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EKST2014; Anlage K; Kind über 18

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    EKST2014; Anlage K; Kind über 18

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich leben getrennt. Unsere gemeinsame Tochter lebte 2014 bei meiner Frau, ist über 18 und besuchte 2014 das Gymnasium. Wir haben beide ein 1/2 Kind eingetragen; meine Frau erhielt 2014 das Kindergeld.

    folgende Eintragungen haben ich vorgenommen:


    Anlage K:

    Seite 1, Zeile 8:
    01.01 bis 31.12 Wohnort meiner Frau + Tochter

    Seite 1, Zeile 16:
    Gymnasium "Stadt" 01.01.2014 bis 31.01.2014

    Die Plausibilitätsprüfung markiert die Zeile 16 gelb
    und Zeile 50 "Das Kind war auswärtig untergebracht" grün

    Warum bekomme ich diese Fehlermeldung? Was ist falsch?

    Viele Grüße,
    Holger

    #2
    AW: EKST2014; Anlage K; Kind über 18

    Wie lautet denn die Fehlermeldung?

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      #3
      AW: EKST2014; Anlage K; Kind über 18

      Hinweis: Anlage Kind: Kommt dieser Freibetrag in Betracht?

      Dabei wird das Datum-Feld (Zeile 50) "vom bis" grün markiert, also kein Betrag.

      Zeile 16: Angabe zur Ausbildung wird gelb markiert

      grün: möglicherweise falsch oder unvollständig
      gelb: wahrscheinlich nicht falsche, aber relevant für Verursachung

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        #4
        AW: EKST2014; Anlage K; Kind über 18

        Hallo zusammen,
        war der Schulbesuch tatsächlich nur bis zum 31.01.?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: EKST2014; Anlage K; Kind über 18

          Hallo,

          Anzeige grün ist nur ein Hinweis.
          Falls dies nicht zutrifft (auswärtige Unterbringung) Hinweis weg drücken.
          Bei der Zeitangabe zum Schulbesuch dürftest du nur 92 € KG angeben, ebenso Wohnort 01.01. 31.01.
          Es bezieht sich nur auf den anspruchsberechtigten Zeitraum und der wäre bei dir eben nur der Monat Januar.
          Also korrigieren.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: EKST2014; Anlage K; Kind über 18

            Schulbesuch war 01.01 bis 31.12
            Sorry, ein dummer Schreibfehler von mir

            Vielen Dank für die Antworten, habe den Hinweis weggeklickt und alles wurde gut.

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