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Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

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    Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

    Guten Morgen,
    ich (Stklasse 1, habe das ganze Jahr den gleichen Betrag bezogen) habe mich ( zum ersten Mal) an meine Steuererklärung gesetzt.
    Ich fülle den Hauptbogen, Anlage N und Anlage Versorgungsaufwendung aus.

    Durch Werbungskosten und Ausgaben zur PKV etc. verringert sich mein zu versteuerndes Einkommen um ca. 3000€.

    So weit so gut.

    Allerdings zeigt mir das Programm bei der Testberechnung eine Nachzahlung an? Ich versteh einfach nicht wie das sein kann.
    Ich habe wohl irgendwas falsch eingegeben.

    Aber kann mir jemand erklären wieso sich eine höhere Steuerlast berechnet wenn das zu versteuernde Einkommen sinkt.

    Für weitere Tipps wäre ich natürlich auch dankbar.

    #2
    AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

    Meist liegts ja an der Anlage Vorsorgeaufwand. Aber du schreibst ja, dass du die beigefügt hast.

    Damit man dir helfen kann, musst du aber mit ein paar mehr Daten rüberkommen. Ich hatte auch mal einen Arbeitgeber, des Lohnprogramm beim Soli "Bockmist" gebaut hat. Das führte dann dazu, dass die ESt-Erstattung von der Soli-Nachzahlung mehr als aufgebracuht wurde, ergo: Nachzahlung.

    Halten sich deine Eingaben in Grenzen und du kannst uns die Werte mitteilen, oder sprengt das den Rahmen ?
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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      #3
      AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

      Das wird das hier geschilderte Problem sein: https://www.elster.de/anwenderforum/...ht=nachzahlung
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

        Danke erstmal für die schnellen Antworten:

        @007: Die Daten werde ich heute Abend mal reinstellen, habe sie momentan nicht zur Hand.

        @picard: In einigen Punkten könnte der Thread zwar zutreffend sein, da ich aber Beamter bin und außerdem meine Beiträge zur PKV höher sind als 1900 € (die auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind), dürfte es eigentlich nicht an der Anlage Versorgungsaufwand liegen.

        Ist es nicht so, dass bei mir allein die Fahrten zur Dienststelle (täglich knapp 30km) eine Steuerrückzahlung ausmachen würden?

        Wahrscheinlich ist die Antwort relativ simpel und ich sehe den Wald vor Lauter Bäumen nicht

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          #5
          AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

          Hallo,
          wenn alleine die Fahrkosten schon 2070 € ausmachen (230 Tage x 30 km x 0,30) bleibt für die PKV aber nicht mehr viel "Luft" und mir erklären sich "3000€ Minderung nicht so wirklich....

          - - - Aktualisiert - - -

          Nachtrag:
          wurde hier vielleicht das "-" vor dem Betrag falsch gedeutet?
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

            Ich habe nicht mit 230 Tagen (aufgrund von angespartem Urlaub) gerechnet.
            + Ausgaben PKV + Ausgaben für Dienstkleidung/Reinigung/Arbeitsmittel wären dass so ca. 3000..

            (Es kann aber auch sein ich habe die Zahlen gerade falsch im Kopf, sorry, muss heute Abend nochmal genauer schauen)

            Und nein, es befindet sich kein "-" vor dem Betrag.

            Lieg ich denn so falsch mit der Annahme, dass sich allein durch Fahrtkosten + Ausgaben PKV + sonstige Aufwendungen eine Steuerentlastung ergeben müsste?

            Ich verstehe nicht, wie eine Nachzahlung zustande kommt, wenn sich das zu versteuernde Einkommen verringert. -.-

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              #7
              AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

              Strange.

              Aussage: durch WK und PKV wurde das Einkommen um ca. 3000€ gesenkt.

              Aussage: die Kosten der PKV betrugen mindestens 1900€

              Schluss: die Werbungskosten können max. ca. 1100€ gewesen sein.

              Aussage: Die WK bestanden aus Reinigungskosten und Fahrten mit einfacher Entfernung 30km. Nehmen wir an, dass die Reinigungskosten 100€ betrugen, entstehen Fahrtkosten von 1000€ dadurch, dass man an gerade mal 111 Tagen gearbeitet hat.

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                #8
                AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

                Ja, da kann was nicht stimmen. Hast du recht.
                Ich glaube ich habe mir die Zahl "3000" falsch eingeprägt.

                Ich setz mich heute abend nochmal ran und schau nach.

                Aber nochmals zu meiner Frage, wie ist es überhaupt möglich, dass sich das zu versteuernde Einkommen senkt. Die Steuerlast aber steigt.
                Für mich unverständlich.

                PS: Ein bisschen mehr als 111 Tage hab ich dann doch gearbeitet. Ganz so schlimm ist es nicht, nicht mal bei uns Beamten

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                  #9
                  AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

                  Nachtrag:
                  in den Lohnsteuertabellen ist der Werbungskostenpauschbetrag von € 1000 eingearbeitet, sodass hier nichts übrig bleibt....
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

                    Zitat von Santiago Beitrag anzeigen
                    @picard: In einigen Punkten könnte der Thread zwar zutreffend sein, da ich aber Beamter bin und außerdem meine Beiträge zur PKV höher sind als 1900 € (die auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind), dürfte es eigentlich nicht an der Anlage Versorgungsaufwand liegen.
                    Das ist genau der Punkt:

                    In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 werden gerade NICHT Deine PKV-Beiträge ausgewiesen, sondern der PAUSCHALE Betrag, den der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug verwendet hat und auch verwenden musste. Mit Deinen TATSÄCHLICHEN Aufwendungen hat das daher nicht unbedingt etwas zu tun. Bei der Einkommensteuerveranlagung selbst interessiert aber diese Pauschale nicht mehr, sondern dort kommt es nur auf die TATSÄCHLICHEN Beträge an. Waren die jetzt niedriger, kann es zu Nachzahlungen kommen.

                    Ein weiterer Punkt:

                    Du wirst von Deiner PKV eine Bescheinigung erhalten haben in den ersten 2 Monaten nach Jahresablauf, in der Deine Beiträge in Basisabsicherung auf der einen und "andere" Beträge auf der anderen Seite aufgeteilt wurden. Der abzugsfähige Höchstbetrag beträgt 1.900 €, mindestens aber der Betrag der BASISABSICHERUNG.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

                      So, mir ist es ja fast peinlich. Aber ich hab mir ja gedacht ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht

                      Ich habe im Feld "Beiträge zur PKV und PPV" NUR meine MONATLICHE Basisabsicherung eingetragen. Ich hab Gedacht das Programm rechnet mal 12.
                      Nachdem ich beide Beträge dann aufs Jahr hochgerechnet habe passt alles.
                      Jetzt habe ich - wie erwartet - eine Steuerrückzahlung.

                      Danke für die vielen schnellen Antworten hier ! Top!

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                        #12
                        AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten + anderen Ausgaben

                        Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
                        Es sind daher immer die gesamten Beträge im Kalenderjahr einzutragen.
                        Mfg

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