ich aus dem ausland erhalte auf einem ausländischem depot als keinem deutschen depot ?
                  Vielen dank und viele Grüsse,
                  ElisaM

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                    #10
                    AW: Fehler Sparer-pauschbetrag bei Kapitalerträge Ausland?

                    Die Frage war einfach, kann ich den SPB verwenden für einkünfte, die ich aus dem ausland erhalte auf einem ausländischem depot als keinem deutschen depot ?
                    Dir steht als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland für Kapitaleinkünfte ein Sparerpauschbetrag von jährlich 801,00 € zu.

                    Ob du inländische oder ausländische Kapitaleinkünfte hast, spielt dabei keine Rolle und dass das Depot im Ausland verwaltet wird, spielt nur insoweit eine Rolle, als du der ausländischen Bank keinen Freistellungsauftrag erteilen kannst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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