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Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

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    Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

    Hallo,
    unsere kleine Tochter lebt seit 23.01.14 bei uns in Adoptionspflege. Die Adoption ist noch nicht endgültig abgeschlossen, da der Gerichtsbeschluss noch fehlt. Bei der Steuererklärung für 2014 weiß ich leider nicht, was ich in der Anlage Kind bei Kindschaftsverhältnis angeben soll. Adoptivkind oder Pflegekind?
    Vielen Dank schon im voraus für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

    Pflegekind. Denn Adoptivkind ist es erst in dem Moment, in dem das Familiengericht die Annahme ausgesprochen hat. Und diese Entscheidung hat auch keine Rückwirkung.

    In den Einkommensteuerrichtlinen R 32.2 Abs. 1 Satz 3 heißt es:

    "Kinder, die mit dem Ziel der Annahme vom Stpfl. in Pflege genommen werden (§ 1744 BGB), sind regelmäßig Pflegekinder."

    Letztlich ist das Ergebnis bezüglich Kindergeld etc. aber das Selbe, nur der Weg dorthin ist unterschiedlich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

      Super, danke!
      Muss ich dann auch Angaben zur leiblichen Mutter machen?

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        #4
        AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

        Hallo tweedeldi,

        ja _> du musst dort Eintragungen vornehmen -> sonst kommen rote Fehlermeldungen. Also Zeile 11 und 12 bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

          Eigentlich müssten da sogar beide leiblichen Elternteile rein, auch wenn das nicht so ganz passt. Hintergrund dürfte sein, dass man dafür sorgen möchte, dass nicht Ihr UND die leiblichen Eltern die Freibeträge etc. in Anspruch nehmt.

          Habe mal gerade probiert: Elsterformular meckert NICHT, wenn kein Geburtsdatum enthalten ist. Ich würde also wirklich BEIDE Elternteile eintragen.
          Zuletzt geändert von Picard777; 26.06.2015, 11:22.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

            Okay, mal sehen, ob ich die Daten alle habe.
            Die Eltern haben allerdings die Freigabe zur Adoption längst unterschrieben und damit müsste es doch rechtlich gesehen nicht mehr mit ihnen verwandt sein oder täusche ich mich da?

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              #7
              AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

              Hallo tweedeldi,

              die rechtliche Frage ist die eine Seite -> aber im Elsterformular kriegst du ohne Angaben ab Zeile 11 die Erklärung sonst nicht rausgeschickt -> siehe meinen vorherigen Beitrag und den Beitrag von Picard777.

              Tschüß

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                #8
                AW: Kindschaftsverhältnis bei Adoptionspflege

                Die Eltern sind nach wie vor mit dem Kind verwandt, mindestens bis zum Adoptionsbeschluss des Gerichts. Die andere frage ist, wem Kindergeld / Kinderfreibetrag zusteht. Google mal nach "§ 32 EStG" und schaue dort in die ersten beiden Absätze.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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