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elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

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    elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

    Wie ist das mit der ausländischen Quellensteuer (z.B. 2015: Kap 50, KAP 51)?

    Wenn ich das richtig nachvollzogen habe, dann hat die Bank darauf keine Kirchensteuer abgezogen?
    Sind diese Beträge dennoch Kirchensteuerpflichtig?
    Falls ja, dann werde ich das wohl in der Einkommensteuer angeben müssen?


    Wenn die Günstigerprüfung nicht zieht, also die Kapitalerträge nach der Abgeltungssteuer zu berechnen sind, dann gibt es doch "so einen Käse" mit der Kirchensteuer, sprich wann wo welche gezahlte bzw. erstattete Kirchensteuer (auf Kapitalerträge, auf regl. Einkommen) einzutragen ist?
    Ist dem so? Und falls ja, kann da jemand einen kurzen Überblick dazu geben?

    Insbesondere auch der Fall wenn später (in den folgenden Jahren) Nachzahlungen für das abzugebende Steuerjahr anstehen, weil irgendwelche Beteiligungen dann endlich ihre Steuer fertig haben.

    #2
    AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

    Die Bank hat deswegen keine Kirchensteuer abgezogen, weil Du sie nicht dazu ermächtigt hast und deswegen die Pflicht übernommen hast das nachzuerklären, siehe Anlage KAP Zeile 6.

    Das mit dem Mantelbogen Zeile 42 ist anders. Da kommt jede Zahlung oder Erstattung egal FÜR welches Jahr rein, dass im Veranlagungsjahr, also bei der Einkommensteuererklärung 2014 dann IN 2014 gezahlt oder erstattet wurde, selbst wenn es für Deine Selbstanzeige für das Jahr 2001 war. Die Kirchensteuer auf die ABGELTUNGSSTEUER ist allerdings NICHT zu berücksichtigen, siehe Klammertext in Zeile 42), d.h. im Falle, dass die Günstigerprüfung zugunsten der Abgeltungssteuer ausfällt, kommen die darauf entfallenden Kirchernsteuern da NICHT rein, deren steuerliche Behandlung ist mit der Abgeltungssteuer - abgegolten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

      Die Bank hat schon Kirchensteuer abgezogen, nur halt nicht auf die Beträge der ausländischen Quellensteuer.

      Wobei ich inzwischen glaube, dass das so seine Richtigkeit hat, sprich auf die im Ausland abgeführte Steuer wird keine Kichensteuer fällig.

      Mantelbogen 42: Das ist so eine Sache. Schauen wir uns folgenden Fall an:

      Beteiligung A wird endlich (2016) mit der Steuer für (2014) fertig, übermittelt die Daten an mein Finanzamt, und siehe da auf irgendwelche Kapitalbeträge entfallen für mich sagen wir mal 3,50 EUR Kapitalsteuer. Bislang wurde darauf von der Beteiligung keine Kirchensteuer abgeführt, sondern es gab dann in Folge des geänderten Einkommensteuerbescheides auch einen neuen Kirchensteuerbescheid und eine Nachzahlung. Das sind aber für die Jahre in denen nach der Abgeltungssteuer gerechnet wird, aber wohl keine Beträge für Mantelbogen 42. Oder?
      Diese zusätzliche Kirchensteuer muss aber dann doch irgendwo zum Abzug gebracht oder automatisch verrechnet werden. Aber wann und wo?

      Vielleicht habe ich das ja eventuell schon überstanden, weil wenn ich mich nicht irre, müssen die Beteiligungen inzwischen die Kirchensteuer automatisch abführen? (Stimmt das?) Sollte das dann auch noch für die Beträge für Steuerjahr 2014,2013,2012, ... gelten, dann würde sich die Sache wohl etwas vereinfachen. Ist das so?

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        #4
        AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

        Was verstehst Du unter Beteiligung KONKRET ? Da gibt es durchaus Unterschiede.

        Mit der ausländischen Quellensteuer hast Du recht, da war ich zu schnell, sorry. Das ausländische Land X behält natürlich zu dessen Quellensteuer keine DEUTSCHE Kirchensteuer ein, selbst wenn Du Dich auf den Kopf stellst. Du konntest das also nicht vermeiden, Du bist aber dennoch zur Nacherklärung verpflichtet, vgl. Anlage KAP Zeile 6.

        Die Abgeltungssteuer errechnet sich nach der Formel in § 32d Abs. 1 EStG. Google mal bitte nach "32d EStG". Aus der dortigen Formel wird deutlich, dass die Kirchensteuer durchaus Einfluss auf die Höhe der Abgeltungssteuer hat, kannst ja mal parallel die Steuerbelastung auf 100 € ausrechnen, einmal Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag (5,5 %) und das andere Mal Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und Kirchensteuer (meist 9 % der Abgeltungssteuer, in einzelnen Gebieten 8%). Durch diese Pauschalregelung wird der Sonderausgabenabzug insoweit hinfällig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Fehler in Elster! AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

          Du meinst die Formel: Abgeltungssteuer= (e-4q)/(4+k)
          mit e = zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG
          q= ausl. Quellensteuer (KAP 50, Kap 51)
          k = Kirchensteursatz

          macht anders herum aufgelöst
          q = [e - st*(4+k)]/4

          Also müsse bei der Ergebnisberechnung von Elster:
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . xxx . . . . . . . . . . . . . . yyy
          zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . "e" . . . . . . . . . . . . . . "st"
          sein.

