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    Grundzulage berücksichtigen

    Hallo,

    ich möchte grad für meinen Bruder die Steuererklärung machen. In dem Schreiben von seinem Riester-Vertrag steht, dass er eine Grundzulage von 354,00 Euro im Jahr 2011 erhalten hat. Wo muss ich in der Steuererklärung 2012 das eintragen?

    Ich habe in der Vergangenheit meine eigenen Erklärungen immer von einem Steuerberater machen lassen, der hatte bei mir für 2013 die Grundzulage nicht berücksichtigt. Das Finanzamt hat deshalb den Bescheid abgeändert, dort stand dann auch die Grundzulage drin. Deshalb habe ich selbst von dem Steuerberater keine brauchbare Vorlage.

    Mein Bruder hat keine Kinder, Steuerklasse 1, so wie auch ich.

    Vielen Dank schonmal vorab.

    #2
    AW: Grundzulage berücksichtigen

    Zitat von Imhotep Beitrag anzeigen
    dort stand dann auch die Grundzulage drin
    Die des Vorjahres?

    Ich geh davon aus dass das Finanzamt die Höhe der Grundzulage anhand der Einkünfte und der Zulageberechtigung sowie der vorhandenen Kinder errechnen kann.

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      #3
      AW: Grundzulage berücksichtigen

      ja die des Vorjahres, also in meinem Beispiel war die Grundzulage von 2012 in dem Bescheid.

      Das mit der automatischen Berechnung scheint nicht ganz zu funktionieren, denn wenn ich in der Steuererklärung 2012 von meinem Bruder die Steuerberechnung laufen lasse, kommen da nur 83 Euro bei Altersvorsorgezulage raus, obwohl in seinem Schreiben von dem Riester-Vertrag 354 Euro stehen.

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        #4
        AW: Grundzulage berücksichtigen

        Zitat von Imhotep Beitrag anzeigen
        Das mit der automatischen Berechnung scheint nicht ganz zu funktionieren, denn wenn ich in der Steuererklärung 2012 von meinem Bruder die Steuerberechnung laufen lasse, kommen da nur 83 Euro bei Altersvorsorgezulage raus, obwohl in seinem Schreiben von dem Riester-Vertrag 354 Euro stehen.
        ElsterFormular rechnet schon richtig (vor Jahren gab es einen Bug bei der Berechnung des Zulagenanspruchs bei mittelbarer Begünstigung, der ist aber längst korrigiert). Setzt voraus, dass die eingegebenen Daten richtig und vollständig sind. Wenn der Bruder 354€ Zulage kriegt, muss offensichtlich eine Kinderzulage von der Mutter übertragen worden sein.

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          #5
          AW: Grundzulage berücksichtigen

          83 € ist ja deutlich weniger als die Grundzulage normal. Das weist darauf hin, dass sich aus den Eingaben in der Anlage AV mathematisch ergibt, dass er den Mindesteigenbetrag nicht erreicht hat, d.h. (meist) 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres. Näheres hier, der Zulagenrechner der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner...ter-rente.html
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Grundzulage berücksichtigen

            Das Problem ist, dass die Zulage bei den 4% schon mit berücksichtigt wird. Es ist daher gut möglich, dass mit Kinderzulage 354 rauskommen (was auch wieder krumm ist, denn Grundzulage ist 154, Kinderzulage je nach Geburtsdatn 185 oder 300, also wäre die Maximalzulage mit einem Kind entweder 339 oder 454), ohne Kinderzulage aber 83. Und da ElF aus den Angaben den Zulagenanspruch errechnet, rechnet es sicher falsch, wenn es tatsächlich Kinderzulagen gibt, von denen EF nichts weiß. Daher gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils weiterhin von einem Eingabefehler aus.

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              #7
              AW: Grundzulage berücksichtigen

              Da der TE geschrieben hat, dass sein Bruder keine Kinder hat, kann man die Kinderzulage wohl ausschließen.

              Meines Erachtens verwechselt der TE die geleisteten Beiträge oder die insgesamt bislang gutgeschriebenen Zulagen mit dem aktuellen Zulagenanspruch für das KJ.

              Wäre mir auch absolut neu, dass der Zulagenanspruch in der Anlage AV eingetragen wird.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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