Wie ist das mit der ausländischen Quellensteuer (z.B. 2015: Kap 50, KAP 51)?
Wenn ich das richtig nachvollzogen habe, dann hat die Bank darauf keine Kirchensteuer abgezogen?
Sind diese Beträge dennoch Kirchensteuerpflichtig?
Falls ja, dann werde ich das wohl in der Einkommensteuer angeben müssen?
Wenn die Günstigerprüfung nicht zieht, also die Kapitalerträge nach der Abgeltungssteuer zu berechnen sind, dann gibt es doch "so einen Käse" mit der Kirchensteuer, sprich wann wo welche gezahlte bzw. erstattete Kirchensteuer (auf Kapitalerträge, auf regl. Einkommen) einzutragen ist?
Ist dem so? Und falls ja, kann da jemand einen kurzen Überblick dazu geben?
Insbesondere auch der Fall wenn später (in den folgenden Jahren) Nachzahlungen für das abzugebende Steuerjahr anstehen, weil irgendwelche Beteiligungen dann endlich ihre Steuer fertig haben.
Wenn ich das richtig nachvollzogen habe, dann hat die Bank darauf keine Kirchensteuer abgezogen?
Sind diese Beträge dennoch Kirchensteuerpflichtig?
Falls ja, dann werde ich das wohl in der Einkommensteuer angeben müssen?
Wenn die Günstigerprüfung nicht zieht, also die Kapitalerträge nach der Abgeltungssteuer zu berechnen sind, dann gibt es doch "so einen Käse" mit der Kirchensteuer, sprich wann wo welche gezahlte bzw. erstattete Kirchensteuer (auf Kapitalerträge, auf regl. Einkommen) einzutragen ist?
Ist dem so? Und falls ja, kann da jemand einen kurzen Überblick dazu geben?
Insbesondere auch der Fall wenn später (in den folgenden Jahren) Nachzahlungen für das abzugebende Steuerjahr anstehen, weil irgendwelche Beteiligungen dann endlich ihre Steuer fertig haben.
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