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Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

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    Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

    Ich kann machen was ich will, es erfolgt keine Steuerberechnung. (Steuererklärung für 2014).
    Jedesmal kommt die Meldung:
    "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
    Ich habe alles überprüft und es ist alles richtig und vollständig ausgefüllt.
    Das Kind ist Jahrgang 1989.
    Was ist da wohl los ?

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

    Alle sagen, alles sei richtig ausgefüllt. Die Erfahrung zeigt, dass das nicht so ist, sondern EF richtig liegt.

    Bei Geburtstag 1989 liegt die Vermutung nahe, dass es mit der Altersgrenze zu tun hat und z.B. Dienstzeiten fehlen.

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

      Die Plausibilitätsprüfung zeigt keinerlei Beanstandungen an!
      Trotzdem geht die Steuerberechnung wegen der Anlage Kind nicht.

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

        Hallo,

        was genau hast du bei Angaben zu volljährigem Kind ausgefüllt?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

          Hallo,
          also ich habe bei den Angaben für ein volljähriges Kind angegeben:
          Ausbildungsabschnitt vom 1.1.2014 - 31.12.2014,
          Studium an der Universität Freiburg
          Erststudium abschlossen = 1
          erwerbstätig nein = 2

          Viele Grüße: Manfred

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            #6
            AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

            Wieviel hast Du denn als Anspruch auf Kindergeld eingetragen? Anspruch hattest Du ja bis zum 25. Geburtstag.

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              #7
              AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

              Hallo,

              dann kannst du auch die Studiumszeit nur bis zum 25.Geburtstag angeben.
              Was heißt Erststudium abgeschlossen -1- bei Elsterformular gibt es nur -ja- und -nein-

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                Hallo,

                als Kindergeld habe ich die erhaltenen 2.208 Euro angegeben. Der Kindergeldanspruch hatte sich wegen der Zivildienstzeit über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert.
                Deshalb gab es Kindergeld bis zum 31.1.2015. Aber wie soll ich diese Sachen im Elsterformular schreiben bzw. ist diese Erklärung überhaupt dort erforderlich?
                Ich hatte die Fragen schon bei ja bzw. nein angekreutzt. (1 bzw. 2 erscheint dann am komprimierten Ausdruck).

                Viele Grüße

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                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                  Hast Du die Zeile 22 ausgefüllt? Handelt es sich um eine Zusammenveranlagung?

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                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                    Ich verweise auf den letzten Absatz meiner Antwort. Informationen, die nicht eingetragen werden, kann EF schwer berücksichtigen. Soviel zum Thema alles vollständig ausgefüllt.

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                      #11
                      AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                      Hallo,

                      ich glaube, da haben wirs. Die Zeile 22 habe ich nicht ausgefüllt.
                      Kann bzw. muss ich das noch nachträglich ändern - oder kann ich es einfach so laufen lassen?
                      Vor einer Stunde habe ich die Erklärung ans Finanzamt übersandt !
                      Shit.

                      Vielen Dank übrigens für Eure Bemühungen

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                        #12
                        AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                        Ich würde das an Deiner Stelle auf alle Fälle ändern. Nochmal senden und dann die neue komprimierte Erklärung ans Finanzamt.

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                          #13
                          AW: Keine Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                          Danke für die Antwort, werde ich tun.
                          Nachdem ich die Änderung eingetragen habe funktioniert die Steuerberechnung.

                          Viele Grüße: Manfred

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