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Frage Insolvenzgeld

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    Frage Insolvenzgeld

    Hallo User,

    ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion nicht beantworten konnte. Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte:

    Ich habe in 2009 von Januar bis einschl. September normales Gehalt bezogen.
    Von Oktober bis Dezember leider Insolvenzgeld.

    Sehe ich es richtig, dass ich nun in der Anlage N unter der Lohnsteuerbescheinigung den Zeitraum vom 01.01. - 30.09 angeben muss und mit meinen Werten gem. Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergänzen muss? Und dann als Schritt 2 unter Anlage N, Zeile 26 das Insolvenzgeld eintrage?

    Vielen Dank für eure Hilfe ! ! !

    #2
    AW: Frage Insolvenzgeld

    So ist es.

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      #3
      AW: Frage Insolvenzgeld

      Danke für deine Hilfe!!!

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        #4
        AW: Frage Insolvenzgeld

        Hallo Daniel,
        welcher Zeitraum wurde Ihnen auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt:
        0101-3009 oder 0101-3112?
        Und wieviele Unterbrechungszeiträume U
        0 (ohne Insolvenzgeld) oder mindestens 1 (mit Insolvenzgeld) ?
        Wenn Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung keinen Unterbrechungszeitraum eingetragen haben, wird das Finanzamt nachfragen, denn die Agentur für Arbeit hat Ihr Insolvenzgeld bereits mit Ihrer eTIN und Steuer-ID übermittelt.
        Wenn Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung einen Unterbrechungszeitraum eingetragen haben, sollte die Dauer des Beschäftigungszeitraums bis zum 3112 eingetragen werden, denn sonst wird das Finanzamt nachfragen, was Sie in der Zeit vom 0110 bis 3112 gemacht haben (oder auch nicht).
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Frage Insolvenzgeld

          Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird der Zeitraum vom 01.01. - 30.09. angegeben.

          Zusätzlich habe ich das Insolvenzgeld angegeben und eine Bescheinigung für dieses Geld vom 01.10. - 31.12. beigefügt.

          Ist das dann so richtig?

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            #6
            AW: Frage Insolvenzgeld

            Das ist zwar nicht ganz korrekt, aber in dieser Form akzeptabel.
            Mit freundlichen Grüssen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Frage Insolvenzgeld

              Gut, ist für mich auch irgendwie plausibel (ich bin nicht gerade ein ausgewiesener Experte).

              Denn es ist kein Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn U eingetragen und ausgewiesen ist bis zum 30.09.

              Auf jeden Fall nochmals vielen Dank für die stets schnelle Hilfe hier!!! Echt Klasse!!!

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