          Dummerweise komme ich damit aber nicht hin!! Das so errechnete "q" ist bei mir deutlich weniger als die Summe der KAP 50 und 51

          Nachtrag:
          wenn ich die Zahlen ändere, damit die Günstigerprüfung anschlägt, dann weist mir Elster unter Extras-> Steuerberechnung in der Zeile
          "Steuerabzug für ausländische Einkünfte " genau die Summe aus KAP 50 + 51 aus.
          Das oben aus den Werten von Elster errechnete "q" ist niedriger!!!

          2.Nachtrag:
          Ich habe ein Jahr herausgezogen, wo ich einen Steuerbescheid ohne Günstigerprüfung habe:
          ****Elster rechnet falsch!*** Die Finanzverwaltung kommt auf die mit obiger Formel errechnete Steuerlast unter Zugrundlegung der Summe der ausländischen Quellensteuer, die Elster offenbar (sieche 1. Nachtrag) richtig berechnen kann.

          Fazit: Ich bin NICHT "amüsiert"!!!!!!
          Zuletzt geändert von AUSKAPMurks; 22.06.2015, 16:46.

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            #6
            AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

            Hallo,

            bei mir funktioniert der Antrag KAP Zeile 6 überhaupt nicht, die Kirchensteuern werden mit oder ohne dortiges Kreuz nicht (nach)berechnet. Liegt es vielleicht daran?

            Außerdem glaube ich nicht, dass auf im Ausland angefallene Steuern Kirchensteuer fällig werden. Mit Günstigerprüfung ist das jedenfalls nicht der Fall, die Beträge sind praktisch kirchensteuerfrei.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

              Hallo reckoner,

              Aus der Formel st=(e-4q)/(4+k)
              vgl: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

              geht eindeutig hervor, dass die komplette ausländische Quellensteuer in Sachen Kirchensteuer außen vor ist, sprich darauf ist keine Kirchensteuer fällig. Wenn ich das richtig überblicke, dann ist auch kein Soli auf diese Beträge fällig.

              Die Kirchensteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung nicht errechnet. Das macht schon die Kuchensteuerbehörde im Kirchensteuerbescheid.

              Die einzige Ausnahme hier ist, wie mir inzwischen klar geworden ist, ist in gewisser Hinsicht die Abgeltungssteuer. Mit Hilfe der Formel oben wird praktisch die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge, sofort mit in Abzug gebracht und quasi als steuermindernd sofort mit verrechnet. Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge stimmt damit bei Kirchensteuerpflicht automatisch, man muss nichts eintragen oder abziehen. Zahlen darf man die Kirchensteuer dann aber, sofern diese nicht schon von Banken etc. vorab abgeführt wurde, dann aber erst mit dem Kirchensteuerbescheid. Die bringen dann die bereits abgeführten Beträge in Abzug, bzw. Erstatten eventuell zu viel gezahlte Beträge.

              Weil die Kirchensteuer im Abgeltungsfall mit in der Formel drin ist, dürfen diese Beträge auch nicht im Hauptformular Zeile 42 eingetragen werden. Wobei ich den dringenden "Verdacht" habe, dass dies einem der Kirchensteuerbescheid nicht gerade einfach macht, die in HV 42 einzutragende normale Kirchensteuer und die Kirchensteuer auf Kapitalertäge im Abzugsfall einfach auseinander halten zu können.

              Was mir sauer aufstößt ist, dass Elster die Formel aus § 32d offenbar falsch implementiert hat!!!!!

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                #8
                AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

                Wobei ich den dringenden Verdacht habe, dass dies einem der Kirchensteuerbescheid nicht gerade einfach macht, die in HV 42 einzutragende normale Kirchensteuer und die Kirchensteuer auf Kapitalertäge im Abzugsfall einfach auseinander halten zu können.
                Das Problem des Auseinanderhaltens tritt meines Erachtens hauptsächlich dann auf, wenn sich bei der Kircheneinkommensteuer eine Erstattung, bei der Kirchenkapitalertragsteuer jedoch eine Nachzahlung ergibt und unterm Strich eine Erstattung rauskommt.
                Man ist dann nämlich geneigt, den tatsächlichen Erstattungsbetrag in den Hauptvordruck einzutragen.

                Mir ist das auch erst heuer wirklich bewusst geworden.

                https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post185802
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: elster, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer

                  Hallo,

                  Aus der Formel st=(e-4q)/(4+k)
                  vgl: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

                  geht eindeutig hervor, dass die komplette ausländische Quellensteuer in Sachen Kirchensteuer außen vor ist, sprich darauf ist keine Kirchensteuer fällig. Wenn ich das richtig überblicke, dann ist auch kein Soli auf diese Beträge fällig.
                  Ja, so hatte ich es ja auch vermutet (konnte es aber leider nicht überprüfen, weil wie gesagt bei mir der Antrag KAP Zeile 6 gar nicht funktioniert - Elfo natürlich frisch geupdated).

                  Die Kirchensteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung nicht errechnet. Das macht schon die Kuchensteuerbehörde im Kirchensteuerbescheid.
                  Nein, das ist nicht richtig, Elster - und auch die Finanzämter - errechnen imho auch die Kirchensteuer (laut Wikipedia sogar in allen Bundesländern).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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