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HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

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    #16
    AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

    Der Gewinn kommt in die Anlage G. Wie Du den Gewinn ermittelt hast, das sieht das Finanzamt aus Deiner Gewinnermittlung, die Du vorzugsweise in Form der EÜR abgeben kannst.

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      #17
      AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

      www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

      leider funktioniert dieser link nicht mehr

      habe es jetzt bei Sonstige Einkünfte eingetragen ?

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        #18
        AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

        Also Daga, was soll das ? Wenn wir Dir helfen sollen und Du das auch annehmen möchtest, dann melde Dich wieder. Ansonsten lasse es und wir können den Thread schließen.

        Konkret:

        Hier ein Link, der hoffentlich funktioniert: https://finanzamt-nidda.hessen.de/ir...2222222222.htm

        Wie sollen wir Deine Frage beantworten ? Wenn Du schreibst "habe es jetzt bei Sonstige Einkünfte eingetragen ?", wie sollen wir Dir sagen, ob Du es da wirklich eingetragen hast oder nicht ?

        Man hat Dir klar und deutlich gesagt, dass die Anlage G die richtige ist. Und daran hat sich auch gesetzlich über Nacht nichts geändert. Wieso nimmst Du dann jetzt "sonstige Einkünfte", also Anlage SO ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

          Sorry für meine Nachricht war nicht ganz überlegt...-((

          Also soll ich den Betrag in Anlage G eintragen dachte das wäre für Gewerbefirmen mit einem hohen Umsatz…habe doch noch einen Hauptjob…. bei mir sind es ja nur knapp 5000 Euro Nebenbei gewesen und das ganze nur in dem letzten Jahr.
          Bei welchem Punkz in der Anlage G trage ich den was genau ein ?

          https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...4A6A3329CF9DD3

          4, 23 ? Alles doch sehr kompliziert für mich ich möchte keine Fehler machen bzw. möglichst wenig dem Finanzamt schenken.

          ICH DANKE EUCH ALLEN NOCHMALS FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG !! IHR SEIT ECHT SPITZE !!!!!!!!!!!!!!

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            #20
            AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

            Die Anlage G ist für JEDEN Gewerbetreibenden, egal ob Umsatz 0 € oder 3 Mrd. €. Lies die Sachen bitte, reine Spekulationen (wieso ?) helfen dir nicht weiter.

            Eine selbständige Messehostess ist nun mal eine Gewerbetreibende, da weder Land- und Forstwirtschaft noch Freiberufler (Arzt, Steuerberater etc.).

            In die Einkommensteuererklärung kommen ALLE Deine Einkünfte rein. Also wenn Du nun z.B. nun ein haus kaufst und vermietest, kommt hat nun zusätzlich die Anlage V hinzu. Und wenn Du Dein Gewerbe eröffnest, die Anlage G. Die anderen Anlagen wie z.B. Anlage N und Vorsorgeaufwand bleiben natürlich auch.

            Anlage G Zeile 4 ist Dein Freund.

            ZUSÄTZLICH aber noch die formlose Gewinnermittlung, aus der sich der Gewinn in Höhe von X ergibt (X kommt dann in die Anlage G Zeile 4 rein). Du kannst Dich an der Anlage EÜR orientieren, bei Deiner Umsatzhöhe kannst Du aber auch -freiwillig- die Anlage EÜR selbst verwenden, musst es aber nicht. Nur IRGENDEINE Gewinnermittlung muss zum Finanzamt hin.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #21
              AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

              Offtopic: Als Messehostess musst du übrigens auf dem Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung durchführen.
              Mfg

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                #22
                AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                Danek für deine ausführliche Antwort also kommt in Anlage G in zeile 4

                1. Betrieb Messehostess und hinten die gesamtsumme der Einnahmen mehr brauche ich nicht eintragen richtig ?
                Danke dir vielmals

                Offtopic: Als Messehostess musst du übrigens auf dem Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung durchführen.
                "man sagte mir im bereich hostess oder escort braucht man das nciht"
                Zuletzt geändert von Daga; 25.06.2015, 16:55.

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                  #23
                  AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                  Zitat von Daga Beitrag anzeigen
                  Betrieb Messehostess und hinten die gesamtsumme der Einnahmen mehr brauche ich nicht eintragen richtig ?
                  Danke dir vielmals
                  Nicht Summe der Einnahme, sondern GEWINN, also Ergebnis aus Einnahmen abzüglich Ausgaben, also das Ergebnis Deiner Einnahme-ÜBERSCHUSS-Rechnung.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                    Muss ich diese noch gesondert ausfüllen Einnahmen Überschuss Rechnung ? Zusätzliche Anlage oder reichen da eine Liste ? Danke nochmals

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                      #25
                      AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                      Da drehen wir uns im Kreis:

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      ZUSÄTZLICH aber noch die formlose Gewinnermittlung, aus der sich der Gewinn in Höhe von X ergibt (X kommt dann in die Anlage G Zeile 4 rein). Du kannst Dich an der Anlage EÜR orientieren, bei Deiner Umsatzhöhe kannst Du aber auch -freiwillig- die Anlage EÜR selbst verwenden, musst es aber nicht. Nur IRGENDEINE Gewinnermittlung muss zum Finanzamt hin.

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                        #26
                        AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                        Zitat von Daga Beitrag anzeigen
                        Danek für deine ausführliche Antwort also kommt in Anlage G in zeile 4

                        1. Betrieb Messehostess und hinten die gesamtsumme der Einnahmen mehr brauche ich nicht eintragen richtig ?
                        Danke dir vielmals

                        Offtopic: Als Messehostess musst du übrigens auf dem Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung durchführen.
                        "man sagte mir im bereich hostess oder escort braucht man das nciht"
                        Entweder du bist als Arbeitnehmer / Minijober angestellt oder gewerblich tätig. Wenn du gewerblich tätig bist, musst du das nach Phar. 14 Abs 1 GewO beim Gewerbeamt anmelden.
                        Mfg

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                          #27
                          AW: HILFEEEEE Nebenbei als Messe Hostess

                          Die meisten Tätigkeiten in diesem Bereich sind wohl eher der "Scheinselbständigkeit" zuzuordnen, aber für die Besteuerung ist das eher Nebensache und auch die Frage der Gewerbeanmeldung ist da eher ein Nebenkriegsschauplatz.

                          Maßgeblich ist der Gewinn und der errechnet sich nun mal aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Dass eine Messehostess überhaupt keine Betriebsausgaben hat, ist ziemlich unwahrscheinlich.

                          Wie man diese Betriebsausgaben darstellt, bleibt bei der hier genannten Einnahmehöhe der Steuerpflichtigen überlassen. Das amtliche Formular EÜR muss es nicht sein, eine Excel-Tabelle taugt genauso. Aber eine EÜR muss in jedem Fall erstellt werden, wenn Betriebsausgaben angefallen sind.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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